Stauwehr in der Göltzsch bei Mühlwand (WKA Beck)

Ihre UWB hat 2016 - entgegen dem SMUL-Erlass von 2013, im ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet - eine WR-Erlaubnis zum Aufstau der Göltzsch um ca. 50 cm erteilt.
Diese ist, weil immer noch beim VG-Chemnitz klageanhängig, bisher nicht rechtskräftig. Darf also bis dato nicht genutzt werden.
1. Ist die Göltzsch 2018 ganzjährig ungestaut frei abgeflossen?
2. Falls nicht,
a) an wie vielen Tagen war sie zum "unbefristeten Probebetrieb" angestaut?
b) wie oft ist die Göltzsch am Wehr Mühlwand 2018 auf angrenzende Grundstücke ausgeufert?
> Nach meiner Kenntnis müsste die Anlage mit Mess-/Steuervorrichtungen versehen sein,
die zuverlässig gewährleisten sollen,
dass einerseits der dotierte ökologische Mindestrestwasserabfluss für das Göltzsch Altbett zu keiner Zeit durch unzulässige Wasserentnahme unterschritten wird
und andererseits bei HW zur Vermeidung von Rückstau und Verklausung ALLE Schütztafeln vollständig gezogen werden.
3. An wie vielen Tagen des Jahres 2018 konnte die Anlage keinen Strom erzeugen, weil sonst der Mindestabfluss im Altbett unterschritten worden wäre?
4. An wie vielen Tagen war die Stauanlage wegen Eisbildung "unbedienbar"
> Sollte ihre UWB meine Fragen nicht durch Abgleich der Anlagendaten mit den amtlichen gewässerkundlichen Abflussdaten für den Pegel Mylau beantworten können,
ersuche ich hiermit um Weiterleitung an die zuständige Fachaufsichtsbehörde.
Für diesen Fall bitte ich um zeitnahe Abgabenachricht.
Danke für ihre Mühe!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
Leopold Mayer
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre UWB h…
An Landratsamt Vogtlandkreis Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Stauwehr in der Göltzsch bei Mühlwand (WKA Beck) [#149563]
Datum
8. Juni 2019 16:13
An
Landratsamt Vogtlandkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre UWB hat 2016 - entgegen dem SMUL-Erlass von 2013, im ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet - eine WR-Erlaubnis zum Aufstau der Göltzsch um ca. 50 cm erteilt. Diese ist, weil immer noch beim VG-Chemnitz klageanhängig, bisher nicht rechtskräftig. Darf also bis dato nicht genutzt werden. 1. Ist die Göltzsch 2018 ganzjährig ungestaut frei abgeflossen? 2. Falls nicht, a) an wie vielen Tagen war sie zum "unbefristeten Probebetrieb" angestaut? b) wie oft ist die Göltzsch am Wehr Mühlwand 2018 auf angrenzende Grundstücke ausgeufert? > Nach meiner Kenntnis müsste die Anlage mit Mess-/Steuervorrichtungen versehen sein, die zuverlässig gewährleisten sollen, dass einerseits der dotierte ökologische Mindestrestwasserabfluss für das Göltzsch Altbett zu keiner Zeit durch unzulässige Wasserentnahme unterschritten wird und andererseits bei HW zur Vermeidung von Rückstau und Verklausung ALLE Schütztafeln vollständig gezogen werden. 3. An wie vielen Tagen des Jahres 2018 konnte die Anlage keinen Strom erzeugen, weil sonst der Mindestabfluss im Altbett unterschritten worden wäre? 4. An wie vielen Tagen war die Stauanlage wegen Eisbildung "unbedienbar" > Sollte ihre UWB meine Fragen nicht durch Abgleich der Anlagendaten mit den amtlichen gewässerkundlichen Abflussdaten für den Pegel Mylau beantworten können, ersuche ich hiermit um Weiterleitung an die zuständige Fachaufsichtsbehörde. Für diesen Fall bitte ich um zeitnahe Abgabenachricht. Danke für ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Landratsamt Vogtlandkreis
Guten Tag, wir haben ihre Nachricht erhalten und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landratsamt Vogtlandkreis
Betreff
AW: Stauwehr in der Göltzsch bei Mühlwand (WKA Beck) [#149563]
Datum
11. Juni 2019 08:05
Status
Warte auf Antwort
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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stauwehr in der Göltzsch bei Mühlwand (W…
An Landratsamt Vogtlandkreis Details
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Leopold Mayer
Betreff
AW: Stauwehr in der Göltzsch bei Mühlwand (WKA Beck) [#149563]
Datum
13. Juli 2019 14:15
An
Landratsamt Vogtlandkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stauwehr in der Göltzsch bei Mühlwand (WKA Beck)“ vom 08.06.2019 (#149563) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Kann ich bitte noch eine korrekte Antwort erhalten, oder die Frage zur Klagefreigeben? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 149563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Von
Landratsamt Vogtlandkreis
Betreff
AW: Stauwehr in der Göltzsch bei Mühlwand (WKA Beck) [#149563]
Datum
15. Juli 2019 07:49
Status
Warte auf Antwort
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