Statistische Informationen zu Verfahren nach Transsexuellengesetz

Anfrage an: Amtsgericht Leipzig

Eine Übersicht über die Anzahl der Verfahren zur Namens- und/oder Personenstandsänderungen nach Transsexuellengesetz. Dabei bitte den Anteil der erfolgreichen Verfahren je Jahr und die durchschnittliche Anzahl eingebrachter Gutachten je Verfahren für jedes Jahr mit angeben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Februar 2021
  • Frist
    9. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht übe…
An Amtsgericht Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistische Informationen zu Verfahren nach Transsexuellengesetz [#210644]
Datum
5. Februar 2021 19:11
An
Amtsgericht Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die Anzahl der Verfahren zur Namens- und/oder Personenstandsänderungen nach Transsexuellengesetz. Dabei bitte den Anteil der erfolgreichen Verfahren je Jahr und die durchschnittliche Anzahl eingebrachter Gutachten je Verfahren für jedes Jahr mit angeben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210644/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in mir wurde Ihre erneute, nicht näher spezifizierte Anfrage zu Verfahren nach dem Tran…
Von
Amtsgericht Leipzig
Betreff
AW: Statistische Informationen zu Verfahren nach Transsexuellengesetz [#210644]
Datum
8. Februar 2021 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mir wurde Ihre erneute, nicht näher spezifizierte Anfrage zu Verfahren nach dem Transsexuellengesetz zur Beantwortung zugeleitet. Hierzu muss ich Ihnen indes mitteilen, dass es bei meiner bereits im November 2020 erteilten Beantwortung verbleibt; nämlich, dass ich Ihnen die gewünschten Auskünfte mangels entsprechender Rechtsgrundlage nicht erteilen kann. Die nunmehr aufgeführten Vorschriften begründen das von Ihnen begehrte Auskunftsersuchen nicht. Auch im Rahmen einer Bürgeranfrage kann ich Ihnen die gewünschten Informationen nicht zukommen lassen. Da Verfahren nach dem Transsexuellengesetz jedoch regelmäßig Gegenstand Kleiner Anfragen Abgeordneter des Freistaates Sachsen sind, können etwaige Informationen auch der allgemein zugänglichen Parlamentsdokumentation des Sächsischen Landtages (EDAS) entnommen werden (zuletzt z.B. Drs. 7/3356). Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amtsgericht Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich nochmals auf Ihre Anfrage und möchte meine versehentlich fehlerhaft…
Von
Amtsgericht Leipzig
Betreff
AW: AW: Statistische Informationen zu Verfahren nach Transsexuellengesetz [#210644]
Datum
9. Februar 2021 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich nochmals auf Ihre Anfrage und möchte meine versehentlich fehlerhafte Anrede entschuldigen. Da mir bereits eine inhaltlich ähnliche Anfrage zur Beantwortung zugeleitet wurde, ist es meinerseits zu diesem Versehen gekommen. Inhaltlich verbleibt es indes bei meiner Auskunft. Mit freundlichen Grüßen