Status Arbeitslos in den gemeinsamen Einrichtungen

Anfrage an: Bundesrechnungshof

BRH Bericht Status Arbeitslos in den Gemeinsamen Einrichtungen (GZ VI3/2017-1007)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: BRH Bericht Stat…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Status Arbeitslos in den gemeinsamen Einrichtungen [#62476]
Datum
19. März 2019 13:18
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
BRH Bericht Status Arbeitslos in den Gemeinsamen Einrichtungen (GZ VI3/2017-1007)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 19. März 2019 Referat Presse 20 60 12 - 37/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 19. März 2019
Datum
20. März 2019 09:50
Status
Warte auf Antwort
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4,4 KB


Referat Presse 20 60 12 - 37/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Anfrage vom 19. März 2019. Für den Zugang von Prüfungsergebnissen des Bundesrechnungshofes ist das IFG nicht anwendbar. Dieser Zugang bestimmt sich vielmehr nach der spezialgesetzlichen Norm des § 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Bei der Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei den gemeinsamen Einrichtungen handelt es sich um ein laufendes Verfahren, weshalb wir Ihnen die Prüfungsergebnisse nicht zugänglich machen können (siehe hierzu § 96 Absatz 4 Satz 1 BHO). Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, können wir gegenwärtig nicht abschätzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 19. März 2019 [#62476] Sehr geehrt<< Anrede >> vor dem Hintergrund der verfassung…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19. März 2019 [#62476]
Datum
20. März 2019 12:11
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Klärung des §96(4) BHO (https://www.djv.de/startseite/service/news-kalender/detail/aktuelles/article/verfassungsbeschwerde-gegen-den-bundesrechnungshof.html) erhalte ich meine Anfrage aufrecht und bitte darum diese auf WV zu legen, bis das Normenkontrollverfahren abgeschlossen ist. Vielen Dank im Voraus ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Anfrage vom 19. März 2019 [#62476] Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile wurde mir das Dokument dig…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19. März 2019 [#62476]
Datum
2. April 2019 20:47
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile wurde mir das Dokument digital anonym zugesandt. Ich gehe jetzt mal spontan davon aus, das es für Sie auch legitim ist es hier auf dem Portal hoch zu laden, das es keinem Copyright unterliegt (siehe auch Verfassung von Dokumenten für den Bund -> GG). Ich bitte daher um kurzfristige Rückmeldung da ich davon ausgehen muss, dass das Dokument in Kürze einem full disclosure unterliegen wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
Ihre Nachricht vom 2. April 2019 Referat Presse 20 60 12 - 37/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in bei der Mitt…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Nachricht vom 2. April 2019
Datum
9. April 2019 12:53
Status
Warte auf Antwort
Referat Presse 20 60 12 - 37/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in bei der Mitteilung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei den gemeinsamen Einrichtungen handelt es sich um ein vorläufiges Prüfungsergebnis, in dem das Ergebnis des kontradiktorischen Verfahrens noch nicht berücksichtigt ist. Dem Bundesministerium ist somit noch kein rechtliches Gehör gewährt worden. Zudem ist die vorläufige Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes urheberrechtlich geschützt. Eine Veröffentlichung steht nur dem Bundesrechnungshof zu. Zugang zu Prüfungsergebnissen kann der Bundesrechnungshof aber erst dann gewähren, wenn eine Prüfung abgeschlossen ist (96 Absatz 4 Satz 1 BHO). Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechnungshof
Veröffentlichung des Bundesrechnungshofes; Abschließende Mitteilung über die Prüfung des Arbeitsmarktstatus von er…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Veröffentlichung des Bundesrechnungshofes; Abschließende Mitteilung über die Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei den gemeinsamen Einrichtungen
Datum
6. März 2020 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in der Bundesrechnungshof hat seine Abschließende Mitteilung über die Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei den gemeinsamen Einrichtungen auf seiner Internetseite veröffentlicht. Diese finden Sie hier: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/pruefungsmitteilungen/2020/2020-pm-arbeitsmarktstatus-von-erwerbsfaehigen-leistungsberechtigten-bei-den-gemeinsamen-einrichtungen Mit freundlichen Grüßen