Status Schutzbauwerke in Baden-Württemberg

Eine Liste von ausgewiesenen Schutzbauwerken (Hoch-/Tief-Bunker, Schutzräumen, ...) in Baden-Württemberg, die vom Innenministerium oder einer untergeordneten Behörde verwaltet oder geprüft/überwacht werden, einschließlich
- ihres Typs (Bunker, Schutzraum, Mehrzweckanlage, ...),
- ihres Zustands (in Betrieb / aufgegeben / ...),
- der aktuellen Art der Nutzung (sofern keine reine Nutzung Schutz der Bevölkerung bei Schadensereignissen)
- der Art des Schutzes, d.h. vor was das Objekt schützen kann (Luftschutzbunker, ABC-Filter ja/nein, ...)
- ihrer Adresse
- Datum ihrer letzten Überprüfung
- Datum der Errichtung
- für welchen Zeitraum das Objekt Schutz bietet
die der Bevölkerung im Falle eines Schadensereignisses und zum Schutz vor möglichen Kriegseinwirkungen zugänglich sind.

Sollte eine Bekanntgabe der Örtlichkeit und der Adresse aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein, so wünsche ich ersatzweise eine Liste mit der Anzahl von Objekten pro Typs-/Nutzungs-/Zustands-/Schutzart-Kombination.

Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine, Schadensereignisse könnten aber auch größere Naturkatastrophen etc. sein.

Ergebnis der Anfrage

Das Ministerium verweist an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. In der Bundesrepublik Deutschland werden keine öffentlich instandgehaltene und damit nutzbare Schutzräume, wie z.B. Luftschutzbunker, seitens des Zivilschutzes mehr betrieben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2022
  • Frist
    6. April 2022
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Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste von…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
Status Schutzbauwerke in Baden-Württemberg [#242435]
Datum
4. März 2022 11:56
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste von ausgewiesenen Schutzbauwerken (Hoch-/Tief-Bunker, Schutzräumen, ...) in Baden-Württemberg, die vom Innenministerium oder einer untergeordneten Behörde verwaltet oder geprüft/überwacht werden, einschließlich - ihres Typs (Bunker, Schutzraum, Mehrzweckanlage, ...), - ihres Zustands (in Betrieb / aufgegeben / ...), - der aktuellen Art der Nutzung (sofern keine reine Nutzung Schutz der Bevölkerung bei Schadensereignissen) - der Art des Schutzes, d.h. vor was das Objekt schützen kann (Luftschutzbunker, ABC-Filter ja/nein, ...) - ihrer Adresse - Datum ihrer letzten Überprüfung - Datum der Errichtung - für welchen Zeitraum das Objekt Schutz bietet die der Bevölkerung im Falle eines Schadensereignisses und zum Schutz vor möglichen Kriegseinwirkungen zugänglich sind. Sollte eine Bekanntgabe der Örtlichkeit und der Adresse aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein, so wünsche ich ersatzweise eine Liste mit der Anzahl von Objekten pro Typs-/Nutzungs-/Zustands-/Schutzart-Kombination. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine, Schadensereignisse könnten aber auch größere Naturkatastrophen etc. sein.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann Anfragenr: 242435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242435/ Postanschrift Sebastian Fuhrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-26/15 Sehr geehrter Herr Fuhrmann, Ihre Anfrage vom 04. März 2022 haben wir erhalten und hausinter…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Status Schutzbauwerke in Baden-Württemberg [#242435]
Datum
7. März 2022 15:25
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-26/15 Sehr geehrter Herr Fuhrmann, Ihre Anfrage vom 04. März 2022 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM6-1724-6/5/3 Sehr geehrter Herr Fuhrmann, mit Ihrer E-Mail vom 4. März 2022 beantragen Sie beim Ministeri…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Status Schutzbauwerke in Baden-Württemberg [#242435]
Datum
11. März 2022 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: IM6-1724-6/5/3 Sehr geehrter Herr Fuhrmann, mit Ihrer E-Mail vom 4. März 2022 beantragen Sie beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen (Innenministerium) auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (LIFG) Auskunft zu Fragen zu ausgewiesenen Schutzbauwerken (Hoch-/Tief-Bunker, Schutzräumen, ...) in Baden-Württemberg betreffend . Ihrem Antrag wird stattgegeben. Betreffend der Fragen zu ausgewiesenen Schutzbauwerken (Hoch-/Tief-Bunker, Schutzräumen) in Baden-Württemberg können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die zuständige Stelle des Bundes, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), verweist für dieses Thema unter dem Link: https://www.bbk.bund.de/DE/Das-BBK/Zivilschutz/zivilschutz_node.html auf weitere Informationen und Empfehlungen. Es wird dabei ausgeführt, dass in der Bundesrepublik keine öffentlich instandgehaltene und damit nutzbare Schutzräume, wie z.B. Luftschutzbunker, seitens des Zivilschutzes mehr betrieben werden. Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben (§ 10 Abs. 3 LIFG). Mit freundlichen Grüßen