Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern im Zusammenhang mit der Coronapandemie im Kreis Plön

1.) Anzahl der nachweislich infizierten Kinder welche seit Beginn der Pandemie jeweils in
a) Kitas
b) Grundschulen
c) Sekundarstufe I
d) Sekundarstufe II
betroffen waren.

2.) Anzahl der nachweislich infizierten Lehrer/innen/* welche seit Beginn der Pandemie betroffen waren.

3.) Anzahl der durchgeführten Testungen auf Coronavirus SARS-CoV-2 jeweils aufgeteilt in Monate beginnend ab Februar

4.) Wieviele positiv-Testungen wurden ermittelt?

5.) Welches PCR-Nachweissystem wurde verwendet?

6.) Wer hat die Tests durchgeführt?

7.) Bei wievielen Personen wurde häusliche Quarantäne angeordnet?

8.) Wieviele Meldungen/Anzeigen wurden anonym/namentlich gemacht bzgl. der Nichtbeachtung von angeordneten Quarantänemaßnahmen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
Artur Lindner
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Anzahl der na…
An Landrätin des Kreises Plön Amt für Gesundheit Details
Von
Artur Lindner
Betreff
Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern im Zusammenhang mit der Coronapandemie im Kreis Plön [#197651]
Datum
23. September 2020 11:41
An
Landrätin des Kreises Plön Amt für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Anzahl der nachweislich infizierten Kinder welche seit Beginn der Pandemie jeweils in a) Kitas b) Grundschulen c) Sekundarstufe I d) Sekundarstufe II betroffen waren. 2.) Anzahl der nachweislich infizierten Lehrer/innen/* welche seit Beginn der Pandemie betroffen waren. 3.) Anzahl der durchgeführten Testungen auf Coronavirus SARS-CoV-2 jeweils aufgeteilt in Monate beginnend ab Februar 4.) Wieviele positiv-Testungen wurden ermittelt? 5.) Welches PCR-Nachweissystem wurde verwendet? 6.) Wer hat die Tests durchgeführt? 7.) Bei wievielen Personen wurde häusliche Quarantäne angeordnet? 8.) Wieviele Meldungen/Anzeigen wurden anonym/namentlich gemacht bzgl. der Nichtbeachtung von angeordneten Quarantänemaßnahmen?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Artur Lindner Anfragenr: 197651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197651/ Postanschrift Artur Lindner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Artur Lindner

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landrätin des Kreises Plön Amt für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lindner, nachfolgend möchte ich gerne soweit möglich auf Ihre Fragen eingehen: Zu 1.: Eine…
Von
Landrätin des Kreises Plön Amt für Gesundheit
Betreff
Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern im Zusammenhang mit der Coronapandemie im Kreis Plön [#197651]
Datum
22. Oktober 2020 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lindner, nachfolgend möchte ich gerne soweit möglich auf Ihre Fragen eingehen: Zu 1.: Eine diesbezügliche Unterteilung findet bei uns nicht statt, eine spezifische Klassenzuweisung ist damit leider nicht möglich. Ein Auswertung der Altersstruktur der nachweislich Infizierten ist auf dem Dashboard des RKI einsehbar. Dieses finden sie hier<https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4>. Zu 2.: Dies ist nicht genau ermittelbar, da erst zum späteren Zeitpunkt, mit Fortentwicklung der Verordnungen, auch die Berufsgruppen in den Vordergrund rückten. Zu 3.: Eine diesbezügliche Zahl kann nicht beziffert werden und müsste ggf. bei den Laboren angefragt werden. Nicht nur das Gesundheitsamt, auch Ärzte konnten einen Test in Auftrag geben. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Anfangszeit der Pandemie nur positive Testergebnisse an uns übermittelt wurden. Zu 4.: Aktuell (Stand 22.10.; 15 Uhr) wurden nachweislich 190 an nCoV Erkrankte ermittelt. Zu 5.: Das PCR-Nachweissystem ist laborabhängig. Das Probenmaterial wird grds. durch den Nasen-Rachenabstrich gewonnen. Zu 6.: Die Auswertungen fand in zertifizierten Laboren nach den Standards des RKI statt. Die Abnahme des Probenmaterials wurde von Ärztinnen und Ärzten sowie geschultem Personal durchgeführt. Zu 7.: Es befanden sich bis jetzt ca. 2.000 Personen in Quarantäne, davon wurden 1.367 schriftlich angeordnet. Die Differenz ergibt sich aus der Verordnungslage, die zu Beginn eine schriftliche Quarantäne für Reiserückkehrer entbehrlich machte sowie aus einer Umstellung des Programms. Die zuvor verfassten Anordnungen können in der neuen Auswertung nicht berücksichtigt werden. Zu 8.: Eine diesbezügliche Erfassung in unseren Fachanwendungen fand nicht statt, jedoch werden sämtliche Beschwerden an zentraler Stelle gesammelt und den Verstößen durch das Gesundheitsamt bzw. die Ordnungsbehörden entsprechend nachgegangen. Mit freundlichen Grüßen