Status des GIZ-Landesbüros in Angola

Die GIZ war in der Vergangenheit in Angola engagiert. Derzeit scheint es kein Landesbüro zu geben.

Ich bitte hierzu um Beantwortung folgender Fragen
1) Wann wurde das Landesbüro der GIZ in Angola eingerichtet und wann wurde es aufgelöst? Was waren die Gründe für Einrichtung und Auflösung? Ich bitte um Übersendung der hierzu relevanten Dokumente, insb. Gründedarstellung.
2) Auf welcher Grundlage existierte die Landesbüro in Angola?
3) Welche weiteren Bueros regierungsamtlicher Durchführungsorganisationen existieren / existierten in Angola? Auf welcher Grundlagen arbeiteten / arbeiten diese?
4) Welche weiteren Bueros staatlich geförderter Durchführungsorganisationen existieren / existierten in Angola? Auf welcher Grundlagen arbeiteten / arbeiten diese?
4) Wie hoch ist die Etat der Entwicklungszusammenarbeit mit Angola? Gibt es hierzu Regierungsvereinbarungen?

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juli 2015
  • Frist
    8. August 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die GIZ war in d…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Status des GIZ-Landesbüros in Angola [#10490]
Datum
7. Juli 2015 05:07
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die GIZ war in der Vergangenheit in Angola engagiert. Derzeit scheint es kein Landesbüro zu geben. Ich bitte hierzu um Beantwortung folgender Fragen 1) Wann wurde das Landesbüro der GIZ in Angola eingerichtet und wann wurde es aufgelöst? Was waren die Gründe für Einrichtung und Auflösung? Ich bitte um Übersendung der hierzu relevanten Dokumente, insb. Gründedarstellung. 2) Auf welcher Grundlage existierte die Landesbüro in Angola? 3) Welche weiteren Bueros regierungsamtlicher Durchführungsorganisationen existieren / existierten in Angola? Auf welcher Grundlagen arbeiteten / arbeiten diese? 4) Welche weiteren Bueros staatlich geförderter Durchführungsorganisationen existieren / existierten in Angola? Auf welcher Grundlagen arbeiteten / arbeiten diese? 4) Wie hoch ist die Etat der Entwicklungszusammenarbeit mit Angola? Gibt es hierzu Regierungsvereinbarungen? Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Status des GIZ-Landesbüros in Angola"…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Status des GIZ-Landesbüros in Angola [#10490]
Datum
13. August 2015 07:27
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Status des GIZ-Landesbüros in Angola" vom 07.07.2015 (#10490) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Status des GIZ-Landesbüros in Angola" [#10490]
Datum
26. August 2015 22:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10490 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das BMZ auf meine Anfrage bislang gar nicht reagiert hat. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme des BMZ nach Zugang zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. September 2015 13:44
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/10490…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Status des GIZ-Landesbüros in Angola" [#10490]
Datum
22. November 2015 09:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/10490 und um Zusendung der Stellungnahme des BMZ. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>