Status und rechtliche zulässigkeit der Ankerzentren
eine Stellungnahme zu dem Artikel https://www.nichtmeinelager.de/aktuelles/vergessene-kinder-wie-in-den-ankerzentren-systematisch-die-rechte-gefluechteter-kinder-missachtet-werden/?fbclid=IwAR0sjRebiQnKwyjLfCj-NI9IzKwg1guhs8k4ZE7P7tYXK92MrJdjFqcuWZc und die Dienstanweisungen an die Verantwortlichen in der Leitungsebene, die in dem Artikel angesprochenen Themen wie:
- Einhaltung Artikel 6 GG
- Einhaltung UN Kinderrechtskonvention
- Einhaltung Artikel 8 EuMRK
Desweiteren bitte um detaillierte Nachweise, dass die og. Rechtsnormen, deren Einhaltung für die Beteiligten zwingend vorgegeben ist, unter den im Artikel geschilderten derzeitigen Zuständen nachweislich gegeben ist.
Ich erwarte desweiteren, dass Sie, sofern Sie den im Artikel genannten Missständen widersprechen, dies durch geeignete Unterlagen, wie Dienst- und/oder Handlungsanweisungen belegen.
Ein Beispiel:
"Recht auf Bildung
Obwohl in den Aufnahmerichtlinien 2013/33/EU geschrieben steht, dass spätestens drei Monate nach Asylantragstellung der Zugang zu Bildung gewährleistet sein muss, sind in einigen Bundesländern die Ankerzentren explizit von der Schulpflicht ausgenommen. Dort wird eine Art Ersatzunterricht angeboten, im Endeffekt handle es sich dabei aber um ein niedrigschwelliges Spiel- und Beschäftigungsangebot. ". Falls dies Ihrer Meinung nach nicht zutrifft, sind entsprechende Lehrpläne und Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte vorzulegen.
Auf die unter https://www.volksverpetzer.de/wp-content/uploads/2019/03/Nagel_Kinderrechte_in_AnkER-Zentren.pdf abrufbare komplette Studie weise ich ausdrücklich hin.
Ich fordere desweiteren Einsicht in den aufgrund dieser Studie ausgearbeiteten Aktionsplan des BMI, um diese Missstände abzustellen und die Compliance mit den Verfassungs- und völkerrechtlichen Rechtsnormen sicherzustellen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum2. August 2019
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4. September 2019
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