Stellungnahme an die UN zu Polizeigewalt auf sog. "Querdenken" Demos, z.B. in Berlin am 1.8.2020 und 29.8.2020
Ihre vom UN Sonderkommissar für Folter Nils Melzer angeforderte Stellungnahme zu Polizeigewalt auf sog. "Querdenken" Demos, insbesondere in Berlin am 1.8.2020 und 29.8.2020, sowie alle interne und externe Korrespondenz hierzu.
Laut UN Regeln beträgt die Frist hierfür 60 Tage.
Bitte veröffentlichen sie - auch für den Fall dass es vorerst kein öffentliches statement geben sollte:
- alle existierenden Vorabversionen von diesbezüglichen statements an die UN
- alle internen Versionen und alle bis jetzt nicht öffentlich gewordenen Versionen ihrer Stellungnahme
- sämtliche interne und externe Korrespondenz betreffend der Anforderung, Bewertung, Bearbeitung und Beantwortung von Herrn Melzers Anforderung.
- Sämtliche Korrespondenz in dieser Angelegenheit mit der OHCHR und Nils Melzer.
Bitte legen sie außerdem plausibel dar aus welchen Gründen die ihnen bekannte Frist von 60 Tagen so weit überzogen wurde (aktuell: ca. 100 Tage).
Bitte legen sie auch jegliche interne Kommunikation und Schriftverkehr mit Berlins Innensenator Geisel offen, vor und nach seinem Treffen mit Melzer am 11.8.2020.
Bitte belegen sie zudem, ob und wenn ja wie das Innenministerium die Forderungen des UNO Hochkommissars für Menschenrechte vom 11.08.2020 intern kommuniziert und umgesetzt hat, u.a. Verzicht auf Polizeibrutalität, gesellschaftliche Spaltung und Diskriminierung, sowie Förderung von Dialog, Toleranz & Diversität - siehe Dokument hier: https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=27376&LangID=E
Ergebnis der Anfrage
Die übermittelten Dokumente werden mit Journalisten aufgearbeitet und im Zuge der Berichterstattung veröffentlicht werden.
der Zündstoff liegt hier in mehreren Bereichen:
1.) Nils Melzer analysiert die völlig unverhältnismäßigen Polizeigewalt messerscharf und sendet eine klare Erinnerung an die Bundesregierung, dass sie Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten hat. Melzer benennt hier einen Trend zur unverhältnismäßigen Polizeigewalt den die Bundesregierung zurückweist, auch wenn ihre Antwort diesen Trend klar belegt.
2.) die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Fällen, verdreht bewusst Sachverhalte und verharmlost die dokumentierte Polizeigewalt. Es findet eine Täter-Opfer-Umkehr statt ("victim blaming")
3.) Die Polizei der Bundesländer ist nicht einsichtig, auf Eskalation abzielende Einsatzanweisungen zu entschärfen. Melzer macht klar dass solche Anweisungen Gewaltsituationen erst heraufbeschworen und obendrein legitimiert haben.
4.) Das absolute Missverhältnis von angezeigten Fällen zu Verfahren und Verurteilungen bei Fällen von Polizeigewalt ist ein bekanntes Problem in Deutschland. Hier ist das Missverhältnis jedoch ganz besonders krass. Täter haben - entgegen Melzers Forderungen und den Beteuerungen der Bundesländer - offenbar keinerlei Konsequenzen zu befürchten. Die genannten Fallzahlen belegen dies eindrucksvoll. Bis dato nur 2 Verfahrenseinstellungen mit Geldstrafe deutschlandweit, alles andere wurde ohne Konsequenzen für die Täter eingestellt oder läuft noch.
5.) Mehrere Bundesländer haben überhaupt keine Zahlen zu Anzeigen gegen Beamten im Zuge von Versammlungen genannt. Ich werde dem weiter nachgehen.
6.) Die Mechanismen zur Wiedergutmachung und Rehabilitation der Opfer von Polizeigewalt erscheinen als Lippenbekenntnisse.
7.) Es sind keinerlei Bemühungen der Bundesregierung oder der Bundesländer erkennbar, wie von Melzer gefordert, auf Spaltung der Gesellschaft und Eskalation friedlicher Demos zu verzichten.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum19. November 2021
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21. Dezember 2021
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Nur zwei Beispiele vorab:
1.) Das Lesen einer friedlichen Einzelperson aus einem Grundgesetz wird umgedeutet zu "Initiieren einer illegalen Versammlung", womit unverhältnismäßige Gewalt gegen die Person legitimiert wird.
2.) ein alter Mann betritt, ohne sich umzusehen, die Fahrbahn und wird deshalb bezichtigt Polizeifahrzeugen absichtlich den Weg zu versperren. Damit wird gerechtfertigt, dass er und ein Kind schwer verletzt werden. Hilfeleistung durch die Beamten wird unterlassen.
Das ist Täter-Opfer-Umkehr in Reinkultur.
Abschließend eine Randbemerkung: Für die Beurteilung ob Polizeigewalt angemessen ist, ist es unerheblich ob die Opfer eine politische Minderheit darstellen. Zudem genießen Minderheiten, auch politische, in der BRD ausdrücklichen Schutz vor Diskriminierung.
Schon Leibniz sagte: "Wer die Wahrheit sucht darf nicht die Stimmen zählen."