Stellenausschreibung Geschäftsführer Jobcenter Märkischer Kreis
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Sozialgesetzbuch II regelt im § 44d (2) die Bestellung der Geschäftsführer. Darin heißt es:
(2) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer wird für fünf Jahre bestellt.
Für die Ausschreibung der zu besetzenden Stelle findet § 4 der
Bundeslaufbahnverordnung entsprechende Anwendung. Kann in der
Trägerversammlung keine Einigung über die Person der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers erzielt werden, unterrichtet die oder der Vorsitzende der Trägerversammlung den Kooperationsausschuss.
Nun ist der derzeitige Geschäftsführer schon in einer dritten oder vierten Amtszeit.
Internetrecherchen zeigen keine öffentliche Stellenausschreibung.
1. Bitte senden Sie mir die öffentlichen Stellenausschreibung für die Geschäftsführung (sofern es solche gegeben hat).
2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der Protokolle der Trägerversammlung in denen über die Stellenbesetzung der Geschäftsführung entschieden wurde.
3. Auch die Einrichtung einer zweiten Geschäftsführerstelle ist deutschlandweit unüblich und möglicherweise für den Märkischen Kreis reales Einsparpotenzial. Über diese Entscheidung müssen Protokolle, Stellen/Aufgabenprofile oder Stellenausschreibungen vorliegen, die hiermit nachgefragt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Nach Aussage der Datenschutzbeauftragten hat es nie eine offizielle Stellenausschreibung zum Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis gegeben.
"Eine Stellenausschreibung für die GeschäftsführersteIle existiert nicht. Ein Zugang zu amtlichen Informationen ist somit nicht möglich.
Die Auszüge aus den Trägerversammlungen, in welchen über die Bestellung des Geschäftsführers . sowie über die Bestellung des stellvertretenden Geschäftsführers entschieden wurde, übersende ich Ihnen als Anlage."
"Es existieren weder Stellenausschreibungen noch ein gesondertes Aufgabenprofil."
Es fehlt an einem unabhängigen Kontrollinstrument. Für welche erbrachte Arbeitsleistung werden die Herren bezahlt?
Anfrage erfolgreich
-
Datum18. Juli 2021
-
21. August 2021
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!