Status Deutsche Vertretungen in South Sudan

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Deutsche Botschaft Juba vertritt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung South Sudans.

Ich bitte um Auskunft
1) Wann wurde die Botschaft eingerichtet? Gibt es eine Vorläuferinstitution? Gibt es hierzu einen Notenwechsel? Bitte übersenden Sie den Notenwechsel.
2) Wie hat die Regierung des Sudans auf die Einrichtung der diplomatischen Vertretung reagiert? Wie war die Repräsentanz der Bundesregierung bzw. der DDR (bis 1990) vor der Gründung des Staates South Sudan geregelt?
3) Welche weiteren konsularischen Vertretungen bestanden bzw. bestehen in South Sudan? Warum wurden diese wann geschlossen? Wann wurde diese eröffnet? Bitte senden Sie hier auch die jeweiligen Gründungs- und Schliessungsdokumente.
4) Ich bitte um Übersendung des Haushaltsplanes und des Stellenplanes der Botschaft.
5) Welche Beziehungen pflegten die politischen Stiftungen bis zur Gründung des Staates in South Sudan und den Befreiungsorganisationen?
6) Welche Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten mit Mitteln der deutschen Steuerzahler in South Sudan? Bestehen in South Sudan Projekt- oder Verwaltungsbüros deutscher Institutionen wie beispielsweise GIZ, KfW, DIHT o. ä.? Bitte senden Sie hierzu ggf. die Regierungsvereinbarungen über die Einrichtung und die Arbeit entsprechender Einrichtungen zu.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juli 2015
  • Frist
    14. August 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Deutsche Bot…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Status Deutsche Vertretungen in South Sudan [#10547]
Datum
12. Juli 2015 08:22
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Deutsche Botschaft Juba vertritt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung South Sudans. Ich bitte um Auskunft 1) Wann wurde die Botschaft eingerichtet? Gibt es eine Vorläuferinstitution? Gibt es hierzu einen Notenwechsel? Bitte übersenden Sie den Notenwechsel. 2) Wie hat die Regierung des Sudans auf die Einrichtung der diplomatischen Vertretung reagiert? Wie war die Repräsentanz der Bundesregierung bzw. der DDR (bis 1990) vor der Gründung des Staates South Sudan geregelt? 3) Welche weiteren konsularischen Vertretungen bestanden bzw. bestehen in South Sudan? Warum wurden diese wann geschlossen? Wann wurde diese eröffnet? Bitte senden Sie hier auch die jeweiligen Gründungs- und Schliessungsdokumente. 4) Ich bitte um Übersendung des Haushaltsplanes und des Stellenplanes der Botschaft. 5) Welche Beziehungen pflegten die politischen Stiftungen bis zur Gründung des Staates in South Sudan und den Befreiungsorganisationen? 6) Welche Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten mit Mitteln der deutschen Steuerzahler in South Sudan? Bestehen in South Sudan Projekt- oder Verwaltungsbüros deutscher Institutionen wie beispielsweise GIZ, KfW, DIHT o. ä.? Bitte senden Sie hierzu ggf. die Regierungsvereinbarungen über die Einrichtung und die Arbeit entsprechender Einrichtungen zu. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 153-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anbe…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 153-2015
Datum
7. August 2015 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 153-2015 [#10547] Liebe Frau Steinbrück, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 153-2015 [#10547]
Datum
13. August 2015 19:17
An
Auswärtiges Amt
Status
Liebe Frau Steinbrück, Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.08.2015. Leider drehen wir uns hier im Kreis. Es handelt sich meiner Ansicht um eine einfache Auskunft, die gebührenfrei zu ergehen; auf Ziffer 1.1 der Anlage zur IFGGebV habe ich bereits hingewiesen. Es ist auch hier nicht ersichtlich, warum Ihre Behörde für eine einfache Auskunft einen Mitarbeiter des gehobenen und des höheren Dienstes beschäftigen zu beabsichtigt. Allerdings muss die Behörde schon so effizient arbeiten, dass die Sachbearbeitung nicht zu unnötigen Kosten führt. Dies rührt schon aus dem Prinzip aus der Bundeshaushaltsordnung der sparsamen Mittel- und Ressourcenverwendung her. Im Verfahren nach dem IFG muss jedoch zunehmend geltend, dass keine zusätzlichen Hürden wie überhöhte Verwaltungsaufwendungen „produziert“ werden, mit der Informationszugang nach Möglichkeit durch die Behörde unterminiert wird. Insofern sind Sie schon erklärungspflichtig, warum ein Mitarbeiter des gehobenen und höheren Dienstes befasst sein sollen. Natürlich bemisst sich die Frage nach einer einfachen Auskunft nach dem Verwaltungsaufwand. Aber dies sind nun gerade nicht eine zeitliche Bemessung, sondern es muss objektiv erläuterbar sein. Der Hintergrund ist natürlich, dass hier trotz der Wahlfreiheit des Mitarbeitereinsatzes nicht quasi der langsamste Mitarbeiter mit der Aufgabe „abgeschoben“ werden soll und damit der Bürger belastet werden soll. Ich darf im Mitteilung des „Kostentreibers“ bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 153-2015 [#10547] Sehr geehrte Damen un…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 153-2015 [#10547]
Datum
22. November 2015 09:06
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Status Deutsche Vertretungen in South Sudan" vom 12.07.2015 (#10547) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Schreiben Sie an: <<E-Mail-Adresse>>