Statistische Daten zum Pandemieverlauf an den Schulen in M-V im 2. Halbjahr des Schuljahrs 2021/2022

Die im Jahre 2022 (bis zum 21. April) wöchentlich von den Schulen des Landes erhobenen und dem Bildungsministerium gemeldeten Daten zum Krankenstand, zur Anzahl positiver Selbsttests, Quarantänefällen sowie der Anzahl positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen. Dass Ihrem Haus diese Daten vorliegen, geht aus dem 24. Hinweisschreiben an die Schulleiter_innen hervor.

Eine Pseudonymisierung der meldenden Schule unter Nennung der Gemeinde/PLZ sowie der Schulart (Grundschule/Regionale Schule/Gymnasium/Berufliche Schule) ist akzeptabel.

Ergebnis der Anfrage

Datensatz im CSV-Format: https://github.com/ngrewe/bildung-und-k…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Daten zum Pandemieverlauf an den Schulen in M-V im 2. Halbjahr des Schuljahrs 2021/2022 [#251741]
Datum
19. Juni 2022 14:16
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die im Jahre 2022 (bis zum 21. April) wöchentlich von den Schulen des Landes erhobenen und dem Bildungsministerium gemeldeten Daten zum Krankenstand, zur Anzahl positiver Selbsttests, Quarantänefällen sowie der Anzahl positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen. Dass Ihrem Haus diese Daten vorliegen, geht aus dem 24. Hinweisschreiben an die Schulleiter_innen hervor. Eine Pseudonymisierung der meldenden Schule unter Nennung der Gemeinde/PLZ sowie der Schulart (Grundschule/Regionale Schule/Gymnasium/Berufliche Schule) ist akzeptabel.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251741/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Statistische Daten zum Pandemieverlauf an den Schulen in M-V im 2. Halbjahr des Schuljahrs 2021/2022 [#251741]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Statistische Daten zum Pandemieverlauf an den Schulen in M-V im 2. Halbjahr des Schuljahrs 2021/2022 [#251741]
Datum
19. Juni 2022 14:17
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
39,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach dem IFG M-V vom 19. Juni 2022 Erinnerung an das Ministerium für Schule und Kindertagesförderung…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Meine Anfrage nach dem IFG M-V vom 19. Juni 2022
Datum
27. Juni 2022
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Erinnerung an das Ministerium für Schule und Kindertagesförderung M-V, da keine Empfangsbestätigung für die Anfrage eingegangen war.
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen gerne den Eingang Ihres Schreibens vom 19. Ju…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Eingangsbestätigung Schreiben "Statistische Daten zum Pandemieverlauf an den Schulen in M-V im 2. Halbjahr des Schuljahrs 2021/2022"
Datum
30. Juni 2022 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen gerne den Eingang Ihres Schreibens vom 19. Juni 2022. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Email vom 19.06.2022. Sie finden die gewünschten In…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Statistische Daten zum Pandemieverlauf an den Schulen in M-V im 2. Halbjahr des Schuljahrs 2021/2022 [#251741]
Datum
20. Juli 2022 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Email vom 19.06.2022. Sie finden die gewünschten Informationen zu Infektions- und Quarantänefälle auf der Seite der Kultusministerkonferenz: https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/statistik/schulstatistik/schulstatistische-informationen-zur-covid-19-pandemie.html sowie auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lagus) beim jeweiligen Lagebericht. https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie Ihr Antrag ist daher nach § 4 Absatz 4 IFG MV abzulehnen. Bezüglich der Daten zum Krankenstand ist der Antrag gemäß § 7 IFG MV abzulehnen. Weder das Landesumweltinformationsgesetz noch das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation sind in diesem Fall einschlägig. Kosten entstehen Ihnen durch diese Auskunft nicht. Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Me…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Statistische Daten zum Pandemieverlauf an den Schulen in M-V im 2. Halbjahr des Schuljahrs 2021/2022“ [#251741]
Datum
25. Juli 2022 07:15
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251741/ Ich bin der Meinung, dass die Anfrage aus folgenden Gründen zu Unrecht abgelehnt wurde: Eine Ablehnung nach §4 (4) IFG M-V ist meiner Meinung nach nicht zulässig, da es sich weder bei den von der KMK veröffentlichten Übersichten noch bei den Lageberichten des LAGuS um die von mir angeforderten Informationen handelt: * Die in den Lageberichten des LAGuS veröffentlichten Daten beziehen sich auf die Altergruppen 5–14 und 15–34 Jahre (allgemeiner Lagebericht zur Coronavirus-Krankheit) bzw. 6–11 und 12–17 Jahre (altersspezifischer Lagebericht Kinder und Jugendliche). Die Schulpflicht endet aber für manche Schüler_innnen bereits vor Vollendung des 17. Lebensjahrs oder dauert darüber hinaus an. Die an Altersgruppen orientierten Berichte geben also die Infektionslage in den Schulen anders als die durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung erhoben Informationen nicht korrekt wieder. Des weiteren ist anhand der Berichte des LAGuS keine Aufschlüsselung nach Schulform möglich. * Die Übersichtsdaten der KMK geben die Infektionslage nur für das gesamte Bundesland M-V, also ohne Aufschlüsselung nach Schulform und Gemeinde (oder auch nur Landkreis) wieder. Dies ist bei den durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung erhoben Informationen sehr wohl der Fall. * Die Übersichtsdaten der KMK enden mit dem 17. April. Ausweislich des 24. Hinweisschreibens des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung an die Schulleiterinnen und Schulleiter (https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1646265) wurden die entsprechenden Daten aber bis zum 21. April erhoben. Für den Zeitraum 18.–21. April wurden also nicht einmal die großen Übersichtsdaten bereitgestellt. Auch eine Ablehnung nach §7 IFG M-V kommt meines Erachtens nicht Frage, da von mir keine personenbezogenen Daten, insbesondere keine Daten von einzelnen Schüler_innen angefragt wurden, sondern die reine Anzahl bezogen auf die Gesamtkohorte der Schüler_innen einer Schule. Eine De-Anonymisierung einzelner Personen auf Grund der übermittelten Daten zu befürchten, ist abwegig. Bei Angaben zu den Schulen als juristischen Personen wiederum handelt es sich freilich nicht um personenbezogene Daten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 251741.pdf - 2022-06-19_2-fax.pdf - 2022-06-27_1-220627-ifg-anfrage-2-erinnerung-1.pdf Anfragenr: 251741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251741/
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich stimme Ihrer Auffassung zu und habe …
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Statistische Daten zum Pandemieverlauf an den Schulen in M-V im 2. Halbjahr des Schuljahrs 2021/2022“ [#251741]
Datum
27. Juli 2022 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich stimme Ihrer Auffassung zu und habe soeben das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern angeschrieben und um Stellungnahme bzw. Neubescheidung Ihres Antrags gebeten. Sobald ich neue Erkenntnisse für Sie habe, werde ich Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
IFG Anfrage << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Email vom 19.06.2…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
IFG Anfrage << Antragsteller:in >>
Datum
12. August 2022 11:20
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
statistischedatenzumpandemieverlaufanden.eml
6,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Email vom 19.06.2022 baten Sie um Mitteilung, sofern es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine einfache Auskunft iSd. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG M-V handelt. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen dem Bildungsministerium nicht in der von Ihnen gewünschten Form vor. Eine entsprechende Übermittlung wäre, sofern Sie im Einzelnen erfolgen kann, mit Kosten zwischen 20-500 Euro verbunden. Die erwartbaren Gebühren würden dabei sicherlich im unteren Drittel anzusetzen sein. Anbei finden Sie die gewünschten Information in der Form in der sie gerade noch den Ansprüchen an eine einfache Auskunft entsprechen. Sofern wir von Ihnen bis zum 16.08.2022 keine andersweitige Mitteilung in der Sache erhalten, werden wir Ihre Anfrage antragsgemäß bearbeiten und entsprechend kostenpflichtig bescheiden. Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Wochenende und einen gelungen Start in das neue Schuljahr! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Die ent…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741]
Datum
12. August 2022 18:51
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Die entstehenden Gebühren trage ich natürlich gerne. Insofern bitte ich darum, den entsprechenden Bescheid so bald wie möglich zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251741/
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741] Sehr << Anrede >> ich muss weiterhin darauf hinweisen, dass e…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741]
Datum
12. August 2022 19:04
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich muss weiterhin darauf hinweisen, dass es sich den in den bereits übersandten Informationen bei den in Teil 1, Spalte D aufgewiesenen Zahlen zu den "positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen" laut beigefügter Erläuterung nicht um die von mir angeforderten Informationen zu handeln scheint. Vielmehr finden sich hier offenbar Zahlen, die dem erstmals am 21.01.2022 für den 20.01.2022 erstellten Lagebericht des LAGuS zu Infektionen bei Kindern und Jugendlichen entnommen wurden. Bei den von mir angefragten Informationen handelt es sich jedoch um die von den Schulen an das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung übermittelten Zahlen zu SARS-CoV-2 Infektionen. Ich bitte Sie, mir zu bestätigen, dass in der endgültigen Antwort auf meine Anfrage diese Daten enthalten sein werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251741/
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741] Sehr << Anrede >> auch wenn Sie mir eine Neubescheidung meine…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741]
Datum
18. August 2022 09:19
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auch wenn Sie mir eine Neubescheidung meines Antrags in Aussicht gestellt haben, erhebe ich zur Fristwahrung auf diesem Weg Widerspruch gegen den am 20.07.2022 ergangenen Bescheid zu meiner Anfrage vom 19.06.2022. Der negative Bescheid ist, wie auch schon in meinem Vermittlungsersuchen an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt, aus folgenden Gründen zu Unrecht ergangen: Eine Ablehnung nach §4 (4) IFG M-V ist meiner Meinung nach nicht zulässig, da es sich weder bei den von der KMK veröffentlichten Übersichten noch bei den Lageberichten des LAGuS um die von mir angeforderten Informationen handelt: * Die in den Lageberichten des LAGuS veröffentlichten Daten beziehen sich auf die Altergruppen 5–14 und 15–34 Jahre (allgemeiner Lagebericht zur Coronavirus-Krankheit) bzw. 6–11 und 12–17 Jahre (altersspezifischer Lagebericht Kinder und Jugendliche). Die Schulpflicht endet aber für manche Schüler_innnen bereits vor Vollendung des 17. Lebensjahrs oder dauert darüber hinaus an. Die an Altersgruppen orientierten Berichte geben also die Infektionslage in den Schulen anders als die durch Ihr Haus erhoben Informationen nicht korrekt wieder. Des weiteren ist anhand der Berichte des LAGuS keine Aufschlüsselung nach Schulform möglich. * Die Übersichtsdaten der KMK geben die Infektionslage nur für das gesamte Bundesland M-V, also ohne Aufschlüsselung nach Schulform und Gemeinde (oder auch nur Landkreis) wieder. Dies ist bei den von Ihrem Haus erhoben Informationen sehr wohl der Fall. * Die Übersichtsdaten der KMK enden mit dem 17. April. Ausweislich des 24. Hinweisschreibens des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung an die Schulleiterinnen und Schulleiter (https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1646265) wurde die Erhebung der entsprechenden Daten aber erst zum 21. April ausgesetzt. Wenn es andere Gründe für das Fehlen der Daten gibt (bspw. Ferien), wären diese konkret aufzuführen. Auch eine Ablehnung nach §7 IFG M-V kommt meines Erachtens nicht Frage, da von mir keine personenbezogenen Daten, insbesondere keine Daten von einzelnen Schüler_innen angefragt wurden, sondern die reine Anzahl bezogen auf die Gesamtkohorte der Schüler_innen einer Schule. Eine De-Anonymisierung einzelner Personen auf Grund der übermittelten Daten zu befürchten, ist abwegig. Bei Angaben zu den Schulen als juristischen Personen wiederum handelt es sich freilich nicht um personenbezogene Daten. Sollte in der Zwischenzeit ein akzeptabler neuer Bescheid ergehen, ziehe ich meinen Widerspruch selbstverständlich gerne zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251741/
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741]
Datum
18. August 2022 09:21
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,8 KB
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Email vom 18…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741]
Datum
18. August 2022 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Email vom 18.08.2022, deren Eingang ich hiermit bestätige. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage vom 19.06.2022 Positiver Bescheid und Gebührenfestsetzung
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.06.2022
Datum
29. August 2022
Status
geschwärzt
1,5 MB
Positiver Bescheid und Gebührenfestsetzung
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741] Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen nochmal herzlich für Ihr Ve…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741]
Datum
12. September 2022 15:29
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen nochmal herzlich für Ihr Vermittlungsbemühen gegenüber dem Ministerium für Bildung und Kindertagsförderung M-V. Mit Bescheid vom 29.08.2022, der mir am 07.09.2022 postalisch zugegangen ist, hat das Bildungsministerium meiner Anfrage ohne weiter Qualifikation stattgegeben. Ich muss Sie gleichwohl erneut um Ihre Vermittlung ersuchen, da die mir übersandten Informationen nicht den in der Anfrage angefragten entsprechen: 1. Ich hatte das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V darum gebeten, die von den Schulen übermittelten Daten bereitzustellen zu (a) Krankenstand, (b) Anzahl der positiven Selbsttests auf SARS-CoV-2, (c) Quarantänefällen, sowie (d) die Anzahl der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen. Im bereitgestellten Datensatz fehlen allerdings die Informationen zu (d), obwohl ich den zuständigen Sachbearbeiter noch am 12. August auf genau diese Daten hingewiesen habe. 2. Ich hatte dem Ministerium eingeräumt, die von den Schulen gelieferten Daten ggf. zu pseudonymisieren, also auf die Nennung der konkreten Schule zu verzichten, falls dies für nötig erachtet würde. Statt dessen wurden die Daten aber *anonymisiert*, da kein Merkmal bereitgestellt wurde, um eine individuelle Schule über die Zeitserie hinweg zu verfolgen. Desweiteren hatte ich für diesen Fall um die Angabe der Gemeinde gebeten. Auch diese ist nicht erfolgt. Desweitern finde ich es im Sinne der Informationsfreiheit bedenklich, dass das Ministerium sich entschieden hat, mir die Daten in 304 Druckseiten zu übersenden, die noch dazu an einigen Stellen wegen Druckfehlern unleserlich sind (Exzerpt im Anhang). Ich bitte Sie daher herzlich, sich der Sache noch einmal anzunehmen und in meinem Sinne beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V zu intervenieren. Anhänge: - gescanntes-dokument-2.pdf Anfragenr: 251741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251741/
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741] Sehr << Anrede >> Mit Bescheid vom 29.08.2022, der mir am 07.…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741]
Datum
12. September 2022 16:07
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Mit Bescheid vom 29.08.2022, der mir am 07.09.2022 postalisch zugegangen ist, haben Sie meinen Antrag vom 19.06.2022 ohne weitere Qualifikation stattgegeben. Darüber freue ich mich sehr, und muss dennoch gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Meinen Widerspruch begründe ich damit, dass Sie anders als im Bescheid angekündigt, nicht die von mir angefragten Informationen bereitgestellt haben: 1. Mein Antrag umfasste die von den Schulen übermittelten Daten bereitzustellen zu (a) Krankenstand, (b) Anzahl der positiven Selbsttests auf SARS-CoV-2, (c) Quarantänefällen, sowie (d) die Anzahl der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen. Im bereitgestellten Datensatz fehlen allerdings die Informationen zu (d) gänzlich, obwohl ich Sie noch in meiner Email vom 12. August auf genau diese Daten hingewiesen habe. 2. Ich hatte in meinem Antrag angeboten den Datensatz auch pseudonymisiert zu erhalten, also auf die Nennung der konkreten Schule zu verzichten, falls dies für nötig erachtet würde. Statt dessen wurden die Daten von Ihnen aber *anonymisiert*, da kein Merkmal bereitgestellt wurde, um eine individuelle Schule über die Zeitserie hinweg zu verfolgen. Desweiteren hatte ich für diesen Fall um die Angabe der Gemeinde gebeten. Auch diese ist nicht erfolgt. Falls es Ihrem Haus nicht möglich ist, die Daten adäquat zu pseudonymisieren, akzeptiere ich den Datensatz zur Vermeidung weiterer Verwaltungsaufwände freilich auch gerne mit Nennung der konkreten Schule. 3. Sie haben mir die Informationen in einer unzugänglichen Papierform zugestellt, die noch dazu durch Druckfehler an einigen Stellen unleserlich ist. Die Informationen können aber ohne weiteres auch auf digitalem Wege (z.B. per Email) bereitgestellt werden: Jede der 304 Seiten umfasst ca. 55 Datensätze, die in dem mit gängigen Tabellenkalkulationen exportierbaren CSV-Format jeweils ungefähr 60 Bytes umfassen (bereits unter Berücksichtigung der noch fehlenden Datenpunkte). In der Gesamtheit fallen also für die Übermittlung der gesamten Information ungefähr 0,95 Megabyte an. Desweiteren noch ein paar kleinere Hinweise der reinen Form halber, die freilich nicht Gegenstand meines Widerspruchs sind. a. In Ihrem Briefkopf ist die Vorwahl Ihres Hauses inkorrekt wiedergeben (599 statt 588 bzw seit 1. September 1588). b. Ihr Anschreiben nennt als Datum des Antrags den 19. Februrar 2022. Dies ist inkorrekt. Der Antrag wurde am 19. Juni 2022 gestellt. c. Die Schreibweise meines Namens ist inkorrekt. Ich bitte Sie höflichst um die Klärung der unter 1.–3. benannten Sachverhalte und verbleibe Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - gescanntes-dokument-2.pdf Anfragenr: 251741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251741/
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: IFG Anfrage vom 19.6.2022 [#251741]
Datum
12. September 2022 16:09
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
39,5 KB
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Statistische Daten zum Pandemieverlauf Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Schreiben vom 12.09.2022…
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Schreiben vom 12.09.2022 machten Sie darauf aufmerksam, dass die Anzahl der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen in dem übersandten Datensatz fehlten. Die Daten waren bereits in der Quelldatei enthalten, wurden jedoch nicht mit in die Ausgabedatei übertragen. Leider blieb dieser Fehler unentdeckt. Mit dem in der Anlage übersandten Datensatz wird dieser Mangel behoben. Ich möchte Sie auch um Entschuldigung für die inkorrekte Schreibweise Ihres Namens bitten. Ihrer Bitte, die erbetenen Daten so bereitzustellen, dass auf eine individuelle Schule rückgeschlossen werden kann, konnte nicht entsprochen werden. Ihrem Auskunftsersuchen steht der Datenschutz der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen gegenüber. Die Gesundheitsdaten der betroffenen Personen sind ein besonders zu schützendes Gut. Um diesem Schutz Rechnung zu tragen, werden Ihnen, in Abstimmung mit dem Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern, keine Daten zur Verfügung gestellt, die einen Rückschluss auf konkrete Schulen ermöglichen. Weiter baten Sie um die Bereitstellung der Angaben zu den jeweiligen Gemeinden. Dieser Bitte wurde bereits entsprochen, da Ihnen die Postleitzahlen der einzelnen Schulen zur Verfügung gestellt wurden. Auf Ihren Wunsch hin stelle ich Ihnen mit dem anliegenden Dokument die in Rede stehenden Daten in digitaler Form zur Verfügung. Mit der Bereitstellung des vollständigen Datensatzes ist aus hiesiger Sicht Ihre Anfrage vollständig bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Statistische Daten zum Pandemieverlauf [#251741] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Überse…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistische Daten zum Pandemieverlauf [#251741]
Datum
11. Oktober 2022 14:31
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Übersendung des Datensatzes. Wie eben bereits telefonisch besprochen, bitte ich Sie freundlich darum, mindestens den Landkreis als Kategorisierungsmerkmal zu ergänzen, da anders als von Ihnen angenommen, gewissen Postleitzahlbereiche sehr wohl Landkreisgrenzen überschreiten. So haben z.B. sowohl die Warnowschule in Papendorf (Landkreis Rostock) als auch die KGS Rostock Südstadt die Postleitzahl 18059. Eine Vergleichbarkeit mit Daten die auf Landkreiseben erhoben werden (bspw. die Berichte des LAGuS) st daher z.Z. nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251741/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Statistische Daten zum Pandemieverlauf [#251741] Sehr << Anrede >> eine erste Auswertung ergibt, …
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistische Daten zum Pandemieverlauf [#251741]
Datum
11. Oktober 2022 15:43
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> eine erste Auswertung ergibt, dass für 07.03.2022 nur von 439 Schulen eine Meldung im Datensatz enthalten ist. Auch für (zusammengenommen) den 14.02.2022 und 16–17.0.2022 melden dem Datensatz zur Folge nur 441 Schulen. Ich bitte Sie, zu prüfen, ob dies der Realität entspricht, oder ob bei der Zusammenstellung des Datensatzes ein Fehler passiert ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/251741/upload/649f7279bb8ea353dde233c3e28c699a6aeaffdd/

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Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Statistische Daten zum Pandemieverlauf [#251741] Sehr << Antragsteller:in >> wie besprochen, habe ic…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Statistische Daten zum Pandemieverlauf [#251741]
Datum
20. Oktober 2022 08:23
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie besprochen, habe ich die Ihnen bekannten Daten um den entsprechenden Landkreis erweitert. Zu Ihrer weiteren Anfrage (hier eingegangen am 11.10.2022 um 15:44 Uhr) möchte ich Ihnen mitteilen, dass Sie die Daten entsprechend der Rückmeldungen der Schulen erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen