Stellenprofile

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Gem. § 18 BbesG sind die Stellen für Beamte sachgerecht zu bewerten und entsprechend einer Besoldungsgruppe zuzuordnen. Entsprechendes gilt für Tarifbeschäftigte (§§ 12/13 TVöD). Ich bitte deshalb um Zusendung der entsprechenden Stellenbeschreibung der Leiter der Ausschusssekretariate des Auswärtigen Ausschusses (Referat PA 3) und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (Referat PA 17). Der Name des Amtsinhabers ist hierbei ohne Belang und kann deshalb geschwärzt werden.

Bitte senden Sie mir die Unterlagen an <<E-Mail-Adresse>>

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Januar 2017
  • Frist
    24. Februar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gem. § 18 BbesG …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellenprofile [#20005]
Datum
21. Januar 2017 20:54
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gem. § 18 BbesG sind die Stellen für Beamte sachgerecht zu bewerten und entsprechend einer Besoldungsgruppe zuzuordnen. Entsprechendes gilt für Tarifbeschäftigte (§§ 12/13 TVöD). Ich bitte deshalb um Zusendung der entsprechenden Stellenbeschreibung der Leiter der Ausschusssekretariate des Auswärtigen Ausschusses (Referat PA 3) und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (Referat PA 17). Der Name des Amtsinhabers ist hierbei ohne Belang und kann deshalb geschwärzt werden. Bitte senden Sie mir die Unterlagen an <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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