Stellenausschreibung ZA 21 - 26.04.02
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erteilen Sie mir Auskunft zu den folgenden Fragen:
Wie viele Volljuristen haben sich auf diese Stelle, die mit E11 dotiert ist, beworben und wie viele Bewerbungen gab es insgesamt und wie haben die Volljuristen im Vergleich zu den anderen Bewerbern im Ranking abgeschnitten?
In wie fern wurde im Verfahren berücksichtigt, dass die Volljuristen im Vergleich zu allen anderen gewünschten Bewerbern auch bereits per Gesetz die Befähigung zum höheren Dienst (=E13) besitzen und damit deutlich besser qualifiziert sind als alle anderen gewünschten Bewerber in diesem Verfahren?
Auf welche Art und Weise hat man insbesondere in diesem Verfahren und unter Berücksichtigung der deutlich höherwertigen Qualifikation der Volljuristen dem gesetzlichen Gebot der Bestenauslese Rechnung getragen?
Wie kann es überhaupt sein, dass ein Volljurist hier mit einem Bachelor of Laws, einem Diplom-Verwaltungswirt und sogar mit einem Verwaltungsfachwirt ernsthaft in Konkurrenz treten muss und wohlmöglich sogar verliert?
Hat man möglicherweise die absolut hochwertige Ausbildung eines jeden Volljuristen, deren Notenskala leider nicht mal ansatzweise mit anderen Ausbildungsgängen vergleichbar ist, verkannt?
Und wieso werden keine angemessenere Stellen für Volljuristen, die kein Prädikatsexamen haben, wie zum Beispiel solche nach E12, angeboten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. September 2022
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25. Oktober 2022
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