Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO
Bitte stellen Sie mir Auswertungen (Statisiken, Zahlen) zu Rechtsbehelfen (insbesondere Untätigkeitsklagen) nach Art. 78 II DS-GVO, https://www.datenschutz-wiki.de/DSGVO:Art_78 , zur Verfügung.
In Ihrer Antwort zu meiner Anfrage in 2018 "Beschwerden nach DSGVO; Bearbeitungsstatistiken; Ressourcenmangel; national und europäische Aufsichtsbehörden", https://fragdenstaat.de/a/32585 , hatten Sie mich auch über die Rechtsbehelfsmöglichkeit informiert:
"Ihre weiteren Fragen nach einer Beschwerde wegen Untätigkeit und nach einer übergeordneten Aufsichtsbehörde zielen gleichfalls nicht auf eine vorliegende Information. Gleichwohl mache ich darauf aufmerksam, dass die LDI NRW nach Art. 52 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Ausführung ihrer Befugnisse gemäß der DS-GVO völlig unabhängig ist. Daher gibt es keine Stelle, die die Fach- oder Rechtsaufsicht über die LDI NRW wahrnimmt. Wer sich gegen eine Maßnahme der LDI wenden möchte, muss den Rechtsweg beschreiten."
Der BfDI hatte kürzlich in einer Pressemitteilung: Zum 13. Europäischen Datenschutztag: veröffentlicht:
"Die ersten Monate mit dem neuen Datenschutzrecht zeigen aber auch, dass nicht alle datenschutzrechtlichen Probleme auf einen Schlag gelöst sind. Die bei den deutschen Aufsichtsbehörden seit dem 25. Mai 2018 eingegangenen gut 27.000 Beschwerden und mehr als 12.000 gemeldeten Datenschutzverletzungen zeigen: Wirtschaft und Verwaltung stellen sich auf die Herausforderungen des neuen Rechts ein und die Menschen nehmen ihre Rechte selbstbewusst in Anspruch."
Weitere Zahlen kann der BfDI nicht nennen, da er keine Aufsicht für die LfDI ist und hatte mich an diese verwiesen.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Februar 2019
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6. März 2019
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