Status der Studierenden der International Academy

- Den Rahmenvertrag der RWTH Aachen mit der International Academy
- Eine Ordnung aus der hervorgeht welchen Status Studierende der International Academy an der RWTH besitzen
- Auskunft darüber Ob Studierende der International Academy Sozialbeiträge und Mobilitätsbeiträge leisten oder diese von der International Academy geleistet werden
- Auskunft darüber ob Studierende der International Academy vollwertige Mitglieder der Studierendenschaft sind und Fachschaften zugeordnet sind

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Status der Studierenden der International Academy [#252344]
Datum
29. Juni 2022 09:43
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Rahmenvertrag der RWTH Aachen mit der International Academy - Eine Ordnung aus der hervorgeht welchen Status Studierende der International Academy an der RWTH besitzen - Auskunft darüber Ob Studierende der International Academy Sozialbeiträge und Mobilitätsbeiträge leisten oder diese von der International Academy geleistet werden - Auskunft darüber ob Studierende der International Academy vollwertige Mitglieder der Studierendenschaft sind und Fachschaften zugeordnet sind
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252344/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
440/22 - IFG Anfrage << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben über da…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
440/22 - IFG Anfrage << Antragsteller:in >>
Datum
15. Juli 2022 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben über das Portal "fragdenstaat.de" folgende Auskunft verlangt: 1) Den Rahmenvertrag der RWTH Aachen mit der International Academy Liegt als Anlage anbei. 2) Eine Ordnung aus der hervorgeht welchen Status Studierende der International Academy an der RWTH besitzen. Es gibt keine gesonderte Ordnung, die den Status der Studierenden der International Academy regelt. 3) Auskunft darüber Ob Studierende der International Academy Sozialbeiträge und Mobilitätsbeiträge leisten oder diese von der International Academy geleistet werden Studierende in Masterstudiengängen der Academy sind aufgrund des Status als Studierende verpflichtet den Semesterbeitrag zu zahlen. Dieser wird im Regelfall durch die Studierenden selbst geleistet. 4) Auskunft darüber ob Studierende der International Academy vollwertige Mitglieder der Studierendenschaft sind und Fachschaften zugeordnet sind Die Studierenden der Academy sind trotz ihrer Einschreibung nach § 48 Abs. 7 HG NRW keine "vollwertigen Mitglieder der Studierendenschaft", da sie nur mit beschränkten Rechten ausgestattet sind. Denn gem. § 48 Abs. 7 letzter Halbsatz kommt ihnen kein Wahlrecht zu. Hintergrund dessen ist, dass sie mangels korporationsrechtlicher Verbundenheit unabhängig von ihrer Einschreibung vom Wahlrecht an der Hochschule ausgeschlossen sind. Das heißt, die fehlende Zugehörigkeit zur Hochschule und damit zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft ist der Grund für die fehlenden Beteiligungsrechte der entsprechenden Studierenden. Darüber hinaus sind sie auch nicht über den studierten Studiengang einer Fachschaft zugeordnet, da gem. § 56 Abs. 1 S. 1 HG NRW grundsätzlich nur der Studierendenschaft das Recht zusteht, sich nach Maßgabe ihrer Satzung in Fachschaften zu gliedern und die Academy Studiengänge an sich keine Studiengänge der RWTH und damit gar nicht den hochschulinternen Fachschaften zugeordnet werden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 440/22 - IFG Anfrage << Antragsteller:in >> [#252344] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank …
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 440/22 - IFG Anfrage << Antragsteller:in >> [#252344]
Datum
3. August 2022 20:11
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte aus Ihrer Antwort noch eine weitere Frage entwickelt: In welchem Maße sind die Fakultäten für Studiengänge der International Academy verantwortlich. Insbesondere würde ich gerne die Studienbeiräte hier beleuchtet haben. Sind deren Mitglieder von der International Academy ernannt oder erhalten sie Aufwandsentschädigungen für ihre Arbeit? Diese sind ja normalerweise Teil der Hochschule und nicht der International Academy. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252344/
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. August 2022 20:11
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
440/22 - IFG Anfrage << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug a…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
440/22 - IFG Anfrage << Antragsteller:in >>
Datum
2. September 2022 10:10
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 3.8.2022. In welchem Maße sind die Fakultäten für Studiengänge der International Academy verantwortlich? Insbesondere würde ich gerne die Studienbeiräte hier beleuchtet haben. Sind deren Mitglieder von der International Academy ernannt oder erhalten sie Aufwandsentschädigungen für ihre Arbeit? Bei erfolgreicher Absolvierung der Studiengänge der RWTH International Academy verleiht die RWTH den entsprechenden akademischen Grad. D.h. die RWTH International Academy als Bildungseinrichtung bereitet auf die Hochschulprüfungen vor, die Prüfungen an sich werden aber von der RWTH abgenommen. Es handelt sich demnach um Hochschulprüfungen. Nach § 64 Abs. 1 S. 1 HG werden Hochschulprüfungen auf Grund von Prüfungsordnungen abgelegt, die (nach Überprüfung durch das Rektorat) vom Fakultätsrat auf Vorschlag des Studienbeirats zu erlassen sind. Daraus folgt, dass der jeweils zuständige Fakultätsrat (unter Einbindung des zuständigen Studienbeirats) die Prüfungsordnung für einen Studiengang der RWTH International Academy beschließen muss. Beim Studienbeirat handelt es sich um ein Gremium der Fakultät welches den Fakultätsrat sowie das Dekanat in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre, sowie hinsichtlich des Erlasses oder der Änderung von Prüfungsordnungen, berät (vgl. § 28 Abs. 8 S. 1 HG). Der Studienbeirat wird als Kommission des Fakultätsrates von diesem eingesetzt. Seine Zusammensetzung ist in § 28 Abs. 8 S. 2 HG sowie in der einschlägigen Fakultätsordnung geregelt. Aufwandsentschädigungen werden nach unserem Kenntnisstand nicht geleistet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden.