Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Stelle "Beitragsservice"

1. bitte benennen Sie mir gesetzliche Normen, auf denen die Stelle "Beitragsservice" basiert.
2. bitte erklären Sie, warum Stelle "Beitragsservice" erst Ende 2013 gegründet wurde, obwohl RBStV seit Anfang 2013 galt.

Info: RBStV §10 (7) "... im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten ..."

RBStV §10 (7) erlaubt nur den Landesrundfunkanstalten eine gemeinsame Stelle zu betreiben. Also innerhalb von ARD. Aus welchem Grund sind ZDF und Deutschlandradio plötzlich bei gemeinsamen Stelle beteiligt?

Noch Mal: Beteiligung von ZDF und Deutschlandradio an gemeinsamer Stelle ist nicht erlaubt!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juli 2017
  • Frist
    22. August 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stelle "Beitragsservice" [#23991]
Datum
20. Juli 2017 11:59
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. bitte benennen Sie mir gesetzliche Normen, auf denen die Stelle "Beitragsservice" basiert. 2. bitte erklären Sie, warum Stelle "Beitragsservice" erst Ende 2013 gegründet wurde, obwohl RBStV seit Anfang 2013 galt. Info: RBStV §10 (7) "... im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten ..." RBStV §10 (7) erlaubt nur den Landesrundfunkanstalten eine gemeinsame Stelle zu betreiben. Also innerhalb von ARD. Aus welchem Grund sind ZDF und Deutschlandradio plötzlich bei gemeinsamen Stelle beteiligt? Noch Mal: Beteiligung von ZDF und Deutschlandradio an gemeinsamer Stelle ist nicht erlaubt!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stelle "Beitragsservice"“ …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stelle "Beitragsservice" [#23991]
Datum
22. August 2017 00:28
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stelle "Beitragsservice"“ vom 20.07.2017 (#23991) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Antwortschreiben Antragsteller/in Antragsteller/in (23991) Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag von Frau Planke…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antwortschreiben Antragsteller/in Antragsteller/in (23991)
Datum
1. September 2017 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag von Frau Planken übersende ich Ihnen das beigefügte Antwortschreiben auf Ihre Anfrage 23991 vom 20. Juli 2017. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.