Stellenausschreibung ZA 21 - 26.04.02

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen Sie mir Auskunft zu den folgenden Fragen:

Wie viele Volljuristen haben sich auf diese Stelle, die mit E11 dotiert ist, beworben und wie viele Bewerbungen gab es insgesamt und wie haben die Volljuristen im Vergleich zu den anderen Bewerbern im Ranking abgeschnitten?
In wie fern wurde im Verfahren berücksichtigt, dass die Volljuristen im Vergleich zu allen anderen gewünschten Bewerbern auch bereits per Gesetz die Befähigung zum höheren Dienst (=E13) besitzen und damit deutlich besser qualifiziert sind als alle anderen gewünschten Bewerber in diesem Verfahren?
Auf welche Art und Weise hat man insbesondere in diesem Verfahren und unter Berücksichtigung der deutlich höherwertigen Qualifikation der Volljuristen dem gesetzlichen Gebot der Bestenauslese Rechnung getragen?
Wie kann es überhaupt sein, dass ein Volljurist hier mit einem Bachelor of Laws, einem Diplom-Verwaltungswirt und sogar mit einem Verwaltungsfachwirt ernsthaft in Konkurrenz treten muss und wohlmöglich sogar verliert?
Hat man möglicherweise die absolut hochwertige Ausbildung eines jeden Volljuristen, deren Notenskala leider nicht mal ansatzweise mit anderen Ausbildungsgängen vergleichbar ist, verkannt?
Und wieso werden keine angemessenere Stellen für Volljuristen, die kein Prädikatsexamen haben, wie zum Beispiel solche nach E12, angeboten?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. September 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie…
An Polizeipräsidium Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellenausschreibung ZA 21 - 26.04.02 [#259493]
Datum
22. September 2022 08:21
An
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie mir Auskunft zu den folgenden Fragen: Wie viele Volljuristen haben sich auf diese Stelle, die mit E11 dotiert ist, beworben und wie viele Bewerbungen gab es insgesamt und wie haben die Volljuristen im Vergleich zu den anderen Bewerbern im Ranking abgeschnitten? In wie fern wurde im Verfahren berücksichtigt, dass die Volljuristen im Vergleich zu allen anderen gewünschten Bewerbern auch bereits per Gesetz die Befähigung zum höheren Dienst (=E13) besitzen und damit deutlich besser qualifiziert sind als alle anderen gewünschten Bewerber in diesem Verfahren? Auf welche Art und Weise hat man insbesondere in diesem Verfahren und unter Berücksichtigung der deutlich höherwertigen Qualifikation der Volljuristen dem gesetzlichen Gebot der Bestenauslese Rechnung getragen? Wie kann es überhaupt sein, dass ein Volljurist hier mit einem Bachelor of Laws, einem Diplom-Verwaltungswirt und sogar mit einem Verwaltungsfachwirt ernsthaft in Konkurrenz treten muss und wohlmöglich sogar verliert? Hat man möglicherweise die absolut hochwertige Ausbildung eines jeden Volljuristen, deren Notenskala leider nicht mal ansatzweise mit anderen Ausbildungsgängen vergleichbar ist, verkannt? Und wieso werden keine angemessenere Stellen für Volljuristen, die kein Prädikatsexamen haben, wie zum Beispiel solche nach E12, angeboten? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259493/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenausschreibung ZA 21 - 26.04.02“ vom 22.…
An Polizeipräsidium Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellenausschreibung ZA 21 - 26.04.02 [#259493]
Datum
25. Oktober 2022 03:37
An
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenausschreibung ZA 21 - 26.04.02“ vom 22.09.2022 (#259493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenausschreibung ZA 21 - 26.04.02“ vom 22.…
An Polizeipräsidium Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellenausschreibung ZA 21 - 26.04.02 [#259493]
Datum
25. Oktober 2022 03:38
An
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenausschreibung ZA 21 - 26.04.02“ vom 22.09.2022 (#259493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenausschreibung ZA 21 - 26.04.02“ vom 22.09.2022 (#259493) wu…
An Polizeipräsidium Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellenausschreibung ZA 21 - 26.04.02 [#259493]
Datum
30. April 2023 09:45
An
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenausschreibung ZA 21 - 26.04.02“ vom 22.09.2022 (#259493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 188 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Polizeipräsidium Gelsenkirchen
IFG-Anfrage zur Stellenausschreibung Datenschutzbeauftragter …
Von
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Betreff
IFG-Anfrage zur Stellenausschreibung
Datum
20. Juni 2023 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Datenschutzbeauftragter Gelsenkirchen, 20.06.2023 - 57.03.01 - Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 22.09.2022 wurde ich erst durch Ihre Mail vom 30.04.2023 aufmerksam. Die ursprüngliche Anfrage und die weiteren Mails sind möglicherweise durch den Spamfilter blockiert worden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachgebiet kann ich Ihnen folgende Auskunft geben: Es haben sich auf die ausgeschriebene Stelle als Personalsachbearbeiterin/Personalsachbearbeiter 19 Personen beworben. Unter den Bewerbern waren 5 Volljuristen. Nach Durchführung des Auswahlverfahrens wurde eine Person als geeignet eingestuft. Diese Person hat das Einstellungsangebot nicht angenommen. Zu Ihren weiteren Fragen kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen, da die angefragten Informationen hier nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen