Status der Rodung des Dannröder Forstes
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vorab per Frag den Staat:
Anfrage nach dem UIG.
Bitte senden Sie mir folgendes sowohl
- bevorzugt digital
- als auch in Papierform
zu:
1. Die Rechtsgrundlage nach der die RWE AG sog. iIllegal den Dannröder Forst rodet.
2. Den Revierleitplan, welcher die RWE AG authorisiert dies vor dem Jahr 2023 zu tun.
3. Die Seitennummer sowie das Dokument, auf dem sich die rechtliche Grundlage befindet, auf welche sich berufend die RWE AG derzeit – Stand 09.11.2020 – operiert und Bäume fällt.
4. Mindestens ein Gutachten, das begründet, dass der Dannröder Forst kein FFH-Gebiet nach geltendem EU Recht ist.
Hinweise:
I. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der sich durch das Operieren der RWE ergebenden Konsequenzen drohe ich Ihnen bereits jetzt eine Untätigkeitsklage an.
II. Fordere ich sie auf sich ggfs. per Amtshilfe die Unterlagen aus NRW zu beschaffen.
III. Weise ich sie freundlich auf §99 VwGO hin.
IV. Fordere ich sie auf den Streitwert auf maximal 500€ festzulegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Hochachtungsvoll
Information nicht vorhanden
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Datum9. November 2020
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11. Dezember 2020
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