Stauwehr in der Göltzsch bei Mühlwand (WKA Beck)
Ihre UWB hat 2016 - entgegen dem SMUL-Erlass von 2013, im ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet - eine WR-Erlaubnis zum Aufstau der Göltzsch um ca. 50 cm erteilt.
Diese ist, weil immer noch beim VG-Chemnitz klageanhängig, bisher nicht rechtskräftig. Darf also bis dato nicht genutzt werden.
1. Ist die Göltzsch 2018 ganzjährig ungestaut frei abgeflossen?
2. Falls nicht,
a) an wie vielen Tagen war sie zum "unbefristeten Probebetrieb" angestaut?
b) wie oft ist die Göltzsch am Wehr Mühlwand 2018 auf angrenzende Grundstücke ausgeufert?
> Nach meiner Kenntnis müsste die Anlage mit Mess-/Steuervorrichtungen versehen sein,
die zuverlässig gewährleisten sollen,
dass einerseits der dotierte ökologische Mindestrestwasserabfluss für das Göltzsch Altbett zu keiner Zeit durch unzulässige Wasserentnahme unterschritten wird
und andererseits bei HW zur Vermeidung von Rückstau und Verklausung ALLE Schütztafeln vollständig gezogen werden.
3. An wie vielen Tagen des Jahres 2018 konnte die Anlage keinen Strom erzeugen, weil sonst der Mindestabfluss im Altbett unterschritten worden wäre?
4. An wie vielen Tagen war die Stauanlage wegen Eisbildung "unbedienbar"
> Sollte ihre UWB meine Fragen nicht durch Abgleich der Anlagendaten mit den amtlichen gewässerkundlichen Abflussdaten für den Pegel Mylau beantworten können,
ersuche ich hiermit um Weiterleitung an die zuständige Fachaufsichtsbehörde.
Für diesen Fall bitte ich um zeitnahe Abgabenachricht.
Danke für ihre Mühe!
Anfrage abgelehnt
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Datum8. Juni 2019
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13. Juli 2019
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