Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betrifft Bürgerantrag zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Neuenkirchener Straße. Verhandelt am Donnerstag, den 3.9.2020. Beschluss der Sitzung des Bau- Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusse: Der Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt den Bürgerantrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Neuenkirchener Straße auf 30 km/h vor dem Hintergrund der neu vorgebrachten Aspekte nochmals zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Als Antragsteller habe ich hierzu noch keinerlei Rückmeldung über den Status dieses Bürgerantrages bekommen
Meine Fragen:
Wie ist der aktuelle Status ?
Ist es üblich, dass die Antragsteller zu Bürgeranträgen keine Rückmeldung erhalten?
Ist es üblich, dass die Bearbeitung eines solchen Prüfverfahrens so lange dauert?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Tietz
Anfragenr: 223740
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Postanschrift
Dr. Wolfgang Tietz
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