Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO

Bitte stellen Sie mir Auswertungen, Statistiken, Zahlen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO zur Verfügung.
Falls möglich mit Angabe von
- Art der Klage, z.B. Untätigkeit
- Ausgang: z.B. Urteil, Erledigung
- Kostenentscheidung zu Lasten von: Kläger, Beklagte, Anteilig.

Ergebnis der Anfrage

Die Länder haben bekanntermaßen unterschiedliche Ansprüche an die Informationsfreiheit/Transparenz .

Damit sind die LfDIs nach dieser den "Grundsatzpositionen der
Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit" ( https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmi… ) zu urteilen mehrheitlich nicht zufrieden.

Allerdings habe ich als Bürger, der an einem transparenten Vergleich der Behörden der verschiedenen Bundesländer interessiert ist, wenig Verständnis für die Unterscheidung zwischen "allgemeinen Verwaltungsaufgaben" und "Datenschutz-Verwaltungsbereich":
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HDSIG § 81 i.d.F. 03.05.2018
Vierter Teil: Informationsfreiheit
§ 81 Anwendungsbereich

(1) Nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 bis 3 gelten die Vorschriften über den Informationszugang auch für

den Landtag,[...]
den Hessischen Rechnungshof,[...]
die Hessische Datenschutzbeauftragte oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten, soweit sie oder er allgemeine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt,
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Ein erstes Beispiel für in den Grundsatzpositionen genannte Geheimniskrämerei?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Oktober 2019
  • Frist
    13. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte stellen Si…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO [#168290]
Datum
11. Oktober 2019 07:22
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte stellen Sie mir Auswertungen, Statistiken, Zahlen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO zur Verfügung. Falls möglich mit Angabe von - Art der Klage, z.B. Untätigkeit - Ausgang: z.B. Urteil, Erledigung - Kostenentscheidung zu Lasten von: Kläger, Beklagte, Anteilig.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in der Informationsfreiheitsanspruch in Hessen betrifft nicht den Datenschutz-Verwaltun…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO [#168290]
Datum
14. Oktober 2019 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Informationsfreiheitsanspruch in Hessen betrifft nicht den Datenschutz-Verwaltungsbereich, § 81 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG. Mit freundlichen Grüßen