Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Statut / Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir die Kopie des Statuts, falls dieser Dokument bei Ihnen vorhanden ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. April 2018
  • Frist
    23. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommiss…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statut / Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten [#29014]
Datum
18. April 2018 21:34
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Bitte schicken Sie mir die Kopie des Statuts, falls dieser Dokument bei Ihnen vorhanden ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 18. April 2018 mit der Sie um die Übersendung einer Kopi…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Statut / Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten [#29014]
Datum
25. April 2018 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 18. April 2018 mit der Sie um die Übersendung einer Kopie des Statutes der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten bitten. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Statut der Ministerpräsidenten zu Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF (§ 6 Abs. 4 RFinStV) nicht in unseren Akten vorhanden ist. Der inländische Rundfunk einschließlich seiner Finanzierung fällt in die alleinige Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Wir bedauern Ihnen nicht weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.