Status quo und Ausbau von Nextbike
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahre 2018 wurde das Ziel von 5.500 mit Nextbike vertraglich vereinbarten Leihrädern signifikant verfehlt. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie:
Wie viele Räder von Nextbike sind mittlerweile verfügbar?
Wie viele der 725 im Jahre 2018 beantragten Stationen wurden bislang in Betrieb genommen?
Gibt es Erhebungen über die Entwicklung der Nutzerzahlen und wie verhalten die sich?
In der „Koalitionsvereinbarung 2016-2021“ heißt es: „Das Leihfahrradsystem wird in das Tarifsystem des VBB integriert, sodass der Pauschaltarif in der Umweltkarte enthalten ist.“ Wie weit ist dieses Vorhaben mittlerweile gediehen und ist mit einer Umsetzung überhaupt noch zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Februar 2020
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14. März 2020
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