Stellenbeschreibungen

Unterlagen zur Ausbringung neuer Stellen und wann Stellenbeschreibungen zu erstellen sind

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellenbeschreibungen [#186156]
Datum
7. Mai 2020 11:27
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Ausbringung neuer Stellen und wann Stellenbeschreibungen zu erstellen sind
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/186156/upload/16b4ea684bb453f71ed563338e7bc348e6f7c5bd/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Ver…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
7. Mai 2020 11:27
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Nach § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-We…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Stellenbeschreibungen [#186156]
Datum
15. Mai 2020 16:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Nach § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen kann der Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen auf Antrag gewährt werden. Dieser Antrag muss jedoch hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Ich bitte daher um Konkretisierung Ihres Anliegens. Insbesondere bitte ich um nähere Erläuterungen, auf welche Informationen und Unterlagen Ihr Antrag hinsichtlich der "Ausbringung neuer Stellen" und "wann Stellenbeschreibungen zu erstellen sind" gerichtet ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bin etwas verwundert. "Ausbringung neuer Stellen" ist in der Fachspr…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellenbeschreibungen [#186156]
Datum
17. Mai 2020 20:34
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin etwas verwundert. "Ausbringung neuer Stellen" ist in der Fachsprache die EInrichtung neuer Stellen. Eine "Stellenbeschreibung" ist in der Fachsprache die Dokumentation, welche Aufgaben in einer Stelle mit welchen (fachlichen) Voraussetzungen und Kompetenzen verbunden sind und schliesslich zur Einwertung der Stelle führen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/186156/upload/16b4ea684bb453f71ed563338e7bc348e6f7c5bd/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Erläuterung. Hinsichtlich der "Ausbringung neuer Stellen&quo…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Stellenbeschreibungen [#186156]
Datum
20. Mai 2020 07:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Erläuterung. Hinsichtlich der "Ausbringung neuer Stellen" darf ich Sie auf den auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen veröffentlichten Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2020 verweisen (abrufbar unter: https://www.haushalt.fm.nrw.de/daten/hh2020_1.ges/Start.html). Dort finden Sie ausführliche Informationen zu den Personalausgaben sowie den Planstellen im Schulbereich des Landes NRW. Für die "Stellenbeschreibungen" weise ich auf die für Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen in der Laufbahnverordnung vorgeschriebenen Befähigungen hin (abrufbar unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=34844&aufgehoben=N&anw_nr=2). Des Weiteren sind in der Anlage 1 bis 4 des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen die entsprechenden Besoldungsgruppen mit den dazugehörigen Anforderungen, u.a. auch den Schulbereich, aufgeführt. Aus den Anlagen 1 bis 4 können Sie damit die Voraussetzungen für eine entsprechende Zuordnung des Amtes zu einer bestimmten Besoldungsgruppe entnehmen (abrufbar unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=20320&bes_id=34824&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Landesbesoldungsgesetz#ANLAGEN). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> jetzt bin ich mir nicht bewusst, ob Sie mir ganz bewusst falsche Informationen zule…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellenbeschreibungen [#186156]
Datum
20. Mai 2020 08:12
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> jetzt bin ich mir nicht bewusst, ob Sie mir ganz bewusst falsche Informationen zuleiten wollen oder ob dies aus Unwissenheit geschieht. Mir ist bewusst, dass der Landeshaushaltsplan die aufsummierten Personalausgaben und die kumulierten Planstellen ausweist. Ebenso ist mir bewusst, welche Voraussetzungen (eigentlich) für die Erlangung einer Position in den unterschiedlichen Stufen nach der Laufbahnverordnung erforderlich sind. Darum geht es hier jedoch nicht. Ich versuche es noch einmal ganz einfach: Ministerium hat (gefühlten) Mehrbedarf an Aufgaben und will hierfür eine Stelle ausbringen. Dafür muss sie eigentlich beschreiben, welche Aufgaben in dieser Position erbracht werden sollen (z.B. Bearbeitung von IFG-Anträgen) und mit welchen Kompetenzen diese Position ausgebracht werden soll (z.B. eigenständige Entscheidung über den Antrag inkl. Unterschriftsbefugnis). Im Anschluss erfolgt eine Bewertung der Stelle, wie diese Stelle eingewertet werden soll (z.B. in A9 oder E9), was auf der Basis der Aufgaben und Entscheidungskompetent inkl. der damit verbundenen Komplexität erfolgt. Hierfür gibt es im allgemeinen bestimmte Richtlinien, z.B. wer hierzu befugt ist einen entsprechenden Antrag zu stellen, diesen zu bewerten und nach welchen Basismatrizen diese Bewertung erfolgt. Genau um diese Richtlinien (oder wie auch immer Sie diese benennen) geht es hier. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/186156/upload/16b4ea684bb453f71ed563338e7bc348e6f7c5bd/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 7. Mai 2020 haben Sie das M…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
9. Juni 2020 13:59
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 7. Mai 2020 haben Sie das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen nochmals um Informationen im Hinblick auf die Ausbringung neuer Stellen und die Frage, wann Stellenbeschreibungen zu erstellen sind, gebeten. Mit E-Mail vom 20. Mai 2020 haben Sie zusätzlich die Frage gestellt, "wer hierzu befugt ist, einen entsprechenden Antrag zu stellen, diesen zu bewerten und nach welchen Basismatritzen diese Bewertung erfolgt". Das Verfahren zur Haushaltsaufstellung und zur Anmeldung neuer Stellen habe ich mit Schreiben vom 2. August 2019 bereits umfassend erläutert. Im Hinblick auf Ihre Frage, wer befugt ist, einen entsprechenden Antrag zu stellen, teile ich Ihnen mit, dass eine entsprechende Stellenanmeldung im Rahmen der Haushaltsaufstellung nach Billigung durch die Hausleitung durch das Haushaltsreferat des MSB gegenüber dem Ministerium der Finanzen NRW erfolgt. Die Letztentscheidung über die Bewilligung bzw. Einrichtung neuer Stellen trifft der Landtag NRW als Haushaltsgesetzgeber. Der Stellenanmeldung liegt die Feststellung entsprechender Bedarfe im Hinblick auf die zu erledigenden Aufgaben zugrunde. Verallgemeinernde "Basismatritzen" im Sinne Ihrer konkretisierenden Anfrage vom 20. Mai 2020 gibt es in diesem Verfahrensstadium nicht. Die Zuordnung von konkreten Aufgaben zu dem Arbeitsplatz erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans. Nach einer etwaigen Bewilligung der entsprechenden Stellen durch den Landtag und Freigabe durch das Ministerium der Finanzen erfolgen die entsprechenden Stellenausschreibungen durch das MSB zur Besetzung der Stellen. Im Anforderungsprofil der Stellenausschreibungen wird beschrieben, welche Qualifikationen und Kompetenzen Bewerberinnen und Bewerber im Hinblick auf die Besetzung der Stelle aufweisen müssen. Die Besetzung der Stellen erfolgt - auch im Hinblick auf die tarifrechtliche Eingruppierung bzw. beamtenrechtliche Besoldung - im Rahmen der personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Vorgaben des Tarif- bzw. des Beamten- und Laufbahnrechts. Hierbei spielen unter anderem Faktoren wie die formale Qualifikation wie Ausbildung oder Studium, aber auch andere Kriterien, wie z.B. berufliche Vorerfahrungen von Bewerberinnen und Bewerber eine Rolle. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#186156] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#186156]
Datum
20. Juni 2020 19:54
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Erläuterungen. Dann bitte ich um Zusendung der von Ihnen beschriebenen Anforderungsprofile im Bereich "Gruppe Ministerbüro". Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/186156/upload/16b4ea684bb453f71ed563338e7bc348e6f7c5bd/

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#186156] Sehr Antragsteller/in vor dem Hintergrund Ihrer An…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#186156]
Datum
9. Juli 2020 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vor dem Hintergrund Ihrer Anfrage vom 20. Juni 2020 übersende ich Ihnen anbei Stellenausschreibungen aus dem von Ihnen erbetenen Bereich „Gruppe Ministerbüro“. Hierbei habe ich die Ausschreibungen ab dem Jahr 2017 zugrunde gelegt. In den Stellenausschreibungen sind jeweils die von Ihnen erbetenen Anforderungsprofile enthalten. Mit freundlichen Grüßen