Statistische Daten zu Fang und Import von Fisch und Meerestieren

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG/UIG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG,bzw UIG), (möglichst als csv und PDF)
als Antwort an FragdenStaat.de soweit wie bei Ihnen vorhanden, statistische Daten zu

- Fisch, Meerstiere, Fischmehl/Öl, sowie daraus hergestellen Produkten
- der letzten 5 Jahren
- Anteil Import
- Anteil Zuchttiere
- Aufteilung der Importwege
- Informationen zu IUU-Fisch (illegal)

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG/UIG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG bzw. § 12 Abs. 1 Satz 2, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV, bzw. § 2 UIGGebV, falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. September 2017
  • Frist
    24. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Robert Michel
Betreff
Statistische Daten zu Fang und Import von Fisch und Meerestieren [#24675]
Datum
22. September 2017 14:26
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG/UIG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG,bzw UIG), (möglichst als csv und PDF) als Antwort an FragdenStaat.de soweit wie bei Ihnen vorhanden, statistische Daten zu - Fisch, Meerstiere, Fischmehl/Öl, sowie daraus hergestellen Produkten - der letzten 5 Jahren - Anteil Import - Anteil Zuchttiere - Aufteilung der Importwege - Informationen zu IUU-Fisch (illegal) Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG/UIG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG bzw. § 12 Abs. 1 Satz 2, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV, bzw. § 2 UIGGebV, falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Michel, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vo…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Statistische Daten zu Fang und Import von Fisch und Meerestieren [#24675]
Datum
27. September 2017 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22. September 2017. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/1110100-IF30166 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Michel, bei der Bearbeitung Ihres unten stehenden Antrags nach dem IFG (Informationsfreiheitsg…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Rückfrage: Statistische Daten zu Fang und Import von Fisch und Meerestieren [#24675]
Datum
17. Oktober 2017 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, bei der Bearbeitung Ihres unten stehenden Antrags nach dem IFG (Informationsfreiheitsgesetz) haben sich nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen hier im Hause Rückfragen an Sie ergeben: 1. Bezieht sich Ihre Anfrage auf statistische Daten zu Meeresfischen, deren Im-/Export und auf die daraus erzeugten Produkte? 2. Wünschen Sie auch Daten zur Erzeugung aus Aquakultur? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für Ihre freundliche Rückfrage. Rückfragen sind bei IFG Anfragen se…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: Rückfrage: Statistische Daten zu Fang und Import von Fisch und Meerestieren [#24675]
Datum
17. Oktober 2017 11:18
An
Statistisches Bundesamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für Ihre freundliche Rückfrage. Rückfragen sind bei IFG Anfragen sehr sinnvoll - als Antragsteller kenne ich nicht Ihren Informationsumfang und Datenstruktur. Daher antworte ich Ihnen: zu 1.) Ja nur Fisch, falls Sie für die Auskunft zu anderen Meerestiere, die nicht Fisch sind, Krebse, Garnelen genauere Bezeichnungen bräuchten, würde ich Informationen später in einer separten IFG/UIG Anfrage stellen. zu 2.) Ja. Zu 1.&2. möglichst genaue Mikrodaten, d.h. Aufteilung nach Herkunftsgebiete, Fangmethoden, Zertifizierungen, Handelswege und Importwege nach Deutschland. Betonen möchte ich nochmals die Bitte um Informationen zu IUU, Illegal, entgegen international Abkommen oder nationalen Gesetz en gefangenen, oder gehandelten Fisch, falls Ihnen hierzu Zahlen vorliegen sollten. Mit freundlichen Grüßen, Robert Michel Anfragenr: 24675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Michel, Sie haben mit E-Mail vom 22. September 2017 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30165) eine Anf…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Statistische Daten zu Fang und Import von Fisch und Meerestieren [#24675] (Az.: A-IR/1110100-IF30165)
Datum
2. November 2017 11:52
Status
Sehr geehrter Herr Michel, Sie haben mit E-Mail vom 22. September 2017 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30165) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen in elektronischer Form: Statistische Daten zu - Fisch, Meerstiere, Fischmehl/Öl, sowie daraus hergestellten Produkten - der letzten 5 Jahre - Anteil Import - Anteil Zuchttiere - Aufteilung der Importwege - Informationen zu IUU-Fisch (illegal). Eine Rückfrage zum Zweck der Konkretisierung Ihrer Anfrage hat ergeben, dass sich die von Ihnen gewünschten statistischen Daten auf Meerestiere (Meeresfisch) bezieht, und dass Sie auch an statistischen Daten aus Erzeugung in Aquakultur interessiert sind. Hierzu teilen wir Ihnen mit: Für Daten zu Meeresfischen ist grundsätzlich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig (http://www.ble.de/DE/Themen/Fischerei/f…). Zu Ihrer Frage nach Importdaten fügen wir Ihnen aus dem Bereich Außenhandelsstatistik eine Excel-Tabelle mit Einfuhrergebnissen Deutschlands, an Erzeugnissen aller Warennummern des Kapitels 03 (Fisch und Krebstiere), für die Berichtsjahre 2012 bis 2016 bei. Weitere Ergebnisse des Außenhandels sind in der Datenbank Genesis abrufbar. https://www-genesis.destatis.de/genesis… Eine Anleitung zum Datenabruf ist ebenfalls angehängt. Zum Thema Erzeugung in Aquakultur war Ihr Antrag auf Informationszugang nicht hinreichend konkretisiert. Wir schlagen Ihnen daher vor, Einsicht in die aktuelle Fachserie aus unserem Internetangebot zu nehmen, damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können, welche Daten dem Statistischen Bundesamt zu diesem Thema vorliegen. In dieser Fachserie sind die wichtigsten Informationen rund um die Erzeugung aus Aquakultur zusammen gestellt, die uns auf Basis dieser Statistik vorliegen. Sollten Sie dann dazu nähere Informationen wünschen, konkrete Rückfragen haben oder längere Zeitreihen benötigen, so werden wir Ihnen weiterhin gerne behilflich sein. Die Fachserie zur Aquakultur finden Sie als Datei im Anhang, bzw. auf unseren Internetseiten: https://www.destatis.de/DE/Publikatione… Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen