Statistische Erfassung von Energiesperren

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Mit der Einführung des ALG II, besser bekannt als "Hartz IV", wurden die Sozialleistungen für Haushaltsenergie weit unter die tatsächlichen Bedarfe gemindert. Die fortlaufend steigenden Kosten verschärfen die existenzielle Bedrohung der Betroffenen kontinuierlich.

Meine Fragen beziehen sich auf die statistische Ermittlung und die Positionierung der Bundesnetzagentur zum Thema seit 2005.

1. Welche Zahlen liegen der BNetzA über die Preisentwicklungen und Stromsperren a) in Privathaushalten und b) in Unternehmen vor?

2. Welche Informationen zur Energiepreisentwicklung hat die Bundesregierung (z.B. für für die Neuberechnung der Regelsätze) bei der BNetzA nachgefragt.

3. Wie positioniert sich die BNetzA zur erforderlichen Grundversorgung?
Welche Empfehlungen spricht die BNetzA zu durchschnittlichen Bedarfsmengen und angemessenen Kosten für Sozialleistungsberechtigte aus?
(Der Regelsatz für Haushaltsenergie 2013 sieht 29,71 € für eine allein stehende Person vor.)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2013
  • Frist
    10. August 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit der Einführu…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Erfassung von Energiesperren
Datum
9. Juli 2013 07:35
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der Einführung des ALG II, besser bekannt als "Hartz IV", wurden die Sozialleistungen für Haushaltsenergie weit unter die tatsächlichen Bedarfe gemindert. Die fortlaufend steigenden Kosten verschärfen die existenzielle Bedrohung der Betroffenen kontinuierlich. Meine Fragen beziehen sich auf die statistische Ermittlung und die Positionierung der Bundesnetzagentur zum Thema seit 2005. 1. Welche Zahlen liegen der BNetzA über die Preisentwicklungen und Stromsperren a) in Privathaushalten und b) in Unternehmen vor? 2. Welche Informationen zur Energiepreisentwicklung hat die Bundesregierung (z.B. für für die Neuberechnung der Regelsätze) bei der BNetzA nachgefragt. 3. Wie positioniert sich die BNetzA zur erforderlichen Grundversorgung? Welche Empfehlungen spricht die BNetzA zu durchschnittlichen Bedarfsmengen und angemessenen Kosten für Sozialleistungsberechtigte aus? (Der Regelsatz für Haushaltsenergie 2013 sieht 29,71 € für eine allein stehende Person vor.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesnetzagentur
Statistische Erfassung von Energiesperren
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Statistische Erfassung von Energiesperren
Datum
17. Juli 2013
Status
Anfrage abgeschlossen