Stellenplan Deutsche Bundesbank

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Ich erbitte die Zusendung des Stellenplans über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bundesbank. Auch wenn die Bundesbank nicht aus Steuermitteln finanziert wird, geht ihr Gewinn unmittelbar in den Bundeshaushalt über, weshalb hohe Personalausgaben den Steuerzahler somit belasten. Daher ist die Zusendung des nach Besoldungsgruppen aufgeschlüsselten Stellenplans erwünscht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2016
  • Frist
    5. Juli 2016
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Marcel Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich erbitte die …
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Marcel Müller
Betreff
Stellenplan Deutsche Bundesbank [#16958]
Datum
3. Juni 2016 14:41
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich erbitte die Zusendung des Stellenplans über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bundesbank. Auch wenn die Bundesbank nicht aus Steuermitteln finanziert wird, geht ihr Gewinn unmittelbar in den Bundeshaushalt über, weshalb hohe Personalausgaben den Steuerzahler somit belasten. Daher ist die Zusendung des nach Besoldungsgruppen aufgeschlüsselten Stellenplans erwünscht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marcel Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Müller
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Müller, ihre Anfrage nach dem IFG ist am 3.6.2016 bei uns eingegangen. Wir werden die Anfrage…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: Stellenplan Deutsche Bundesbank [#16958]
Datum
6. Juni 2016 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, ihre Anfrage nach dem IFG ist am 3.6.2016 bei uns eingegangen. Wir werden die Anfrage intern bearbeiten und ihnen die Antwort elektronisch an die oben aufgeführte E Mail Adresse zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Juni 2016. Sie baten dabei um die Zusendung des …
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: Stellenplan Deutsche Bundesbank [#16958]
Datum
27. Juni 2016 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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45 Bytes
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Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Juni 2016. Sie baten dabei um die Zusendung des Stellenplans über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bundesbank. Die Deutsche Bundesbank verfügt nicht über einen Stellenplan im haushaltsrechtlichen Sinne, vielmehr stellt sie nach § 26 Abs. 4 Bundesbankgesetz vor Beginn eines Geschäftsjahres eine Plankostenrechnung und einen Investitionsplan auf. Im Rahmen der Plankostenrechnung wird jedes Jahr vom Vorstand die Zahl der betrieblich notwendigen Stellen der Deutschen Bundesbank in vergleichbarer Weise zum Haushaltsrecht festgelegt. In der beigefügten Übersicht finden Sie die Stellen in der Deutschen Bundesbank nach Besoldungsgruppen zusammengestellt. Wir bitten zu beachten, dass in der Deutschen Bundesbank jede Stelle grundsätzlich für Angehörige der beiden Statusgruppen Beamte und Tarifbeschäftigte geöffnet ist. Es gibt somit keine reinen Beamten-Stellen. Die Stellen haben daher grundsätzlich eine Beamtenbewertung (wie in der Übersicht aufgeführt) und eine tarifliche Bewertung. Zum 01.01.2016 waren 50% der der Stelleninhaber/innen Beamtinnen und Beamte und 50% Tarifbeschäftigte. (See attached file: 2016-01-01 BBk - Stellen nach Bes.-Gruppen.xlsx) Wir hoffen, wir konnten Ihre Anfrage damit zufriedenstellend beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Marcel Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich herzlich für die fristgerechte Übersendung des Stellenplans. Ich …
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Marcel Müller
Betreff
AW: Antwort: Stellenplan Deutsche Bundesbank [#16958]
Datum
27. Juni 2016 15:13
An
Deutsche Bundesbank
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich herzlich für die fristgerechte Übersendung des Stellenplans. Ich werde an die bekannte Adresse eine weitere IFG-Anfrage stellen, welche eine Aufschlüsselung nach Beamten und Tarifbeschäftigten in den einzelnen Laufbahnen (mD, gD, hD und vergleichbare Tariflaufbahnen) bietet, da mich interessiert, wie viele Mitarbeiter im gD und im hD in der Zentrale und in den Hauptverwaltungen Beamte und wieviele Angestellte sind. Wenn Sie mir das bereits beantworten können, werde ich die IFG-Anfrage natürlich zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Müller Anfragenr: 16958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Müller