Status Bürgerantrag V-261/2020

Betrifft Bürgerantrag zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Neuenkirchener Straße. Verhandelt am Donnerstag, den 3.9.2020. Beschluss der Sitzung des Bau- Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusse: Der Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt den Bürgerantrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Neuenkirchener Straße auf 30 km/h vor dem Hintergrund der neu vorgebrachten Aspekte nochmals zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Als Antragsteller habe ich hierzu noch keinerlei Rückmeldung über den Status dieses Bürgerantrages bekommen
Meine Fragen:
Wie ist der aktuelle Status ?
Ist es üblich, dass die Antragsteller zu Bürgeranträgen keine Rückmeldung erhalten?
Ist es üblich, dass die Bearbeitung eines solchen Prüfverfahrens so lange dauert?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
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Dr. Wolfgang Tietz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
Dr. Wolfgang Tietz
Betreff
Status Bürgerantrag V-261/2020 [#223740]
Datum
20. Juni 2021 10:30
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betrifft Bürgerantrag zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Neuenkirchener Straße. Verhandelt am Donnerstag, den 3.9.2020. Beschluss der Sitzung des Bau- Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusse: Der Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt den Bürgerantrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Neuenkirchener Straße auf 30 km/h vor dem Hintergrund der neu vorgebrachten Aspekte nochmals zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Als Antragsteller habe ich hierzu noch keinerlei Rückmeldung über den Status dieses Bürgerantrages bekommen Meine Fragen: Wie ist der aktuelle Status ? Ist es üblich, dass die Antragsteller zu Bürgeranträgen keine Rückmeldung erhalten? Ist es üblich, dass die Bearbeitung eines solchen Prüfverfahrens so lange dauert?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr. Wolfgang Tietz Anfragenr: 223740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223740/ Postanschrift Dr. Wolfgang Tietz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Wolfgang Tietz
Dr. Wolfgang Tietz
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Von
Dr. Wolfgang Tietz
Betreff
AW: Status Bürgerantrag V-261/2020 [#223740]
Datum
29. Juli 2021 09:37
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Status Bürgerantrag V-261/2020“ vom 20.06.2021 (#223740) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. Wolfgang Tietz Anfragenr: 223740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223740/ Postanschrift Dr. Wolfgang Tietz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Dr. Wolfgang Tietz
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An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
Dr. Wolfgang Tietz
Betreff
AW: Status Bürgerantrag V-261/2020 [#223740]
Datum
29. Juli 2021 09:38
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Status Bürgerantrag V-261/2020“ vom 20.06.2021 (#223740) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. Wolfgang Tietz Anfragenr: 223740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223740/ Postanschrift Dr. Wolfgang Tietz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Sehr geehrter Herr Dr. Tietz, urlaubs- und krankheitsbedingt kann ich Ihnen leider erst heute eine Rückmeldung a…
Von
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Betreff
AW: Status Bürgerantrag V-261/2020 [#223740]
Datum
29. Juli 2021 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
10,5 KB


Sehr geehrter Herr Dr. Tietz, urlaubs- und krankheitsbedingt kann ich Ihnen leider erst heute eine Rückmeldung auf Ihre unten stehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz geben. Ich bitte um Verständnis. Ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage und nehme dazu wie folgt Stellung: Wie ist der Status? Beschlussgemäß befindet sich Ihr Antrag in Bearbeitung. Im Zeitraum 16.-17.06.2021 wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Auf Grundlage der hierbei erhobenen Daten wurden die nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zuständigen Stellen im Rahmen des verkehrsrechtlichen Anordnungsverfahrens erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Eine ablehnende Stellungnahme der Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde liegt bereits vor, die Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW als Straßenbaulastträger steht noch aus. Aufgrund der vorliegenden und noch zu erwartenden Stellungnahme kann eine verkehrsrechtliche Anordnung erfolgen. Im Anschluss daran kann – sofern auch die Stellungnahme des Landesbetriebs negativ ausfällt – der Kreis Gütersloh sowie dann die Bezirksregierung als nächsthöhere Fachaufsichtsbehörden zum Sachverhalt angerufen werden, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Zur weiteren Untersuchung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Zwischenzeit zudem eine weitere Verkehrsuntersuchung hinsichtlich der Frequentierung der Querungsstellen „Fasanenwald“ und „Alte Bahntrasse“ nach den Sommerferien angedacht. Ist es üblich, dass die Antragsteller zu Bürgeranträgen keine Rückmeldung erhalten? Es ist üblich, dass Antragsteller von Bürgeranträgen im Nachgang zur Ausschusssitzung, in der der Antrag beraten wurde, eine schriftliche Rückmeldung über das Beschlussergebnis erhalten. Dies ist im vorliegenden Fall versäumt worden, was dem überdurchschnittlich hohen Arbeitsaufwand im Fachbereich Sicherheit und Ordnung im September 2020 im Zusammenhang mit der nach wie vor anhaltenden Corona-Pandemie geschuldet ist. Für diese ausgebliebene Mitteilung möchte ich mich ausdrücklich entschuldigen, gleichwohl ich mich meine erinnern zu können, dass Sie an der besagten Ausschusssitzung am 03.09.2020 als Zuschauer persönlich teilgenommen haben und Ihnen das Beschlussergebnis sowie die Beratungen daher aus erster Hand bekannt waren. Weitere Rückmeldungen an Antragsteller im laufenden Verfahren sind nicht regelmäßig vorgesehen, können unter Umständen jedoch insbesondere dann sinnvoll erscheinen, wenn sich Verfahren verzögern oder ein weiterer Informationsaustausch zur Bearbeitung des Antrages erforderlich erscheint. Im vorliegenden Fall haben Rückmeldungen zum Verfahren in persönlichen Gesprächen am 02.03.2021 sowie 08.06.2021 stattgefunden. Ist es üblich, dass die Bearbeitung eines solchen Prüfverfahrens so lange dauert? Wie ich Ihnen in den o.g. persönlichen Gesprächen bereits mitgeteilt habe, hat die personelle Situation im Fachbereich Sicherheit und Ordnung in Verbindung mit dem überdurchschnittlich hohen Arbeitsaufkommen durch die Pandemie in den vergangenen Monaten dazu geführt, dass eine Priorisierung erfolgen musste und gewisse Prozesse und Projekte nicht mit der gewohnten Intensität verfolgt werden konnten. Dies war insbesondere im Bereich Verkehrsangelegenheiten der Fall, da die Stelle der Hauptsachbearbeitung von Dezember 2020 – Mai 2021 hier unbesetzt war und auch Mitarbeitern aus diesem Bereich entscheidende Tätigkeiten im Bereich des Infektionsschutzes übertragen wurden. Des Weiteren habe ich Ihnen in den o.g. persönlichen Gesprächen ebenfalls bereits erläutert, dass eine Neubewertung der Verkehrssituation nur vor Realbedingungen sinnvoll erscheint. Das Verkehrsaufkommen hat im Zuge der Corona-Pandemie - zumindest während der sogenannten lockdowns - insgesamt spürbar abgenommen. Die Schließung der Schulen, insbesondere der beiden Berufskollegs an der Straße Am Sandberg, haben dabei auch maßgeblich die Verkehrssituation an der Neuenkirchener Straße beeinflusst, sodass eine qualifizierte Verkehrsuntersuchung aus hiesiger Sicht erst wieder im 2. Quartal 2021 Sinn ergab. Die Dauer des Verfahrens ist daher als eher überdurchschnittlich, jedoch den Umständen entsprechend und daher nicht unüblich zu bewerten. Ich hoffe Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet haben zu können und stehe bei Rückfragen natürlich gerne weiterhin zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen