Statistische Erhebung zur Nutzung der drei Infosäulen

Alle Unterlagen und Dokumente bzgl. der sowie die statistischen Erhebungen über die drei Infosäulen

vgl. Aussage Ihrer Stadt in diesem Video
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/extra_3/Realer-Irrsinn-Info-Saeulen-in-Limburg,extra14138.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen …
An Gemeinde Limburg a.d.Lahn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Erhebung zur Nutzung der drei Infosäulen [#188364]
Datum
6. Juni 2020 19:16
An
Gemeinde Limburg a.d.Lahn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen und Dokumente bzgl. der sowie die statistischen Erhebungen über die drei Infosäulen vgl. Aussage Ihrer Stadt in diesem Video https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/extra_3/Realer-Irrsinn-Info-Saeulen-in-Limburg,extra14138.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188364 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Limburg a.d.Lahn
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie stützen ihr Anliegen auf § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreihe…
Von
Gemeinde Limburg a.d.Lahn
Betreff
Statistische Erhebung zur Nutzung der drei Infosäulen [#188364]
Datum
19. Juni 2020 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie stützen ihr Anliegen auf § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes, § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen. Alternativ bitten Sie darum, Ihr Anliegen als Bürgeranfrage zu behandeln. Nach Prüfung dieser Rechtsgrundlagen stellen wir fest, dass ein solcher Auskunftsanspruch nicht besteht. Das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz enthält in § 80 Abs. 2 eine Subsidiaritätsklausel, so dass die anderen Rechtsvorschriften vorrangig betrachtet werden müssen. Allerdings kommt vorliegend weder die Anwendung des Hessischen Umweltinformationsgesetzes noch die Anwendung des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen in Betracht. Voraussetzung zur Anwendung des Hessischen Umweltinformationsgesetzes ist gem. § 1 der freie Zugang zu Umweltinformationen. Zu den Umweltinformationen gem. § 2 Abs. 3 HUIG gehören sowohl Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung. Aber auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, sowie über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen von Umweltprojekten. Der Bezug zu solchen Umweltinformationen ist vorliegend nicht gegeben. Gleiches gilt für die Anwendung des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen. Auch hier muss der Auskunftsanspruch sich gem. § 1 des VIG auf Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie auf Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte), beziehen. Auch dies ist hier nicht der Fall. Daher wäre die einzige Rechtsgrundlage für das Auskunftsersuchen das HDSIG. Gem. § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG ist der Anspruch auf Informationszugang bei Behörden und sonstigen Stellen der Gemeinden und Landkreise nur auf Grundlage der HDSIG möglich, wenn die Anwendung dieses Gesetzes ausdrücklich durch Satzung bestimmt wird. Eine solche Satzung der Stadt Limburg gibt es nicht. Daher ist auf Basis der zitierten Normen Ihrem Auskunftsanspruch nicht zu entsprechen. Hinsichtlich der Frage, ob es sich vorliegend um eine Bürgeranfrage handeln könnte, muss dieses ebenfalls verneint werden. Gem. § 8 Abs. 2 der HGO sind Bürger die wahlberechtigten Einwohner einer Gemeinde. Da Sie nicht wahlberechtigter Einwohner von Limburg sind, gehören Sie auch nicht zu dem berechtigten Personenkreis (Bürger), die eine Bürgeranfrage stellen können. Eine Nachfrage beim Bürgerbüro hat ergeben, dass Sie nicht in Limburg gemeldet sind. Die Postanschrift in der E-Mail ist von einem Postservice und lässt keinen Rückschluss darauf zu, wo Sie tatsächlich gemeldet ist, was Ihrerseits vermutlich auch beabsichtigt ist. Ihr gleichlautendes Fax vom 06. Juni betrachten wir hiermit ebenfalls als erledigt. Mit freundlichen Grüßen