Statistische Angaben zu Verfahren nach dem Transsexuellengesetz

Anfrage an: Amtsgericht Dortmund

Eine Übersicht über die Anzahl der Verfahren zur Namens- und/oder Personenstandsänderungen nach Transsexuellengesetz. Dabei bitte den Anteil der erfolgreichen Verfahren je Jahr und die durchschnittliche Anzahl eingebrachter Gutachten je Verfahren für jedes Jahr mit angeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amtsgericht Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Angaben zu Verfahren nach dem Transsexuellengesetz [#191628]
Datum
27. Juni 2020 01:27
An
Amtsgericht Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die Anzahl der Verfahren zur Namens- und/oder Personenstandsänderungen nach Transsexuellengesetz. Dabei bitte den Anteil der erfolgreichen Verfahren je Jahr und die durchschnittliche Anzahl eingebrachter Gutachten je Verfahren für jedes Jahr mit angeben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191628/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Dortmund
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil…
Von
Amtsgericht Dortmund
Betreff
AW: Statistische Angaben zu Verfahren nach dem Transsexuellengesetz [#191628]
Datum
27. Juni 2020 01:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Dortmund gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Dortmund
Ihre E-Mail vom 27.06.2020 Mit freundlichen Grüßen
Von
Amtsgericht Dortmund
Betreff
Ihre E-Mail vom 27.06.2020
Datum
6. Juli 2020 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Dortmund
Ihre Anfrage vom 27.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in betreffend Ihres Auskunftsersuchens vom 27.06.2020 könne…
Von
Amtsgericht Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.06.2020
Datum
27. Juli 2020 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in betreffend Ihres Auskunftsersuchens vom 27.06.2020 können wir Ihnen die folgenden Daten übermitteln: Anzahl der gesamten Verfahren zur Vornamens- und Personenstandänderung: 2016: 209 2017: 221 2018: 296 2019: 287 01.01.2020 - 30.06.2020: 132 Vor dem Jahr 2016 wurde die Datenbank leider noch nicht elektronisch geführt und eine Zählung der Verfahren kann hier aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen. Die durchschnittliche Zahl eingeholter Gutachten ist ganz simpel mit zwei Gutachten pro Verfahren zu beantworten, da das Gesetz es vorsieht zwei voneinander unabhängige Gutachter pro Antrag zu beauftragen. Leider können Ihnen keine Daten hinsichtlich der Anzahl der "erfolgreichen" Verfahren geliefert werden, da eine Erledigungsart des Verfahrens in der Datenbank nicht gespeichert werden kann. Möglicherweise ist es jedoch hilfreich für Sie zu wissen, dass man aufgrund der Aussagen unserer zuständigen Richter mit jahrelanger Erfahrung schließen kann, dass durchschnittlich ca. 20 Verfahren im Jahr nicht "erfolgreich" abgeschlossen werden. Dies lässt sich damit begründen, dass vereinzelte Antragsteller ihre Anträge zurückziehen. In seltenen Fällen kommt es auch dazu, dass Antragsteller die bereits ein Verfahren zur Namens- und Personenstandsänderung erfolgreich haben durchführen lassen zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass die neue Geschlechterzugehörigkeit doch nicht ihrem Willen entspricht und beantragen ein erneutes Verfahren (der Ablauf des Verfahrens ist identisch) um wieder ihren ursprünglichen Namen und ihr ursprüngliches Geschlecht anzunehmen. Doch auch hier gibt es leider keine Möglichkeit eine genaue statistische Erhebung durchzuführen, daher kann keine genaue Anzahl genannt werden. Hier wird davon ausgegangen, dass es sich dabei durchschnittlich um maximal zwei Verfahren pro Jahr handelt. Wir hoffen Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 27.06.2020 [#191628] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre aufschlussreiche, aus…
An Amtsgericht Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.06.2020 [#191628]
Datum
27. Juli 2020 23:17
An
Amtsgericht Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre aufschlussreiche, ausführliche und hilfreiche Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191628/