Statistische Erfassung von Fahrradunfällen durch die Polizei
Am 17.09.2020 veröffentlichte die Polizei NRW EU auf Twitter einen Tweet mit
"#Euskirchen #Radfahrerin nach #Alleinunfall #verletzt"
und diese dazugehörende Pressemitteilung:
"Mittwochabend (19.05 Uhr) parkte eine 53-Jährige aus Euskirchen auf einem Parkstreifen auf der Kommerner Straße stadteinwärts. Beim Aussteigen übersah sie eine stadteinwärts fahrende 15-jährige Radfahrerin. Sie fuhr gegen die geöffnete Pkw-Tür und stürzte. Ein Rettungswagen brachte die 15-jährige Euskirchenerin in ein Krankenhaus."
Link zum Tweet:
https://twitter.com/polizei_nrw_eu/status/1306630381173702658
Die Polizeidienststellen sind bei Unfällen gesetzlich auskunftspflichtig und die entsprechenden Daten bilden die Grundlage für die Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes.
Das Statistische Bundesamt u. a. dazu:
"Als Alleinunfälle gelten Unfälle, an denen nur ein Fahrzeug beteiligt ist" und "Beteiligte an Alleinunfällen gelten immer als Hauptverursacher".
Nach der StVO gelten Fahrräder als Fahrzeuge.
Der o. g. Unfall wurde offensichtlich als "Alleinunfall" und damit Radfahrerin = Hauptverursacherin erfasst und gemeldet.
Bitte senden Sie mir die entsprechenden Anweisungen bzw. Vorgaben zur Erfassung von Unfällen mit Fahrrädern und Antworten auf nachfolgende Fragen:
Wurde dieser Unfall korrekt als Alleinunfall erfasst?
Weshalb ist die Fahrradfahrerin in diesem Fall damit die Hauptverursacherin?
Werden derartige Unfälle von der Polizei in NRW immer so erfasst?
Weshalb sind bei diesen Unfällen nicht die Autofahrenden die Hauptverursacher, obwohl offensichtlich ein Verstoß gegen § 14 StVO "Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen" vorliegt?
Sind Sie der Ansicht, dass die Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes damit Unfälle im Straßenverkehr, deren Ursachen und die Verursacher korrekt abbildet?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum23. September 2020
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27. Oktober 2020
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