Statistische Daten zur Nutzung der Funktionalitäten „Blockieren“ und „Stummschalten“ auf Social-Media-Plattformen

Anfrage an: Polizei Hamburg

Die Zahl der blockierten und „stummgeschalteten“ Nutzeraccounts seitens aller von der Polizei Hamburg betreuter Social-Media-Accounts, aufgeschlüsselt nach Plattform und betreutem Account.

Beispielhaft finden sich die o. g. Daten zur Plattform Twitter unter dem Punkt „Einstellungen & Datenschutz“ -> „Inhaltsvorlieben“ -> „Blockierte Accounts“/„Stummgeschaltet“.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Daten zur Nutzung der Funktionalitäten „Blockieren“ und „Stummschalten“ auf Social-Media-Plattformen [#195470]
Datum
18. August 2020 11:11
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Zahl der blockierten und „stummgeschalteten“ Nutzeraccounts seitens aller von der Polizei Hamburg betreuter Social-Media-Accounts, aufgeschlüsselt nach Plattform und betreutem Account. Beispielhaft finden sich die o. g. Daten zur Plattform Twitter unter dem Punkt „Einstellungen & Datenschutz“ -> „Inhaltsvorlieben“ -> „Blockierte Accounts“/„Stummgeschaltet“.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195470/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Hamburg
AW: Antrag nach HmbTG, Thema: Daten Nutzung der Funktionalitäten „Blockieren“ und „Stummschalten“ Sehr geehrteAntr…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Antrag nach HmbTG, Thema: Daten Nutzung der Funktionalitäten „Blockieren“ und „Stummschalten“
Datum
3. September 2020 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage zum Thema Statistische Daten zur Nutzung der Funktionalitäten „Blockieren“ und „Stummschalten“ auf Social-Media-Plattformen [#195470] vom 18.08.2020 ist der Polizei Hamburg, PÖA 2, zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet worden. Ihr Anliegen wird wie folgt beantwortet: Twitter Blockierte Accounts: 10 Stummgeschaltete Accounts: 0 (Funktion wird grundsätzlich nicht angewandt) Facebook Für Kommentare gesperrte Accounts: 3 Instagram Blockierte Accounts: 0 Youtube Blockierte Accounts: 0 / Funktion nicht vorhanden (jeweils mit Stand 01.09.2020) Sperrungen / Blockierungen erfolgen nur zur Gefahrenabwehr, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zur Verhinderung von Datenschutzverstößen oder bei nicht unerheblichen Nachteilen für den Dienstbetrieb, z.B. durch Spam. Sie werden nach spätestens 92 Tagen wieder aufgehoben. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter www.polizei.hamburg/social-media-team<http://www.polizei.hamburg/social-media-team> sowie unter https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/60808/speichert-die-polizei-hamburg-daten-ihrer-twitter-follower-.pdf. Mit freundlichem Gruß