Status des GIZ-Landesbüros in Nepal

Lt. den Angaben auf der Website der GIZ betreibt die GIZ in Nepal ein Landesbüro.

Ich bitte hierzu um Beantwortung folgender Fragen
1) Wann wurde das Landesbüro der GIZ in Nepal eingerichtet? Gab es Vorläuferinstitutionen,? Was waren die Gründe für die Einrichtung des Landesbüros und welche Aufgaben nimmt es war? Ich bitte um Übersendung der hierzu relevanten Dokumente, insb. Gründedarstellung und Wirtschaftlichkeitsberechnung.
2) Auf welcher Grundlage existiert das Landesbüro in Nepal?
3) Welche weiteren Büros regierungsamtlicher Durchführungsorganisationen existieren / existierten in Äthiopien? Auf welcher Grundlagen arbeiteten / arbeiten diese?
4) Wie hoch ist die Etat der Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien? Gibt es hierzu Regierungsvereinbarungen (bitte übersenden)?
5) Wie hoch ist das Budget des Landesbüros in Äthiopien der GIZ für den gemeinnützigen und kommerziellen Bereich?

Bitte fügen Sie Ihrer Antwort eine Projektliste für vom BMZ genehmigte Projekte bei, die aus Ihrem Etat gefördert werden für die Jahre 2012, 2013 und 2014 – mit Angabe des Fördermittelnehmers, des Projektbudgets und des Titel des Projektes.
Ebenso bitte ich um Zusendung einer Projektliste der durch GIZ International Service durchgeführten Projekte durch das Landesbüro in Nepal.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juli 2015
  • Frist
    14. August 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Lt. den Angaben …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Status des GIZ-Landesbüros in Nepal [#10563]
Datum
12. Juli 2015 16:44
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lt. den Angaben auf der Website der GIZ betreibt die GIZ in Nepal ein Landesbüro. Ich bitte hierzu um Beantwortung folgender Fragen 1) Wann wurde das Landesbüro der GIZ in Nepal eingerichtet? Gab es Vorläuferinstitutionen,? Was waren die Gründe für die Einrichtung des Landesbüros und welche Aufgaben nimmt es war? Ich bitte um Übersendung der hierzu relevanten Dokumente, insb. Gründedarstellung und Wirtschaftlichkeitsberechnung. 2) Auf welcher Grundlage existiert das Landesbüro in Nepal? 3) Welche weiteren Büros regierungsamtlicher Durchführungsorganisationen existieren / existierten in Äthiopien? Auf welcher Grundlagen arbeiteten / arbeiten diese? 4) Wie hoch ist die Etat der Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien? Gibt es hierzu Regierungsvereinbarungen (bitte übersenden)? 5) Wie hoch ist das Budget des Landesbüros in Äthiopien der GIZ für den gemeinnützigen und kommerziellen Bereich? Bitte fügen Sie Ihrer Antwort eine Projektliste für vom BMZ genehmigte Projekte bei, die aus Ihrem Etat gefördert werden für die Jahre 2012, 2013 und 2014 – mit Angabe des Fördermittelnehmers, des Projektbudgets und des Titel des Projektes. Ebenso bitte ich um Zusendung einer Projektliste der durch GIZ International Service durchgeführten Projekte durch das Landesbüro in Nepal. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Status des GIZ-Landesbüros in Nepal"…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Status des GIZ-Landesbüros in Nepal [#10563]
Datum
14. August 2015 07:57
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Status des GIZ-Landesbüros in Nepal" vom 12.07.2015 (#10563) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Status des GIZ-Landesbüros in Nepal" [#10563]
Datum
26. August 2015 22:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10563 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das BMZ auf meine Anfrage bislang gar nicht reagiert hat. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme des BMZ nach Zugang zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-733/002 II#0063 Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "Status des GIZ-Landesbüros in Nepal" [#10563]
Datum
1. September 2015 13:49
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-733/002 II#0063 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 26. August 2015 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/10563…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Status des GIZ-Landesbüros in Nepal" [#10563]
Datum
22. November 2015 09:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/10563 und um Zusendung der Stellungnahme des BMZ. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>