Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO

Bitte stellen Sie mir Auswertungen, Statistiken, Zahlen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO zur Verfügung.
Falls möglich mit Angabe von
- Art der Klage, z.B. Untätigkeit
- Ausgang: z.B. Urteil, Erledigung
- Kostenentscheidung zu Lasten von: Kläger, Beklagte, Anteilig.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Oktober 2019
  • Frist
    13. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO [#168336]
Datum
11. Oktober 2019 15:14
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte stellen Sie mir Auswertungen, Statistiken, Zahlen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO zur Verfügung. Falls möglich mit Angabe von - Art der Klage, z.B. Untätigkeit - Ausgang: z.B. Urteil, Erledigung - Kostenentscheidung zu Lasten von: Kläger, Beklagte, Anteilig.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfe…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO [#168336]
Datum
13. November 2019 11:50
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO“ vom 11.10.2019 (#168336) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168336

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 11. Oktober 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu o. g. Betreff teilen wir Ihnen mit, dass die ge…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 11. Oktober 2019
Datum
28. November 2019 18:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu o. g. Betreff teilen wir Ihnen mit, dass die gewünschten Informationen hier nicht vorhanden sind. Wir führen weder Auswertungen noch Statistiken noch haben wir Zahlen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 Abs. 2 DS-GVO. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz, abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/ , besteht ein Anspruch auf Informationszugang nur in Bezug auf solche Informationen, die in der Behörde bereits vorhanden sind. Dagegen umfasst der Anspruch nicht die gewünschte Aufbereitung von Informationen, wie hier durch Erstellen einer nicht vorhandenen Statistik oder (zahlenmäßigen) Auswertung. Die Behörde trifft also keine Informationsbeschaffungspflicht, und sie ist nicht gehalten, begehrte Informationen durch Untersuchungen erst zu generieren (siehe Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November 2014 - BVerwG 7 C 20.12). Wir bedauern, Ihnen keine für Sie günstigere Nachricht geben zu können, und bitten um Entschuldigung wegen der langen Bearbeitungszeit. Mit freundlichen Grüßen