Stellenprofile

Ich bitte um Zusendung der Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz zur Einrichtung und Bewertung von Stellen für Beamte und Angestellte.

Bitte richten Sie Ihre Antwort an meine Email <<E-Mail-Adresse>>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2017
  • Frist
    21. März 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Z…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellenprofile [#20353]
Datum
15. Februar 2017 08:00
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz zur Einrichtung und Bewertung von Stellen für Beamte und Angestellte. Bitte richten Sie Ihre Antwort an meine Email <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail vom 15. Februar 2017, welche vom Ministeriu…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Stellenprofile [#20353]
Datum
23. Februar 2017 14:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail vom 15. Februar 2017, welche vom Ministerium des Innern und für Sport zuständigkeitshalber an das Ministerium der Finanzen weitergeleitet wurde. Sie bitten um Zusendung der Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz zur Einrichtung und Bewertung von Stellen für Beamte und Angestellte. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung: Bezüglich der Einrichtung von Stellen für Beamte und Angestellte ist anzumerken, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber über die Stellenpläne entscheidet. Zur Bewirtschaftung der Personalausgaben und Stellenpläne heißt es unter Ziffer 3 der Verwaltungsvorschrift zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesverwaltung im Haushaltsjahr 2016 vom 21. Dezember 2015: "Steuerungsinstrument ist zum einen das jeweilige Personalausgabenbudget. Zum anderen sind innerhalb der stellengebundenen Personalausgaben die Stellenpläne verbindlich. Sie können nur in den Grenzen des jeweiligen Budgets der steuerbaren Personalausgaben in Anspruch genommen werden. Eine Besetzung freier Stellen darf daher solange nicht erfolgen, wie diese zu einer Überschreitung des kapitelbezogenen Budgets führen könnte. Zugleich ist eine Ausweitung der Gesamtstellenzahl nicht zulässig, selbst wenn das Budget hierdurch nicht überschritten würde. Hiervon können in vollem Umfang drittmittelfinanzierte Stellen ausgenommen werden." Auf § 17 i.V.m. § 49 Landeshaushaltsordnung und § 3 Landeshaushaltsgesetz 2016 weise ich hin. Betreffend Landesbeamtinnen und Landesbeamte vollzieht sich eine Stellenbewertung in vielfältiger Art und Weise, sei es über die Ausweisung von Planstellen durch den parlamentarischen Gesetzgeber, die Zuweisung einzelner Funktionen durch Änderung des Landesbesoldungsgesetzes über ein Landesgesetz oder durch die jeweiligen Verwaltungen im Rahmen des vorhandenen Besoldungs- und Haushaltsgefüges beispielsweise durch summarische oder analytische Bewertungsverfahren, die ihrerseits nicht normativ reguliert sind. Infolgedessen gibt es für die Einrichtung und Bewertung von Stellen für Landesbeamtinnen und Landesbeamte keine einheitlichen "Richtlinien", die übersandt werden könnten. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) des Landes Rheinland-Pfalz gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 8 vom 28. März 2015 . Zentrale Eingruppierungsvorschrift ist § 12 TV-L. Demnach richtet sich die Eingruppierung der/des Beschäftigten nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L). Beide Tariftexte können Sie über die Internetseite des Arbeitgeberverbands der Länder, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) unter den folgenden Links abrufen: TV-L vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 8 vom 28. März 2015: http://www.tdl-online.de/fileadmin/down… Anlage A zum TV-L: http://www.tdl-online.de/fileadmin/down… Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank. Bitte senden Sie mir eine Liste der ergangenen Richtlinien, wie…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Stellenprofile [#20353]
Datum
23. Februar 2017 14:29
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank. Bitte senden Sie mir eine Liste der ergangenen Richtlinien, wie in Ihrer Email genannt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf meine Antwort per E-Mail vom 23. Februar 2017, in welcher zu Ih…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: AW: Stellenprofile [#20353]
Datum
6. März 2017 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf meine Antwort per E-Mail vom 23. Februar 2017, in welcher zu Ihrem Anliegen sowohl aus haushaltsrechtlicher als auch aus beamtenrechtlicher und tarifrechtlicher Sicht umfassend Stellung genommen wurde. Gerne führe ich die darin erwähnte Verwaltungsvorschrift (VV) sowie die Gesetze und Tariftexte nochmals in chronologischer Reihenfolge auf: • Ziffer 3 der Verwaltungsvorschrift zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesverwaltung im Haushaltsjahr 2016 vom 21. Dezember 2015 • § 17 i.V.m. § 49 Landeshaushaltsordnung und § 3 Landeshaushaltsgesetz 2016 • Landesbesoldungsgesetz (LBesG) • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 8 vom 28. März 2015, insbesondere § 12 TV-L sowie • Anlage A zum TV-L. Die Verwaltungsvorschrift zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesverwaltung im Haushaltsjahr 2016 vom 21. Dezember 2015, den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 8 vom 28. März 2015 sowie die Anlage A zum TV-L finden Sie zusätzlich als pdf-Dokumente im Anhang (Anlagen 1 bis 3). Mit freundlichen Grüßen