Status und rechtliche zulässigkeit der Ankerzentren

eine Stellungnahme zu dem Artikel https://www.nichtmeinelager.de/aktuelles/vergessene-kinder-wie-in-den-ankerzentren-systematisch-die-rechte-gefluechteter-kinder-missachtet-werden/?fbclid=IwAR0sjRebiQnKwyjLfCj-NI9IzKwg1guhs8k4ZE7P7tYXK92MrJdjFqcuWZc und die Dienstanweisungen an die Verantwortlichen in der Leitungsebene, die in dem Artikel angesprochenen Themen wie:

- Einhaltung Artikel 6 GG
- Einhaltung UN Kinderrechtskonvention
- Einhaltung Artikel 8 EuMRK

Desweiteren bitte um detaillierte Nachweise, dass die og. Rechtsnormen, deren Einhaltung für die Beteiligten zwingend vorgegeben ist, unter den im Artikel geschilderten derzeitigen Zuständen nachweislich gegeben ist.
Ich erwarte desweiteren, dass Sie, sofern Sie den im Artikel genannten Missständen widersprechen, dies durch geeignete Unterlagen, wie Dienst- und/oder Handlungsanweisungen belegen.
Ein Beispiel:
"Recht auf Bildung

Obwohl in den Aufnahmerichtlinien 2013/33/EU geschrieben steht, dass spätestens drei Monate nach Asylantragstellung der Zugang zu Bildung gewährleistet sein muss, sind in einigen Bundesländern die Ankerzentren explizit von der Schulpflicht ausgenommen. Dort wird eine Art Ersatzunterricht angeboten, im Endeffekt handle es sich dabei aber um ein niedrigschwelliges Spiel- und Beschäftigungsangebot. ". Falls dies Ihrer Meinung nach nicht zutrifft, sind entsprechende Lehrpläne und Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte vorzulegen.

Auf die unter https://www.volksverpetzer.de/wp-content/uploads/2019/03/Nagel_Kinderrechte_in_AnkER-Zentren.pdf abrufbare komplette Studie weise ich ausdrücklich hin.

Ich fordere desweiteren Einsicht in den aufgrund dieser Studie ausgearbeiteten Aktionsplan des BMI, um diese Missstände abzustellen und die Compliance mit den Verfassungs- und völkerrechtlichen Rechtsnormen sicherzustellen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. August 2019
  • Frist
    4. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Stellungnahme …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Status und rechtliche zulässigkeit der Ankerzentren [#162425]
Datum
2. August 2019 17:39
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Stellungnahme zu dem Artikel https://www.nichtmeinelager.de/aktuelles/vergessene-kinder-wie-in-den-ankerzentren-systematisch-die-rechte-gefluechteter-kinder-missachtet-werden/?fbclid=IwAR0sjRebiQnKwyjLfCj-NI9IzKwg1guhs8k4ZE7P7tYXK92MrJdjFqcuWZc und die Dienstanweisungen an die Verantwortlichen in der Leitungsebene, die in dem Artikel angesprochenen Themen wie: - Einhaltung Artikel 6 GG - Einhaltung UN Kinderrechtskonvention - Einhaltung Artikel 8 EuMRK Desweiteren bitte um detaillierte Nachweise, dass die og. Rechtsnormen, deren Einhaltung für die Beteiligten zwingend vorgegeben ist, unter den im Artikel geschilderten derzeitigen Zuständen nachweislich gegeben ist. Ich erwarte desweiteren, dass Sie, sofern Sie den im Artikel genannten Missständen widersprechen, dies durch geeignete Unterlagen, wie Dienst- und/oder Handlungsanweisungen belegen. Ein Beispiel: "Recht auf Bildung Obwohl in den Aufnahmerichtlinien 2013/33/EU geschrieben steht, dass spätestens drei Monate nach Asylantragstellung der Zugang zu Bildung gewährleistet sein muss, sind in einigen Bundesländern die Ankerzentren explizit von der Schulpflicht ausgenommen. Dort wird eine Art Ersatzunterricht angeboten, im Endeffekt handle es sich dabei aber um ein niedrigschwelliges Spiel- und Beschäftigungsangebot. ". Falls dies Ihrer Meinung nach nicht zutrifft, sind entsprechende Lehrpläne und Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte vorzulegen. Auf die unter https://www.volksverpetzer.de/wp-content/uploads/2019/03/Nagel_Kinderrechte_in_AnkER-Zentren.pdf abrufbare komplette Studie weise ich ausdrücklich hin. Ich fordere desweiteren Einsicht in den aufgrund dieser Studie ausgearbeiteten Aktionsplan des BMI, um diese Missstände abzustellen und die Compliance mit den Verfassungs- und völkerrechtlichen Rechtsnormen sicherzustellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status und rechtliche Zulässigkeit der Ankerzentren [#162425] - (#2078) ZII4-13002/4#2078 Sehr geehrteAntragstell…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Status und rechtliche Zulässigkeit der Ankerzentren [#162425] - (#2078)
Datum
5. August 2019 11:17
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2078 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail, die Sie als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezeichnet haben. Zum IFG-Verfahren folgende Erläuterungen: Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich ein Recht auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen, allerdings kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen, Diskussion oder Fertigung von Stellungnahmen und Zusammenstellungen von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Amtliche Informationen sind nach der Gesetzesdefinition alle Aufzeichnungen, die zu amtlichen Zwecken elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig in der angefragten Behörde gespeichert wurden. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, wenn sich der Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen des BMI, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet, die sich nicht aus den hier vorhandenen Unterlagen ergeben. Eine Pflicht der Behörde zur Beschaffung von bisher nicht vorliegenden Informationen besteht nicht. Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Ob und in welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitte ich für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Status und rechtliche Zulässigkeit der Ankerzentren [#162425] - (#2078) [#162425] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Status und rechtliche Zulässigkeit der Ankerzentren [#162425] - (#2078) [#162425]
Datum
5. August 2019 14:50
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihr Schreiben - die Anfrage halte ich aufrecht - ich weise meinerseits vorsorglich daraufhin, dass falls Auskünfte nicht erteilt oder mit Verweis auf "VS-NfD" oder "VS-Geheim" verweigert werden, ich die Ankerzentren über ein Amtshilfeersuchen an die Polizei schliessen lasse. Meine Anfrage zielt darauf ab, festzustellen, ob hier massive Rechtsverletzungen gedultet und/oder herbei gefrührt werden. Ich stelle formal fest, das dies mit meinem Steuergeld finanziert wird. Die Beträge werde ich dann umgehend zurück forderen bzw mit den Gebühren verrechnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Status und rechtliche Zulässigkeit der Ankerzentren [#162425] - (#2078) [#162425] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Status und rechtliche Zulässigkeit der Ankerzentren [#162425] - (#2078) [#162425]
Datum
5. August 2019 14:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Nachtrag: auch meine Tätigkeit im Bereich der Nachforschung und Bearbeitung dieses Falles unterliegt entsprechenden Gebühren, welche ich dann an geeigneter Stelle geltend machen werde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Status und rechtliche Zulässigkeit der Ankerzentren [#162425] - (#2078) [#162425] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Status und rechtliche Zulässigkeit der Ankerzentren [#162425] - (#2078) [#162425]
Datum
2. Februar 2020 08:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Status und rechtliche zulässigkeit der Ankerzentren“ vom 02.08.2019 (#162425) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 152 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162425

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Status und rechtliche Zulässigkeit der Ankerzentren [#162425] - (#2078) [#162425] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Status und rechtliche Zulässigkeit der Ankerzentren [#162425] - (#2078) [#162425]
Datum
17. Februar 2020 09:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Status und rechtliche zulässigkeit der Ankerzentren“ vom 02.08.2019 (#162425) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 167 Tage überschritten. In Vorbereitung strafrechtlicher Ermittlungen erhalten Sie nun letztmalig die Möglichkeit, die Unterlagen vorzulegen! Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, dass Schriftverkehr in Papierform (also "nicht digitaler" Form zusätzlich gebührenpflichtig ist. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162425 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>