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Status Deutsche Vertretungen in Australien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Deutsche Botschaft Canberra vertritt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung Australiens. Gleichzeitig besteht ein Generalkonsulat in Sydney.

Ich bitte um Auskunft
1) Wann wurde die Botschaft eingerichtet? Gibt es eine Vorläuferinstitution? Gibt es hierzu einen Notenwechsel? Bitte übersenden Sie den Notenwechsel.
2) Wann wurde das Generalkonsulat in Sydney eingerichtet? Gibt es eine Vorläuferinstitution? Gibt es hierzu einen Notenwechsel? Bitte übersenden Sie den Notenwechsel.
3) Was war der Grund für die Einrichtung des Generalkonsulats in Sydney?
4) Welche weiteren berufskonsularischen Vertretungen bestanden in Australien? Warum wurden diese wann geschlossen?
5) Ich bitte um Übersendung des Haushaltsplanes und des Stellenplanes der Botschaft.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juli 2015
  • Frist
    8. August 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Deutsche Bot…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Status Deutsche Vertretungen in Australien [#10489]
Datum
7. Juli 2015 04:57
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Deutsche Botschaft Canberra vertritt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung Australiens. Gleichzeitig besteht ein Generalkonsulat in Sydney. Ich bitte um Auskunft 1) Wann wurde die Botschaft eingerichtet? Gibt es eine Vorläuferinstitution? Gibt es hierzu einen Notenwechsel? Bitte übersenden Sie den Notenwechsel. 2) Wann wurde das Generalkonsulat in Sydney eingerichtet? Gibt es eine Vorläuferinstitution? Gibt es hierzu einen Notenwechsel? Bitte übersenden Sie den Notenwechsel. 3) Was war der Grund für die Einrichtung des Generalkonsulats in Sydney? 4) Welche weiteren berufskonsularischen Vertretungen bestanden in Australien? Warum wurden diese wann geschlossen? 5) Ich bitte um Übersendung des Haushaltsplanes und des Stellenplanes der Botschaft. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07.07.2015, Vg. 137-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in viel…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07.07.2015, Vg. 137-2015
Datum
8. Juli 2015 13:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz; hier: Deutsche Vertretungen in Australien Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend über…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz; hier: Deutsche Vertretungen in Australien
Datum
20. August 2015 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Status Deutsche Vertretungen in Australien" [#10489]
Datum
20. August 2015 11:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10489 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Mein Vermittlungsersuchen ist beschränkt auf die Frage 5. Die Ausführungen des Auswärtigen Amtes sind nicht überzeugend. So besitzen die Botschaften regelmäßig beispielsweise Etatposten für sogenannte Kleinstprojekte bis zu einer Höhe von 10.000 EUR, die sie selber und eigenständig bewirtschaften. Ebenso werden beispielsweise die Gehälter lokal angestellter Mitarbeiter nicht aus dem zentral bewirtschaften Etat des Auswärtigen Amtes Berlin bearbeitet, sondern durch die Vertretungen vor Ort bewirtschaftet, weshalb beispielsweise regelmäßig ein Kanzler als Verwaltungsleiter der Botschaften und Konsularvertretungen bestellt ist. Desweiteren haben die Vertretungen auch eigenständige Projekte, die sie im Zuge der eigenen Verantwortlichkeit bewirtschaften. Sie müssen also im Zuge der vorausschauenden Planung Mittel anmelden und dies bildet den Etat der Vertretung. Ebenso bildet die Vertretung einen eigenen Personalkörper, für den Stellenbeschreibungen und Eingruppierungsbewertungen erfolgen. Für die Leiter der Vertretungen sind diese explizit im Bundeshaushaltsgesetz verankert. Selbst wenn der Auswärtige Dienst (entsandtes Personal) einen einheitlichen Personalkörper bildet, bestehen Stellenpläne für die Botschaften, wie sie beispielsweise auch für die Abteilungen der Zentrale in Berlin existieren, die dann Grundlage für die Anmeldung zum Bundeshaushalt sind. Anders wäre eine funktions- und sachgerechte Planung nicht möglich. Dies schließt natürlich nicht aus, dass im Bedarfsfalle kurzfristig Stellen zugeschaltet werden. Dies ist jedoch auch nicht Gegenstand meiner Anfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie mir die Stellenbeschreibungen der entsandten und lokalen Mit…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Status Deutsche Vertretungen in Australien" [#10489]
Datum
20. August 2015 11:17
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie mir die Stellenbeschreibungen der entsandten und lokalen Mitarbeiter der Vertretung Canberra und Sydney zu, wenn angeblich keine Stellenpläne existieren. Die Namen der Stelleninhaber können gerne geschwaerzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-722/002 II#0077 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "Status Deutsche Vertretungen in Australien" [#10489]
Datum
2. September 2015 11:23
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-722/002 II#0077 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 20. Juli 2015 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Auswärtige Amt anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.08.2015, Vg. 223-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.08.2015, Vg. 223-2015
Datum
17. September 2015
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Status Deutsche Vertretungen in Australien" [#10489]
Datum
4. Oktober 2015 21:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10489 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Die Mitteilung des Auswärtigen Amtes vom 17.09.2015 ist nicht glaubwürdig. Eine Stelle muss auf der Basis des Aufgaben- und Verantwortungsumfanges beschrieben und eingewertet werden, um eine insbesondere im Beamtenrecht für den Beamten rechtsverbindliche Einwertung in eine bestimmte Besoldungsgruppe definieren zu können. Dies ist auch Grundlage, um die jeweilige Stelle im Stellenplan anmelden und fortschreiben, ggf. höhergruppieren zu können. Selbst wenn die Dokumentenbezeichnung AA-intern anders ist, ändert dies nicht an dem Dokument selbst. Da die Dokumentenbezeichnungen nicht veröffentlicht sind, kann sich dass AA nicht allein deshalb auf das Nicht-Vorhandensein berufen, weil es intern eine andere Bezeichnung hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-722/002 II#0077 Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "Status Deutsche Vertretungen in Australien" [#10489]
Datum
6. Oktober 2015 13:34
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-722/002 II#0077 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 4. Oktober 2015 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Auswärtige Amt anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/10489…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Status Deutsche Vertretungen in Australien" [#10489]
Datum
22. November 2015 09:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/10489 und um Zusendung der Stellungnahme des AA. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.