Statistische Daten zu Schüler*innen der Fachschulen in Nordrhein-Westfalen

die Berufsschulen in NRW bieten die Möglichkeiten des Besuchs der Fachschule zur beruflichen Weiterentwicklung.

ich frage folgende Informationen an:
(der besseren Lesbarkeit wird die Schriftform "Schüler" verwendet. Es sind gleichermaßen Personen jedes Geschlechts gemeint und ist nicht diskriminierend oder verletzend gemeint!)
Bitte die jeweiligen Daten insgesamt und nach Fachschule für Wirtschaft aufgeschlüsselt.

I.: Wie viele Schüler sind an nordrhein-westfälischen Fachschulen angemeldet?
II.: Mit welchen Abschlüssen von allgemeinbildenden Schulen sind die Schüler in die Fachschule eingetreten?
III.: Wie hat sich sowohl die Abschlussqoute als auch die Abruchqoute seit 2015 entwickelt?
IV.: Wie oft wurden Prüfungsaufgaben abgewiesen/nicht genehmigt oder mussten zur Überarbeitung/Korrektur an die jeweilige Fachschule zurück gegeben werden? (seit 2015)
V.: Wie viele Schüler haben von der Möglichkeit gebrauch gemacht, über diesen Bildungsgang den Schulabschluss FHR zu erlangen?

Unabhängig von den vorgenannten Punkten: Wie steht die Landesregierung zum Modell der Fachschule?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2019
  • Frist
    26. Juni 2019
  • Kosten dieser Information:
    210,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Daten zu Schüler*innen der Fachschulen in Nordrhein-Westfalen [#145987]
Datum
24. Mai 2019 15:55
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Berufsschulen in NRW bieten die Möglichkeiten des Besuchs der Fachschule zur beruflichen Weiterentwicklung. ich frage folgende Informationen an: (der besseren Lesbarkeit wird die Schriftform "Schüler" verwendet. Es sind gleichermaßen Personen jedes Geschlechts gemeint und ist nicht diskriminierend oder verletzend gemeint!) Bitte die jeweiligen Daten insgesamt und nach Fachschule für Wirtschaft aufgeschlüsselt. I.: Wie viele Schüler sind an nordrhein-westfälischen Fachschulen angemeldet? II.: Mit welchen Abschlüssen von allgemeinbildenden Schulen sind die Schüler in die Fachschule eingetreten? III.: Wie hat sich sowohl die Abschlussqoute als auch die Abruchqoute seit 2015 entwickelt? IV.: Wie oft wurden Prüfungsaufgaben abgewiesen/nicht genehmigt oder mussten zur Überarbeitung/Korrektur an die jeweilige Fachschule zurück gegeben werden? (seit 2015) V.: Wie viele Schüler haben von der Möglichkeit gebrauch gemacht, über diesen Bildungsgang den Schulabschluss FHR zu erlangen? Unabhängig von den vorgenannten Punkten: Wie steht die Landesregierung zum Modell der Fachschule?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
24. Mai 2019 16:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 24.05.2019 teile ich Ih…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Statistische Daten zu Schüler*innen der Fachschulen in Nordrhein-Westfalen [#145987]
Datum
21. Juni 2019 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 24.05.2019 teile ich Ihnen folgendes mit: I.: Wie viele Schüler sind an nordrhein-westfälischen Fachschulen angemeldet? Im Schuljahr 2018/19 besuchen 48.870 Schülerinnen und Schüler eine Fachschule, darunter 8.417 eine Fachschule für Wirtschaft. II.: Mit welchen Abschlüssen von allgemeinbildenden Schulen sind die Schüler in die Fachschule eingetreten? Grundsätzlich ist für den Einstieg in die Fachschule für Wirtschaft mindestens der Mittlere Schulabschluss nachzuweisen. Angaben zur empirischen Verteilung der allgemeinbildenden Abschlüsse von Schülerinnen und Schüler an Fachschulen liegen nicht in aufbereiteter Form vor. III.: Wie hat sich sowohl die Abschlussquote als auch die Abbruchquote seit 2015 entwickelt? Angaben zur Zahl der Abschlüsse der Fachschulabgängerinnen und -abgänger sind in Tabelle 7.2.1 der Veröffentlichung „Das Schulwesen in NRW aus quantitativer Sicht“ (sog. Quantita) veröffentlicht. Die Quantita ist im Bildungsportal veröffentlicht und kann unter der URL https://www.schulministerium.nrw.de/doc… kostenfrei abgerufen werden. Die Abschlüsse der Abgängerinnen und Abgänger der Fachschulen für Wirtschaft sind darin jedoch nicht gesondert ausgewiesen. IV.: Wie oft wurden Prüfungsaufgaben abgewiesen/nicht genehmigt oder mussten zur Überarbeitung/Korrektur an die jeweilige Fachschule zurück gegeben werden? (seit 2015) Die Prüfungsvorschläge werden von den Bezirksregierungen geprüft. Aussagen über den Grad der Genehmigungen bzw. Nachbesserungen liegen nicht vor. V.: Wie viele Schüler haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, über diesen Bildungsgang den Schulabschluss FHR zu erlangen? In den Fachschulbildungsgängen haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, neben dem Berufsabschluss durch zusätzliche Unterrichtsangebote und eine zusätzliche Prüfung auch die Fachhochschulreife zu erwerben. Diese Absicht müssen die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Bildungsganges nach einer Beratung erklären. Diesbezügliche Zahlen liegen hier nicht vor. Unabhängig von den vorgenannten Punkten: Wie steht die Landesregierung zum Modell der Fachschule? Die Landesregierung sieht in dem Angebot der Fachschulen einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag der Qualifizierung in der beruflichen Bildung. Mit den Fachschulbildungsgängen des Fachbereichs mit den Abschlüssen „Staatlich anerkannte Erzieherin/Erzieher“, „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger“, „Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Heilpädagoge“ werden beispielsweise Berufsabschlüsse nach Landesrecht erworben, für die die Ausbildungszuständigkeit beim Land liegt. Zur Ermittlung der mit den Fragen II. und III. erbetenen Angaben zur Verteilung der allgemeinbildenden Abschlüsse von Schülerinnen und Schülern an Fachschulen sowie zu den Abschlüssen der Abgängerinnen und Abgänger der Fachschulen für Wirtschaft müssen die hierfür einschlägigen Daten aufbereitet werden. Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Gemäß § 11 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) in Verbindung mit der Tarifstelle 1.2 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW (VerwGebO IFG NRW) ist für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand eine Gebühr in Höhe von 10,00 bis 500,00 Euro festzusetzen. Das Ministerium des Inneren empfiehlt in seinem Runderlass „Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren“ vom 17.04.2018 (Az.: 14-36.08.06) für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) einen Stundensatz in Höhe von 70 Euro. Unter Berücksichtigung dieser Empfehlung und unter Beachtung der o. a. Gebührenspanne ist aufgrund des für das Aufbereiten der Daten sowie für Anfertigen und Prüfen von Ergebnistabellen zu erwartenden Verwaltungsaufwands von drei Stunden eines Mitarbeiters in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. 210,00 Euro zu rechnen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Konditionen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage ist hiermit zurückgezogen. Die Notwendigkeit weiterer Daten ist gegenwär…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistische Daten zu Schüler*innen der Fachschulen in Nordrhein-Westfalen [#145987]
Datum
21. Juni 2019 10:22
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage ist hiermit zurückgezogen. Die Notwendigkeit weiterer Daten ist gegenwärtig nicht mehr gegeben. Vielen Dank für Ihre Auskünfte. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 145987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>