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Statistische Daten Neugründung/ Rückmeldung Hochschulgruppen

statistische Daten, bestenfalls mit nötigenfalls anonymisierten/ pseudonymisierten Primärdatensätzen, mindestens seit Inkrafttreten der aktuellen Hochschulgruppenrichtlinie (Februar 2011), aus welchen hervor geht:

1.
a. Zahl der Neugründungen von Hochschulgruppen pro Jahr, falls möglich unter Benennung der Hochschulgruppen,
b. Zahl der abgelehnten Anträge zur Eintragung in das Hochschulgruppenverzeichnis unter Aufschlüsselung der Ablegnungsgründe [es genügt die genaue Zitierung der Rechtsgrundlage der Hochschulgruppenrichtlinie, z.B. § 2 Abs. 1 lit. a Hochschulgruppenrichtlinie (im Folgenden: HSGR)],

2.
a. Zahl der Löschungen aus dem Hochschulgruppenverzeichnis pro Jahr, falls möglich unter Benennung der Hochschulgruppen,
b. zusätzlich Benennung der Löschungsgründe (es genügt die genaue Zitierung der Rechtsgrundlage der Hochschulgruppenrichtlinie),

3.
a. bezüglich Löschungen nach § 4 Abs. 2 lit. b. HSGR, ob vorher eine (Kulanz-)Frist gesetzt wurde, falls möglich unter Benennung der Hochschulgruppen, aufgeschlüsselt pro Jahr,
b. darüber hinaus wie viele Hochschulgruppen pro Jahr einen Rückmeldeantrag verspätet gestellt haben und dennoch nicht aus dem Hochschulgruppenverzeichnis gelöscht wurden; hierzu gegebenenfalls mit Angabe, ob eine (Kulanz-)Frist zur Rückmeldung gesetzt wurde, falls möglich unter Benennung der Hochschulgruppen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juni 2018
  • Frist
    4. Juli 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: stati…
An AStA Universität Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Daten Neugründung/ Rückmeldung Hochschulgruppen [#30534]
Datum
4. Juni 2018 16:12
An
AStA Universität Konstanz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
statistische Daten, bestenfalls mit nötigenfalls anonymisierten/ pseudonymisierten Primärdatensätzen, mindestens seit Inkrafttreten der aktuellen Hochschulgruppenrichtlinie (Februar 2011), aus welchen hervor geht: 1. a. Zahl der Neugründungen von Hochschulgruppen pro Jahr, falls möglich unter Benennung der Hochschulgruppen, b. Zahl der abgelehnten Anträge zur Eintragung in das Hochschulgruppenverzeichnis unter Aufschlüsselung der Ablegnungsgründe [es genügt die genaue Zitierung der Rechtsgrundlage der Hochschulgruppenrichtlinie, z.B. § 2 Abs. 1 lit. a Hochschulgruppenrichtlinie (im Folgenden: HSGR)], 2. a. Zahl der Löschungen aus dem Hochschulgruppenverzeichnis pro Jahr, falls möglich unter Benennung der Hochschulgruppen, b. zusätzlich Benennung der Löschungsgründe (es genügt die genaue Zitierung der Rechtsgrundlage der Hochschulgruppenrichtlinie), 3. a. bezüglich Löschungen nach § 4 Abs. 2 lit. b. HSGR, ob vorher eine (Kulanz-)Frist gesetzt wurde, falls möglich unter Benennung der Hochschulgruppen, aufgeschlüsselt pro Jahr, b. darüber hinaus wie viele Hochschulgruppen pro Jahr einen Rückmeldeantrag verspätet gestellt haben und dennoch nicht aus dem Hochschulgruppenverzeichnis gelöscht wurden; hierzu gegebenenfalls mit Angabe, ob eine (Kulanz-)Frist zur Rückmeldung gesetzt wurde, falls möglich unter Benennung der Hochschulgruppen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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AStA Universität Konstanz
Hallo <Information-entfernt> bitte stelle deine Anfrage schriftlich an das Justitiariat der Universität, d…
Von
AStA Universität Konstanz
Betreff
Re: Statistische Daten Neugründung/ Rückmeldung Hochschulgruppen [#30534]
Datum
5. Juni 2018 16:37
Status
Warte auf Antwort
Hallo <Information-entfernt> bitte stelle deine Anfrage schriftlich an das Justitiariat der Universität, da die Verfasste Studierendenschaft für die Eintragung von Hochschulgruppen in das Hochschulgruppen-Verzeichnis nicht zuständig ist, sondern die Universität. Viele Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.