Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO
Bitte stellen Sie mir Auswertungen, Statistiken, Zahlen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO zur Verfügung.
Falls möglich mit Angabe von
- Art der Klage, z.B. Untätigkeit
- Ausgang: z.B. Urteil, Erledigung
- Kostenentscheidung zu Lasten von: Kläger, Beklagte, Anteilig.
Ergebnis der Anfrage
Die Länder haben bekanntermaßen unterschiedliche Ansprüche an die Informationsfreiheit/Transparenz .
Damit sind die LfDIs nach dieser den "Grundsatzpositionen der
Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit" ( https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmi… ) zu urteilen mehrheitlich nicht zufrieden.
Allerdings habe ich als Bürger, der an einem transparenten Vergleich der Behörden der verschiedenen Bundesländer interessiert ist, wenig Verständnis für die Unterscheidung zwischen "allgemeinen Verwaltungsaufgaben" und "Datenschutz-Verwaltungsbereich":
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HDSIG § 81 i.d.F. 03.05.2018
Vierter Teil: Informationsfreiheit
§ 81 Anwendungsbereich
(1) Nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 bis 3 gelten die Vorschriften über den Informationszugang auch für
den Landtag,[...]
den Hessischen Rechnungshof,[...]
die Hessische Datenschutzbeauftragte oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten, soweit sie oder er allgemeine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt,
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Ein erstes Beispiel für in den Grundsatzpositionen genannte Geheimniskrämerei?
Anfrage abgelehnt
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Datum11. Oktober 2019
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13. November 2019
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