Stellenabbau bei der Bundesagentur für Arbeit

Nach Medienberichten plant die BA den Abbau von insgesamt 17.000 Arbeitsstellen bis zum Jahr 2015.

"Der Personalabbau solle durch natürliche Fluktuation und das Auslaufen von befristeten Arbeitsverträgen erreicht werden."
berichtete die ARD bereits am 05.09.2012
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsagentur140.html

Es wird um Mitteilung gebeten, wie viele dieser 17.000 Mitarbeiter je Jahr in den
a) vorzeitigen und
b) altersbedingten Ruhestand entlassen werden.
c) Wie hoch ist die Zahl derjenigen, deren befristete Verträge auslaufen und die anschließend selbst arbeitslos werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2013
  • Frist
    1. Mai 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Medienberic…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellenabbau bei der Bundesagentur für Arbeit
Datum
30. März 2013 21:49
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Medienberichten plant die BA den Abbau von insgesamt 17.000 Arbeitsstellen bis zum Jahr 2015. "Der Personalabbau solle durch natürliche Fluktuation und das Auslaufen von befristeten Arbeitsverträgen erreicht werden." berichtete die ARD bereits am 05.09.2012 http://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsagentur140.html Es wird um Mitteilung gebeten, wie viele dieser 17.000 Mitarbeiter je Jahr in den a) vorzeitigen und b) altersbedingten Ruhestand entlassen werden. c) Wie hoch ist die Zahl derjenigen, deren befristete Verträge auslaufen und die anschließend selbst arbeitslos werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Vielen Dank für Ihr Interesse an der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesage…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Ihre Anfrage v. 30.3.2013 zum Stellenabbau bei der Bundesagentur für Arbeit
Datum
5. April 2013 10:45
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Vielen Dank für Ihr Interesse an der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit hat bis Ende des Jahres 2012 bereits rd. 10.000 Beschäftigungsmöglichkeiten abgebaut. Dies erfolgte ohne betriebsbedingte Kündigungen. Insgesamt erfolgt die weitere Umsetzung natürlich unter der Prämisse, dass sich die konjunkturelle Entwicklung stabil fortsetzt. Auch der weitere Konsolidierungspfad wird ohne betriebsbedingte Kündigungen umgesetzt werden. Aufgrund früherer Altersteilzeitregelungen ist die Zahl der Altersabgänge in den Jahren 2013 bis 2015 relativ gering (mit steigender Tendenz). So werden im Jahr 2013 voraussichtlich rd. 400 Kräfte in den Ruhestand eintreten, im Jahr 2014 voraussichtlich rd. 600 und im Jahr 2015 rd. 900. Die BA hat derzeit keine Regelung über den Eintritt in einen vorzeitigen Ruhestand bzw. keine Altersteilzeitregelung. Befristete Beschäftigungen laufen regelmäßig nach zweijähriger Befristung aufgrund des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) bzw. nach Wegfall des Vertretungsgrundes (z.B. Elternzeit, Langzeiterkrankung) aus. So werden im Jahr 2013 voraussichtlich rd. 1.300 befristete Arbeitsverträge ohne arbeitsrechtliche Verlängerungsmöglichkeit (darunter rd. 850 in der Grundsicherung) bei der Bundesagentur für Arbeit auslaufen. Dabei unterstützt die Bundesagentur im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig bei der Suche nach einer angemessenen Anschlussbeschäftigung. Mit freundlichen Grüßen Jochen Wein Leiter Fachbereich Personalwirtschaft im Bereich POE 3 Bundesagentur für Arbeit 90327 Nürnberg Tel: +49 (0)911 179 2680 <<E-Mail-Adresse>> Fax: +49 (0)911 179 4561 <<E-Mail-Adresse>>