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Stellenbewertungen

3.1.9 32 32400001 1,0 A 12 nach A 13 g.D.

Die Stelle wird aus personalwirtschaftlichen Gründen nach Besoldungsgruppe A 13 g.D. ausgewiesen.

Die Notwendigkeit der Stellenhebung ist hier nicht nachgewiesen. Es wird auf die Gutachten der KGSt zur Stellenbewertung verwiesen, dort kennt man keine personalwirtschaftlichen Gründe.

Senden Sie mir bitte die analytische Stellenbewertung mit einem vorher/nachher Vergleich zu, die eine Ausweisung der Stelle wie beschlossen erfordert.

Zur Beförderung ohne die rechtlichen Voraussetzungen verweise ich auf die vorhergehende Anfrage

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellenbewertungen [#131896]
Datum
18. April 2019 02:01
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
3.1.9 32 32400001 1,0 A 12 nach A 13 g.D. Die Stelle wird aus personalwirtschaftlichen Gründen nach Besoldungsgruppe A 13 g.D. ausgewiesen. Die Notwendigkeit der Stellenhebung ist hier nicht nachgewiesen. Es wird auf die Gutachten der KGSt zur Stellenbewertung verwiesen, dort kennt man keine personalwirtschaftlichen Gründe. Senden Sie mir bitte die analytische Stellenbewertung mit einem vorher/nachher Vergleich zu, die eine Ausweisung der Stelle wie beschlossen erfordert. Zur Beförderung ohne die rechtlichen Voraussetzungen verweise ich auf die vorhergehende Anfrage
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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