Status Deutsche Vertretungen in Rumänien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Deutsche Botschaft Bukarest vertritt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung Rumäniens.

Ich bitte um Auskunft
1) Wann wurde die Botschaft eingerichtet? Gibt es hierzu einen Notenwechsel? Bitte übersenden Sie den Notenwechsel.
2) Was war der Grund für die Einrichtung der Konsularagentur Hermannstadt (28.05.1990) die Umwandlung in ein Generalkonsulat (01.04.1993 und schließlich in ein Konsulat (01.01.2014)? Bitte übersenden Sie die Beschlussdokumente und die Notenwechsel.
3) Was war die Einrichtung der Außenstelle der dt. Botschaft Temeswar (10.10.1994), die Umwandlung in ein Generalkonsulat (22.05.1997), die Rückumwandlung in eine Außenstelle (01.02.2008) und die Umwandlung in ein Konsulat (01.02.2008)? Bitte übersenden Sie die Beschlussdokumente und die Notenwechsel.
4) Welche weiteren konsularischen Vertretungen bestanden bzw. bestehen sonst in Rumänien? Warum wurden diese wann geschlossen? Wann wurde diese eröffnet? Bitte senden Sie hier auch die jeweiligen Gründungs- und Schliessungsdokumente.
5) Ich bitte um Übersendung des Haushaltsplanes und des Stellenplanes der Botschaft und Konsulate.
6) Welche Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten mit Mitteln der deutschen Steuerzahler in Rumänien bzw. wann wurde die Zusammenarbeit aus welchen Gründen eingestellt? Bestehen in Rumänien Projekt- oder Verwaltungsbüros deutscher Institutionen wie beispielsweise GIZ, KfW, DIHT o. ä.?
7) Welche Beziehungen pflegten die politischen Stiftungen bis 1991 in Rumänien?
8) Wie hoch war der Etat der Botschaft für sogenannte Kleinstprojekte in 2012, 2013 und 2014? Bitte übersenden Sie eine Projektliste (Name des Empfängers, Projekttitel, Projektbudget)!

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juli 2015
  • Frist
    14. August 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Deutsche Bot…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Status Deutsche Vertretungen in Rumänien [#10535]
Datum
11. Juli 2015 12:07
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Deutsche Botschaft Bukarest vertritt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung Rumäniens. Ich bitte um Auskunft 1) Wann wurde die Botschaft eingerichtet? Gibt es hierzu einen Notenwechsel? Bitte übersenden Sie den Notenwechsel. 2) Was war der Grund für die Einrichtung der Konsularagentur Hermannstadt (28.05.1990) die Umwandlung in ein Generalkonsulat (01.04.1993 und schließlich in ein Konsulat (01.01.2014)? Bitte übersenden Sie die Beschlussdokumente und die Notenwechsel. 3) Was war die Einrichtung der Außenstelle der dt. Botschaft Temeswar (10.10.1994), die Umwandlung in ein Generalkonsulat (22.05.1997), die Rückumwandlung in eine Außenstelle (01.02.2008) und die Umwandlung in ein Konsulat (01.02.2008)? Bitte übersenden Sie die Beschlussdokumente und die Notenwechsel. 4) Welche weiteren konsularischen Vertretungen bestanden bzw. bestehen sonst in Rumänien? Warum wurden diese wann geschlossen? Wann wurde diese eröffnet? Bitte senden Sie hier auch die jeweiligen Gründungs- und Schliessungsdokumente. 5) Ich bitte um Übersendung des Haushaltsplanes und des Stellenplanes der Botschaft und Konsulate. 6) Welche Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten mit Mitteln der deutschen Steuerzahler in Rumänien bzw. wann wurde die Zusammenarbeit aus welchen Gründen eingestellt? Bestehen in Rumänien Projekt- oder Verwaltungsbüros deutscher Institutionen wie beispielsweise GIZ, KfW, DIHT o. ä.? 7) Welche Beziehungen pflegten die politischen Stiftungen bis 1991 in Rumänien? 8) Wie hoch war der Etat der Botschaft für sogenannte Kleinstprojekte in 2012, 2013 und 2014? Bitte übersenden Sie eine Projektliste (Name des Empfängers, Projekttitel, Projektbudget)! Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.07.2015, Vg. 150-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anbe…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.07.2015, Vg. 150-2015
Datum
5. August 2015 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.07.2015, Vg. 150-2015 [#10535] Sehr geehrt<< Anre…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.07.2015, Vg. 150-2015 [#10535]
Datum
6. August 2015 09:18
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.08.2015, Az. 505-511.E-IFG 150-2015. Sie teilten mir mit, dass eine Beantwortung nicht mehr unter den Gebührentatbestand der Ziffer 1.1 der Anlage zur IFGGebV fällt und damit die Übersendung der amtlichen Dokumente entsprechend dem IFG nicht mehr kosten- und auslagenfrei möglich sei. Sie haben dies damit begründet, dass ein Aufwand eines Mitarbeiters des gehobenen Dienstes von einer Stunde und eines Mitarbeiters des höheren Dienstes von einer Stunde anfallen wird. Ich bitte zunächst um Erläuterung, warum mit einer einfachen Anfrage zwei Mitarbeiter in unterschiedlicher Kategorie mit demselben Zeitumfang beschäftigt sein sollen. Dies ist logisch nicht nachvollziehbar, da es hier um Aktenkopierarbeiten geht, die sicher zunächst auch ein Mitarbeiter des mittleren Dienstes machen kann. Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, welche unterschiedlichen Klassifizierungen erforderlich sind, damit sich zwei Mitarbeiter unterschiedlicher Entscheidungsebenen mit meiner Anfrage befassen müssen. Darüber hinaus erlaube ich mir den Hinweis, dass Ziffer 1.1 der Anlage zur IFGGebV ebenso wie Par. 10 Abs. 1 Satz 2 IFG keine zeitliche Bemessung der Anfragen vornehmen, sondern eine sachliche Bewertung. Ich bitte daher um Bezeichnung der Teilanfrage aus meiner Gesamtanfrage, welche zu einer sachlichen Bewertung führt, sie sei nicht mehr eine einfache Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.07.2015, Vg. 150-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in auf …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.07.2015, Vg. 150-2015
Datum
7. August 2015 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Rückfrage vom 06.08.2015 kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Entgegen Ihrer Annahme ist das Merkmal "einfach" einer Auskunft nach dem erforderlichen Verwaltungsaufwand zu bestimmen. Die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 15/4493 nennt hier beispielhaft Auskünfte ohne Rechercheaufwand. Von einer einfachen Auskunft kann daher nur gesprochen werden, wenn deren Vorbereitung nur geringen Aufwand bereitet. Die Beantwortung dieser Anfrage fällt nicht darunter. Ferner steht es im Ermessen der Behörde, welche Mitarbeiter in welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe angesichts des Schwierigkeitsgrades des Informationsgesuchs bei der Bereitstellung der amtlichen Informationen unter Berücksichtigung von Ausnahmetatbeständen mit der Vorbereitung und Durchführung der Einsichtnahme betraut werden (vgl. VG Berlin, Urteil vom 8.November 2007 VG 2 A 15.07). Ich verweise daher auf mein Schreiben vom 05.08.2015. Eine weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage ist bis zum Eingang der erbetenen Vorschusszahlung nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.07.2015, Vg. 150-2015 [#10535] Liebe Frau Steinbrück, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.07.2015, Vg. 150-2015 [#10535]
Datum
13. August 2015 19:12
An
Auswärtiges Amt
Status
Liebe Frau Steinbrück, ich möchte Ihnen gar nicht das Recht absprechen, wie Sie Ihre Mitarbeiter einsetzen. Darum ging es mir auch gar nicht. Deshalb ist das Urteil des VG Berlin vorliegend gar nicht relevant. Allerdings muss die Behörde schon so effizient arbeiten, dass die Sachbearbeitung nicht zu unnötigen Kosten führt. Dies rührt schon aus dem Prinzip aus der Bundeshaushaltsordnung der sparsamen Mittel- und Ressourcenverwendung her. Im Verfahren nach dem IFG muss jedoch zunehmend geltend, dass keine zusätzlichen Hürden wie überhöhte Verwaltungsaufwendungen „produziert“ werden, mit der Informationszugang nach Möglichkeit durch die Behörde unterminiert wird. Insofern sind Sie schon erklärungspflichtig, warum ein Mitarbeiter des gehobenen und höheren Dienstes befasst sein sollen. Natürlich bemisst sich die Frage nach einer einfachen Auskunft nach dem Verwaltungsaufwand. Aber dies sind nun gerade nicht eine zeitliche Bemessung, sondern es muss objektiv erläuterbar sein. Der Hintergrund ist natürlich, dass hier trotz der Wahlfreiheit des Mitarbeitereinsatzes nicht quasi der langsamste Mitarbeiter mit der Aufgabe „abgeschoben“ werden soll und damit der Bürger belastet werden soll. Weiterhin bitte wiederholt um Auskunft, was der „Kostentreiber“ sein soll. Ich kann aus den Fragen keinen hohen Aufwand erkennen und dass Sie sich weigern, dies entsprechend zu erläutern nährt bei mir den Verdacht, dass auch Ihre Behörde dies nicht kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.07.2015, Vg. 150-2015 [#10535] Sehr geehrte Damen un…
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Betreff
AW: Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.07.2015, Vg. 150-2015 [#10535]
Datum
22. November 2015 09:06
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Status Deutsche Vertretungen in Rumänien" vom 11.07.2015 (#10535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Schreiben Sie an: <<E-Mail-Adresse>>