Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO
- Anfrage an:
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage abgelehnt
- Zusammenfassung der Anfrage
Bitte stellen Sie mir Auswertungen, Statistiken, Zahlen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO zur Verfügung.
Falls möglich mit Angabe von
- Art der Klage, z.B. Untätigkeit
- Ausgang: z.B. Urteil, Erledigung
- Kostenentscheidung zu Lasten von: Kläger, Beklagte, Anteilig.- Zusammenfassung des Ergebnisses
Die Länder haben bekanntermaßen unterschiedliche Ansprüche an die Informationsfreiheit/Transparenz .
Damit sind die LfDIs nach dieser den "Grundsatzpositionen der
Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit" ( https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmi… ) zu urteilen mehrheitlich nicht zufrieden.Allerdings habe ich als Bürger, der an einem transparenten Vergleich der Behörden der verschiedenen Bundesländer interessiert ist, wenig Verständnis für die Unterscheidung zwischen "allgemeinen Verwaltungsaufgaben" und "Datenschutz-Verwaltungsbereich":
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HDSIG § 81 i.d.F. 03.05.2018
Vierter Teil: Informationsfreiheit
§ 81 Anwendungsbereich(1) Nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 bis 3 gelten die Vorschriften über den Informationszugang auch für
den Landtag,[...]
den Hessischen Rechnungshof,[...]
die Hessische Datenschutzbeauftragte oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten, soweit sie oder er allgemeine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt,
---------------------Ein erstes Beispiel für in den Grundsatzpositionen genannte Geheimniskrämerei?