statistisch ausgewiesene Untersterblichleit in 2020 versus Pandemie von nationaler Tragweite
Covid 19 wird als Pandemie von nationaler Tragweite bezeichnet. Die Kanzlerin zog
sogar vor einigen Monaten Vergleiche zum 2. Weltkrieg. Welche wissenschaftliche Basis gibt es für diese Aussagen vor dem Hintergrund dass 2020 mit einer leichten statistischen Untersterblichkeit beendet wurde, in 2018 hingegen eine leichte Übersterblichkeit vorlag - jedoch ohne dass deshalb an die Einschränkung von Grundrechten gedacht wurde. Wie kann eine derart als dramatisch eingestufte Pandemie mit einer Untersterblichkeit einhergehen ? Hat die Regierung an dieser Stelle unbewusst oder bewusst die Unwahrheit verkündet ? Derart schwere Einschränkungen der Grundrechte wie momentan befürfen einer nachgewiesenen Extremlage - nicht einer Vermutung dieser Extremlage. Was sind also die rechtlichen Grundlagen, die Grundrechte trotz der Faktenlage so massiv einzuschränken ?
Ich bediene mich übrgiens des Zahlenmaterials vom statistischen Bundesamt.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum16. Februar 2021
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18. März 2021
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