Steigende Anzahl von Corona Ausbrüchen in Altenheimen

Zur Zeit steigen die Anzahl von Corona Ausbrüchen in Alten und Pflegeeinrichtungen, in denen sowohl Personal und Einwohner geimpft wurden. Meine konkrete Frage ist nun Folgende: Können Sie ausschließen, daß nach einer Impfung, ohne eine explizite Ansteckung, der PCR Test positiv anschlägt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Zeit steigen di…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Steigende Anzahl von Corona Ausbrüchen in Altenheimen [#208310]
Datum
9. Januar 2021 16:06
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Zeit steigen die Anzahl von Corona Ausbrüchen in Alten und Pflegeeinrichtungen, in denen sowohl Personal und Einwohner geimpft wurden. Meine konkrete Frage ist nun Folgende: Können Sie ausschließen, daß nach einer Impfung, ohne eine explizite Ansteckung, der PCR Test positiv anschlägt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208310/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte fern…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung Steigende Anzahl von Corona Ausbrüchen in Altenheimen [#208310]
Datum
13. Januar 2021 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 9. Januar 2021 teile ich Ihnen folgendes mit: Grundsätzlich …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Steigende Anzahl von Corona Ausbrüchen in Altenheimen [#208310]
Datum
4. Februar 2021 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 9. Januar 2021 teile ich Ihnen folgendes mit: Grundsätzlich ist nicht davon auszugehen, dass die COVID-19-Impfung positive Testergebnisse bei Antigentests oder bei PCR-Tests auslöst. Fällt dennoch nach einer COVID-19-Impfung das Antigentest positiv aus, so können folgende Ursachen die Gründe dafür sein: · Die Person, die geimpft wurde, war bereits vor der Impfung infiziert. Die mittlere Inkubationszeit bei COVID-19 beträgt fünf bis sechs Tage. · Die Person, die geimpft wurde, kann sich kurz nach Impfung angesteckt haben. Der 95-prozentige Impfschutz ist nach Studienlage erst ab sieben bis 14 Tage nach der zweiten Impfung zu erwarten. · Da derzeit noch nicht vollständig geklärt ist, ob die Impfung nicht nur vor der COVID-19-Erkrankung, sondern auch vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus schützt, ist es auch grundsätzlich nicht auszuschließen, dass eine Person trotz Impfung eine Infektion erleidet oder · Der Antigentest kann falsch positiv sein. Antigentests können, wie prinzipiell alle Diagnostika, in seltenen Fällen mit manchen Proben reagieren, auch wenn der Marker – hier das Antigen des SARS-CoV-2-Virus – gar nicht vorhanden ist. Dies kann bei manchen Tests durchaus im Bereich von ein bis zwei Prozent der Bestimmungen passieren. Daher sollte bei einem positiven Antigenschnelltest eine PCR-Testung angeschlossen werden, um eine Infektion zu bestätigen oder auszuschließen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Paul Ehrlich-Institutes unter der Rubrik: Antikörper- und Antigentestung, https://www.pei.de/DE/newsroom/dossie... Mit freundlichen Grüßen