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Status quo und Ausbau von Nextbike

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahre 2018 wurde das Ziel von 5.500 mit Nextbike vertraglich vereinbarten Leihrädern signifikant verfehlt. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie:

Wie viele Räder von Nextbike sind mittlerweile verfügbar?

Wie viele der 725 im Jahre 2018 beantragten Stationen wurden bislang in Betrieb genommen?

Gibt es Erhebungen über die Entwicklung der Nutzerzahlen und wie verhalten die sich?

In der „Koalitionsvereinbarung 2016-2021“ heißt es: „Das Leihfahrradsystem wird in das Tarifsystem des VBB integriert, sodass der Pauschaltarif in der Umweltkarte enthalten ist.“ Wie weit ist dieses Vorhaben mittlerweile gediehen und ist mit einer Umsetzung überhaupt noch zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
  • 0 Follower:innen
Christian Linow
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> im Jahre 2018 wu…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Christian Linow
Betreff
Status quo und Ausbau von Nextbike [#180170]
Datum
12. Februar 2020 08:42
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> im Jahre 2018 wurde das Ziel von 5.500 mit Nextbike vertraglich vereinbarten Leihrädern signifikant verfehlt. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie viele Räder von Nextbike sind mittlerweile verfügbar? Wie viele der 725 im Jahre 2018 beantragten Stationen wurden bislang in Betrieb genommen? Gibt es Erhebungen über die Entwicklung der Nutzerzahlen und wie verhalten die sich? In der „Koalitionsvereinbarung 2016-2021“ heißt es: „Das Leihfahrradsystem wird in das Tarifsystem des VBB integriert, sodass der Pauschaltarif in der Umweltkarte enthalten ist.“ Wie weit ist dieses Vorhaben mittlerweile gediehen und ist mit einer Umsetzung überhaupt noch zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Linow Anfragenr: 180170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180170 Postanschrift Christian Linow << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Guten Tag Herr Linow, Ihr IFG-Antrag über fragdenstaat.de/ ging mir zu, Sie baten um eine Eingangsbestätigung. Di…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Status quo und Ausbau von Nextbike [#180170]
Datum
13. Februar 2020 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag Herr Linow, Ihr IFG-Antrag über fragdenstaat.de/ ging mir zu, Sie baten um eine Eingangsbestätigung. Diese möchte ich Ihnen hiermit zukommen lassen. Die Beantwortung erfolgt schnellstmöglich. Viele Grüße,

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Guten Tag Herr Linow, hiermit möchte ich Ihnen die Antwort / den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag zukommen lassen. V…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Status quo und Ausbau von Nextbike [#180170]
Datum
28. Februar 2020 14:26
Status
Guten Tag Herr Linow, hiermit möchte ich Ihnen die Antwort / den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag zukommen lassen. Viele Grüße