Statistische Informationen zu : ältere Generation und Internet/Smartphones

ich bin an statistischen Informationen rund um das Thema interessiert. Insbesondere sind für mich die Zahlen für das Lebensalter ab 45 Jahren interessant.

Also zum Beispiel: Grad der Internetnutzung in Relation zu Lebensalter, Besitz und Benutzung von Smartphones, Nutzungsgrad sozialer Netzwerke (Facebook, Twitter, Google+, Xing) in Abhängigkeit vom Lebensalter.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2014
  • Frist
    9. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bin an stati…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Informationen zu : ältere Generation und Internet/Smartphones [#6970]
Datum
8. August 2014 16:12
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bin an statistischen Informationen rund um das Thema interessiert. Insbesondere sind für mich die Zahlen für das Lebensalter ab 45 Jahren interessant. Also zum Beispiel: Grad der Internetnutzung in Relation zu Lebensalter, Besitz und Benutzung von Smartphones, Nutzungsgrad sozialer Netzwerke (Facebook, Twitter, Google+, Xing) in Abhängigkeit vom Lebensalter.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
WG: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz( IFG); hier: Statistischen Informationen zur älteren Generation …
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz( IFG); hier: Statistischen Informationen zur älteren Generation und Intenet/Smartphone
Datum
28. August 2014 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit E-Mail vom 08. August 2014 beantragen Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Zusendung folgender Unterlagen bzw. Beantwortung zu den dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorliegenden statistischen Informationen zur älteren Generation und Internet/Smartphone, insbesondere zum Grad der Internetnutzung in Relation zu Lebensalter, Besitz und Benutzung von Smartphones, Nutzungsgrad sozialer Netzwerke (Facebook, Twitter, Google+, Xing) in Abhängigkeit vom Lebensalter. Auf Ihren Antrag teile ich folgendes mit: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat selbst keinerlei Erhebungen zu den von Ihnen angesprochenen Zahlen durchgeführt. Es nutzt ausschließlich die Zahlen des Branchenverbandes Bitkom http://www.bitkom.org/ sowie der Initiative D21 http://www.initiatived21.de/portfolio/nonliner-atlas/ , hier insbesondere den (N)Onliner-Atlas, der jedes Jahr mit repräsentativen neuen Daten erscheint und der auch regelmäßig Sonderauswertungen erfährt. Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Rochusstraße 8 - 10, 53123 Bonn schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen