Status Deutsche Vertretungen in Indien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Deutsche Botschaft in Dehli vertritt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung Indiens. Gleichzeitig bestehen derzeit vier Konsulate der Bundesrepublik Deutschland in Indien.

Ich bitte um Auskunft
1) Wann wurde die Botschaft eingerichtet? Gibt es eine Vorläuferinstitution? Gibt es hierzu einen Notenwechsel? Bitte übersenden Sie den Notenwechsel.
2) Was waren die Gründe für die Einrichtung der Konsulate (berufs- und honorarkonsularische Einrichtungen) in Indien? Bitte übersenden Sie hierzu auch die jeweiligen Beschlussdokumente und Notenwechsel.
3) Welche weiteren konsularischen Vertretungen gab es bislang in Indien und was waren die Gründe für deren Schließung?
4) Welche Rolle spielte die Abspaltung West- und Ost-Bengalens (Pakistan, Bangladesh) für die diplomatischen Vertretungen in Indien?
5) Ich bitte um Übersendung des Haushaltsplanes und des Stellenplanes der Botschaft und der konsularischen Vertretungen.
6) Wie hoch war der Etat der Botschaft und der Konsulate für sogenannte Kleinstprojekte in 2012, 2013 und 2014? Bitte übersenden Sie eine Projektliste (Name des Empfängers, Projekttitel, Projektbudget – getrennt nach Behörde)!
7) Welche Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten mit Mitteln der deutschen Steuerzahler in Eritrea? Bestehen in Eritrea Projekt- oder Verwaltungsbüros deutscher Institutionen wie beispielsweise GIZ, KfW, DIHT o. ä.?

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juli 2015
  • Frist
    11. August 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Deutsche Bot…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Status Deutsche Vertretungen in Indien [#10514]
Datum
9. Juli 2015 11:12
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Deutsche Botschaft in Dehli vertritt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung Indiens. Gleichzeitig bestehen derzeit vier Konsulate der Bundesrepublik Deutschland in Indien. Ich bitte um Auskunft 1) Wann wurde die Botschaft eingerichtet? Gibt es eine Vorläuferinstitution? Gibt es hierzu einen Notenwechsel? Bitte übersenden Sie den Notenwechsel. 2) Was waren die Gründe für die Einrichtung der Konsulate (berufs- und honorarkonsularische Einrichtungen) in Indien? Bitte übersenden Sie hierzu auch die jeweiligen Beschlussdokumente und Notenwechsel. 3) Welche weiteren konsularischen Vertretungen gab es bislang in Indien und was waren die Gründe für deren Schließung? 4) Welche Rolle spielte die Abspaltung West- und Ost-Bengalens (Pakistan, Bangladesh) für die diplomatischen Vertretungen in Indien? 5) Ich bitte um Übersendung des Haushaltsplanes und des Stellenplanes der Botschaft und der konsularischen Vertretungen. 6) Wie hoch war der Etat der Botschaft und der Konsulate für sogenannte Kleinstprojekte in 2012, 2013 und 2014? Bitte übersenden Sie eine Projektliste (Name des Empfängers, Projekttitel, Projektbudget – getrennt nach Behörde)! 7) Welche Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten mit Mitteln der deutschen Steuerzahler in Eritrea? Bestehen in Eritrea Projekt- oder Verwaltungsbüros deutscher Institutionen wie beispielsweise GIZ, KfW, DIHT o. ä.? Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09.07.2015, Vg. 145-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anbe…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09.07.2015, Vg. 145-2015
Datum
3. August 2015 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihre Email vom 03.08.2015 [#10514] Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.08.20…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre Email vom 03.08.2015 [#10514]
Datum
4. August 2015 11:50
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.08.2015, Az. 505-511.E-IFG 145-2015. Sie teilten mir mit, dass eine Beantwortung nicht mehr unter den Gebührentatbestand der Ziffer 1.1 der Anlage zur IFGGebV fällt und damit die Übersendung der amtlichen Dokumente entsprechend dem IFG nicht mehr kosten- und auslagenfrei möglich sei. Sie haben dies damit begründet, dass ein Aufwand eines Mitarbeiters des gehobenen Dienstes von einer Stunde und eines Mitarbeiters des höheren Dienstes von einer Stunde anfallen wird. Ich bitte zunächst um Erläuterung, warum mit einer einfachen Anfrage zwei Mitarbeiter in unterschiedlicher Kategorie mit demselben Zeitumfang beschäftigt sein sollen. Dies ist logisch nicht nachvollziehbar, da es hier um Aktenkopierarbeiten geht, die sicher zunächst auch ein Mitarbeiter des mittleren Dienstes machen kann. Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, welche unterschiedlichen Klassifizierungen erforderlich sind, damit sich zwei Mitarbeiter unterschiedlicher Entscheidungsebenen mit meiner Anfrage befassen müssen. Darüber hinaus erlaube ich mir den Hinweis, dass Ziffer 1.1 der Anlage zur IFGGebV ebenso wie Par. 10 Abs. 1 Satz 2 IFG keine zeitliche Bemessung der Anfragen vornehmen, sondern eine sachliche Bewertung. Ich bitte daher um Bezeichnung der Teilanfrage aus meiner Gesamtanfrage, welche zu einer sachlichen Bewertung führt, sie sei nicht mehr eine einfache Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09.07.2015, Vg. 145-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ih…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09.07.2015, Vg. 145-2015
Datum
5. August 2015 12:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Rückfrage vom 04.08.2015 kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Entgegen Ihrer Annahme ist das Merkmal "einfach" einer Auskunft nach dem erforderlichen Verwaltungsaufwand zu bestimmen. Die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 15/4493 nennt hier beispielhaft Auskünfte ohne Rechercheaufwand. Von einer einfachen Auskunft kann daher nur gesprochen werden, wenn deren Vorbereitung nur geringen Aufwand bereitet. Die Beantwortung dieser Anfrage fällt nicht darunter. Ferner steht es im Ermessen der Behörde, welche Mitarbeiter in welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe angesichts des Schwierigkeitsgrades des Informationsgesuchs bei der Bereitstellung der amtlichen Informationen unter Berücksichtigung von Ausnahmetatbeständen mit der Vorbereitung und Durchführung der Einsichtnahme betraut werden (vgl. VG Berlin, Urteil vom 8.November 2007 VG 2 A 15.07). Ich verweise daher auf mein Schreiben vom 03.08.2015. Eine weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage ist bis zum Eingang der erbetenen Vorschusszahlung nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09.07.2015, Vg. 145-2015 [#10514] Sehr geehrt<< Anre…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09.07.2015, Vg. 145-2015 [#10514]
Datum
6. August 2015 09:10
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> wie Sie bereits selber ausführen, handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung. Jedoch ist nun gerade nicht eine zeitliche Bemessung maßgebend dafür, ob es sich um eine einfache Anfrage handelt, sondern es geht um den Sachzusammenhang. Es will Ihnen auch niemand das Recht absprechen, dass Sie die bearbeitenden Mitarbeiter auswählen. Nur muss es auch hier darum gehen, dass die Bearbeitung effizient und effektiv ist und nicht eine künstliche Kostentreibung einsetzt. Ich bitte daher um Erläuterung, wieso Mitarbeiter des gehobenen UND des höheren Dienstes befasst sind mit derselben Aufgabe. Ich wiederhole ausdrücklich auch noch einmal meine Frage aus meiner Email vom 04.08.2015: Ich bitte daher um Bezeichnung der Teilanfrage aus meiner Gesamtanfrage, welche zu einer sachlichen Bewertung führt, sie sei nicht mehr eine einfache Auskunft. Anders ausgedrückt: welche Teilfrage verursacht den hohen Rechercheaufwand, den Sie reklamieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09.07.2015, Vg. 145-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in bezü…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09.07.2015, Vg. 145-2015
Datum
7. August 2015 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Nachfrage vom 06.08.2015 verweise ich auf mein Schreiben vom 03.08.2015. Eine weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage ist bis zum Eingang der erbetenen Vorschusszahlung nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09.07.2015, Vg. 145-2015 [#10514] Sehr geehrt<< Anre…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09.07.2015, Vg. 145-2015 [#10514]
Datum
8. August 2015 06:38
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> in Ihrem Schreiben vom 06.08.2015 wird leider die Frage, was denn angeblich der Kostentreiber ist, gerade nicht beantwortet. Deshalb wäre es natürlich hilfreich und zielführend, wenn Sie mir diese Frage zur gedeihlichen Zusammenarbeit beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Status Deutsche Vertretungen in Indien" [#10514]
Datum
14. September 2015 07:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10514 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Ich hatte das Amt aufgefordert, mir den „Kostentreiber“ zu benennen. Das Amt hat hierauf nicht mehr reagiert. Im Übrigen verweise ich auf den bisherigen Schriftwechsel. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: IX-722/002 II#0087 Sehr geehrtAnt…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 09. Juli 2015; GeschZ.: IX-722/002 II#0087; Vermittlung bei Anfrage "Status Deutsche Vertretungen in Indien" [#10514]
Datum
2. November 2015 14:16
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: IX-722/002 II#0087 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 09. Juli 2015 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Auswärtige Amt anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen