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Statistische Auswertung

die Statistischen Auswertung der Haushaltseinkommen, Lohnniveaus der einzelnen Stadtteile der Stadt Neuburg an der Donau. Mir ist wichtig, ich hätte gern die einzelne "Vermögensstruktur/Einkommensstruktur" in den einzelnen Stadtteilen, also nicht den Durchschnittswert, sondern eine von Ihnen gern wählbaren Einkommensgruppen. Z.B. 1. Gruppe <1000; <2001<3001.

Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

DANKE Polansky

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  • Datum
    25. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Statistischen…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Auswertung [#167290]
Datum
25. September 2019 17:35
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Statistischen Auswertung der Haushaltseinkommen, Lohnniveaus der einzelnen Stadtteile der Stadt Neuburg an der Donau. Mir ist wichtig, ich hätte gern die einzelne "Vermögensstruktur/Einkommensstruktur" in den einzelnen Stadtteilen, also nicht den Durchschnittswert, sondern eine von Ihnen gern wählbaren Einkommensgruppen. Z.B. 1. Gruppe <1000; <2001<3001. Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung. DANKE Polansky
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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