Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im Kreis Rhein Sieg

Ich bitte im Zusammenhang der Corona Pandemie um folgende Daten aus unserem Landkreis.

1.) Anzahl der nachweislich infizierten Kinder welche seit Beginn der Pandemie jeweils in
a) Kitas
b) Grundschulen
c) Sekundarstufe I
d) Sekundarstufe II
betroffen waren.
wie viele sind momentan akut betroffen?
wie viele Infektionsketten gingen von den Kindern aus?

2.) Anzahl der nachweislich infizierten Lehrer/innen welche seit Beginn der Pandemie betroffen waren.
Wieviele sind momentan akut betroffen

3.) Anzahl der durchgeführten Testungen auf Coronavirus SARS-CoV-2 jeweils aufgeteilt in Monate beginnend ab Februar.

4.) Wieviel positiv-Testungen wurden ermittelt?

5.) Welches PCR-System wurde verwendet?

6.) Wer hat die Tests durchgeführt?

7.) Bei wievielen Personen wurde häusliche Quarantäne angordnet?

8.) Wieviele Meldungen/Anzeigen wurden anonym/namentlich gemacht bzgl. der Nichtbeachtung von angeortneten Quarantänemaßnahmen?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im Kreis Rhein Sieg [#197624]
Datum
22. September 2020 22:30
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte im Zusammenhang der Corona Pandemie um folgende Daten aus unserem Landkreis. 1.) Anzahl der nachweislich infizierten Kinder welche seit Beginn der Pandemie jeweils in a) Kitas b) Grundschulen c) Sekundarstufe I d) Sekundarstufe II betroffen waren. wie viele sind momentan akut betroffen? wie viele Infektionsketten gingen von den Kindern aus? 2.) Anzahl der nachweislich infizierten Lehrer/innen welche seit Beginn der Pandemie betroffen waren. Wieviele sind momentan akut betroffen 3.) Anzahl der durchgeführten Testungen auf Coronavirus SARS-CoV-2 jeweils aufgeteilt in Monate beginnend ab Februar. 4.) Wieviel positiv-Testungen wurden ermittelt? 5.) Welches PCR-System wurde verwendet? 6.) Wer hat die Tests durchgeführt? 7.) Bei wievielen Personen wurde häusliche Quarantäne angordnet? 8.) Wieviele Meldungen/Anzeigen wurden anonym/namentlich gemacht bzgl. der Nichtbeachtung von angeortneten Quarantänemaßnahmen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197624/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Angabe Ihrer Wohnsitzadresse. Mi…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
AW: Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im Kreis Rhein Sieg [#197624]
Datum
28. September 2020 20:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Angabe Ihrer Wohnsitzadresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], bitte entnehmen Sie dieser eMail meine Adresse. Mein Interesse begründe ich, falls notwendig …
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im Kreis Rhein Sieg [#197624]
Datum
28. September 2020 21:03
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], bitte entnehmen Sie dieser eMail meine Adresse. Mein Interesse begründe ich, falls notwendig darin, dass wir Grenzgänger im Rhein-Siegkreis sind. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 197624 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
WG: IFG-Anfrage , Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in nac…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
WG: IFG-Anfrage , Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
29. September 2020 13:07
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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281 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW kann hier eine Gebühr von 10-500 Euro erhoben werden. Ihr Fragenkatalog erfordert eine umfassende Recherchearbeit. Der genaue Umfang kann z. Zt. noch nicht festgestellt werden. Ich bitte daher um Kostenzusage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: IFG-Anfrage , Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW [#197624] Sehr geehrteAntrags…
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG-Anfrage , Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW [#197624]
Datum
29. September 2020 21:25
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Kostenzusage dieser Art kann ich nicht erteilen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ihnen Daten dieser Art aufgrund der Kontaktverfolgung und Kontrolle der Einrichtungen ohne wesentlichen Rechercheaufwand vorliegen. Es handelt sich hierbei um einfache statistische Daten, die ohne weiteren Aufwand vorliegen müssten, wie auch bereits Erfahrungen mit anderen Gesundheitsämtern zeigen. Meiner Meinung nach handelt es sich also um eine einfache schriftliche Auskunft ohne jegliche Abschriften. Soweit ein erheblicher Aufwand nur durch einzelne Punkte der Anfrage entsteht, bitte ich diese zu benennen. Ersatzweise bitte ich um einen Auszug aus dem nach § 11 Abs. 1 IfSG zu führenden Verzeichnis, aus dem sich die vorhandenen Informationssammlungen zum Bereich SarSCov2 erkennen lassen um meine Anfrage anders zu definieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197624/
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
AW: WG: IFG-Anfrage , Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW [#197624] Sehr geehrteAntrags…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
AW: WG: IFG-Anfrage , Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW [#197624]
Datum
30. September 2020 12:14
Status
Warte auf Antwort
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281 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in bei dem nach § 11 IfSG zu führenden Verzeichnis handelt es sich um ein Softwaresystem zur Verwaltung, Kommunikation und Analyse der IfSG-Meldedaten beim RKI, den Landesbehörden und bei Gesundheitsämtern. Auszüge hieraus sind ebenfalls nur mit Rechercheaufwand zu erstellen. Leider ist eine Beantwortung Ihrer Fragen ohne Kostenzusage nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Statistische Daten zur Betroffenheit von Kindern in der Coronapandemie im Kreis Rhein Sieg“ [#197624] [#197624]
Datum
30. September 2020 12:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/197624/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meines Erachtens die Daten ohne weiteren Rechercheaufwand zur Verfügung stehen müssten. Das Gesundheitsamt mit einem pauschalen, nicht konkret begründeten und definierten Kostenzusageverlangen den Zugang zu den Daten blockiert. Zudem besteht ein öffentliches Interesse an diesen Daten, da ich für den Verein Eltern für Aufklärung und Freiheit Recherchearbeit zur Erstellung von Statistiken der Landkreise betreibe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 197624.pdf - 2020-09-29_1-image001.wmz - 2020-09-29_1-image003.png - 2020-09-30_1-image001.wmz - 2020-09-30_1-image003.png Anfragenr: 197624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197624/
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Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
WG: Antrag auf Informationszugang vom 22.9.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in für die Beantwortung Ihrer Anfrage wi…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
WG: Antrag auf Informationszugang vom 22.9.2020
Datum
1. Oktober 2020 14:31
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in für die Beantwortung Ihrer Anfrage wird mit einem Arbeitsaufwand von mind. 3 Stunden höherer Dienst gerechnet. Es würde sodann eine Gebühr von mindestens 262,--Euro erhoben. Ich bitte um Kostenzusage. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 22.9.2020 [#197624] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie sind nach dem Gese…
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 22.9.2020 [#197624]
Datum
1. Oktober 2020 17:05
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie sind nach dem Gesetz zur Herausgabe der statistischen Daten Verpflichtet, ein von Ihnen angegebener Rechercheaufwand von 3 Stunden kann insbesondere auch aus der Erfahrung mit Anfragen an andere Gesundheitsbehörden nicht nachvollzogen werden! Ich hatte bereits mitgeteilt, sollte ein erheblicher Aufwandt durch einzelne Punkte entstehen, bitte ich diese zu benennen und im übrigen Auskunft gemäß Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu erteilen. Auch die Höhe des berechneten Aufwands ist nicht nachvollziehbar, auch nicht im Hinblick auf die Bearbeitung durch einen Beamten des höheren Dienstes, soweit eine solche Qualifikation für solche Arbeiten überhaupt notwendig ist. Die Gebühren sind unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühren dürfen also nicht abschreckend wirken um einen Informationszugang zu verhindern, sondern sind am tatsächlichen Verwaltungsaufwand orientiert, keinesfalls gehen sie darüber hinaus. Im übrigen beantrage ich eine Reduzierung der angemessenen Gebühren auf 50 % wegen öffentlichen Interesses gem. § 2 IFG, da die Daten in Recherchen des Vereins Eltern für Aufklärung und Freiheit Eingang finden werden. Ich werde meine Anfrage nicht zurückziehen, kann aber einer überhöhten Kostenfestsetzung nicht zustimmen. Bitte bennen Sie daher wo ich meine Anfrage einschränken könnte und überdenken Sie ihre Gebührenberechnung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197624/