Stellungnahme an die UN zu Polizeigewalt auf sog. "Querdenken" Demos, z.B. in Berlin am 1.8.2020 und 29.8.2020

Ihre vom UN Sonderkommissar für Folter Nils Melzer angeforderte Stellungnahme zu Polizeigewalt auf sog. "Querdenken" Demos, insbesondere in Berlin am 1.8.2020 und 29.8.2020, sowie alle interne und externe Korrespondenz hierzu.

Laut UN Regeln beträgt die Frist hierfür 60 Tage.

Bitte veröffentlichen sie - auch für den Fall dass es vorerst kein öffentliches statement geben sollte:
- alle existierenden Vorabversionen von diesbezüglichen statements an die UN
- alle internen Versionen und alle bis jetzt nicht öffentlich gewordenen Versionen ihrer Stellungnahme
- sämtliche interne und externe Korrespondenz betreffend der Anforderung, Bewertung, Bearbeitung und Beantwortung von Herrn Melzers Anforderung.
- Sämtliche Korrespondenz in dieser Angelegenheit mit der OHCHR und Nils Melzer.

Bitte legen sie außerdem plausibel dar aus welchen Gründen die ihnen bekannte Frist von 60 Tagen so weit überzogen wurde (aktuell: ca. 100 Tage).

Bitte legen sie auch jegliche interne Kommunikation und Schriftverkehr mit Berlins Innensenator Geisel offen, vor und nach seinem Treffen mit Melzer am 11.8.2020.

Bitte belegen sie zudem, ob und wenn ja wie das Innenministerium die Forderungen des UNO Hochkommissars für Menschenrechte vom 11.08.2020 intern kommuniziert und umgesetzt hat, u.a. Verzicht auf Polizeibrutalität, gesellschaftliche Spaltung und Diskriminierung, sowie Förderung von Dialog, Toleranz & Diversität - siehe Dokument hier: https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=27376&LangID=E

Ergebnis der Anfrage

Die übermittelten Dokumente werden mit Journalisten aufgearbeitet und im Zuge der Berichterstattung veröffentlicht werden.

der Zündstoff liegt hier in mehreren Bereichen:

1.) Nils Melzer analysiert die völlig unverhältnismäßigen Polizeigewalt messerscharf und sendet eine klare Erinnerung an die Bundesregierung, dass sie Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten hat. Melzer benennt hier einen Trend zur unverhältnismäßigen Polizeigewalt den die Bundesregierung zurückweist, auch wenn ihre Antwort diesen Trend klar belegt.
2.) die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Fällen, verdreht bewusst Sachverhalte und verharmlost die dokumentierte Polizeigewalt. Es findet eine Täter-Opfer-Umkehr statt ("victim blaming")
3.) Die Polizei der Bundesländer ist nicht einsichtig, auf Eskalation abzielende Einsatzanweisungen zu entschärfen. Melzer macht klar dass solche Anweisungen Gewaltsituationen erst heraufbeschworen und obendrein legitimiert haben.
4.) Das absolute Missverhältnis von angezeigten Fällen zu Verfahren und Verurteilungen bei Fällen von Polizeigewalt ist ein bekanntes Problem in Deutschland. Hier ist das Missverhältnis jedoch ganz besonders krass. Täter haben - entgegen Melzers Forderungen und den Beteuerungen der Bundesländer - offenbar keinerlei Konsequenzen zu befürchten. Die genannten Fallzahlen belegen dies eindrucksvoll. Bis dato nur 2 Verfahrenseinstellungen mit Geldstrafe deutschlandweit, alles andere wurde ohne Konsequenzen für die Täter eingestellt oder läuft noch.
5.) Mehrere Bundesländer haben überhaupt keine Zahlen zu Anzeigen gegen Beamten im Zuge von Versammlungen genannt. Ich werde dem weiter nachgehen.
6.) Die Mechanismen zur Wiedergutmachung und Rehabilitation der Opfer von Polizeigewalt erscheinen als Lippenbekenntnisse.
7.) Es sind keinerlei Bemühungen der Bundesregierung oder der Bundesländer erkennbar, wie von Melzer gefordert, auf Spaltung der Gesellschaft und Eskalation friedlicher Demos zu verzichten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre vom UN Sonde…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme an die UN zu Polizeigewalt auf sog. "Querdenken" Demos, z.B. in Berlin am 1.8.2020 und 29.8.2020 [#233281]
Datum
19. November 2021 10:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre vom UN Sonderkommissar für Folter Nils Melzer angeforderte Stellungnahme zu Polizeigewalt auf sog. "Querdenken" Demos, insbesondere in Berlin am 1.8.2020 und 29.8.2020, sowie alle interne und externe Korrespondenz hierzu. Laut UN Regeln beträgt die Frist hierfür 60 Tage. Bitte veröffentlichen sie - auch für den Fall dass es vorerst kein öffentliches statement geben sollte: - alle existierenden Vorabversionen von diesbezüglichen statements an die UN - alle internen Versionen und alle bis jetzt nicht öffentlich gewordenen Versionen ihrer Stellungnahme - sämtliche interne und externe Korrespondenz betreffend der Anforderung, Bewertung, Bearbeitung und Beantwortung von Herrn Melzers Anforderung. - Sämtliche Korrespondenz in dieser Angelegenheit mit der OHCHR und Nils Melzer. Bitte legen sie außerdem plausibel dar aus welchen Gründen die ihnen bekannte Frist von 60 Tagen so weit überzogen wurde (aktuell: ca. 100 Tage). Bitte legen sie auch jegliche interne Kommunikation und Schriftverkehr mit Berlins Innensenator Geisel offen, vor und nach seinem Treffen mit Melzer am 11.8.2020. Bitte belegen sie zudem, ob und wenn ja wie das Innenministerium die Forderungen des UNO Hochkommissars für Menschenrechte vom 11.08.2020 intern kommuniziert und umgesetzt hat, u.a. Verzicht auf Polizeibrutalität, gesellschaftliche Spaltung und Diskriminierung, sowie Förderung von Dialog, Toleranz & Diversität - siehe Dokument hier: https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=27376&LangID=E
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233281/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Antwort des BMI mit Anhängen und Übersicht über Fallzahlen, etc. Diverse Anfragen wurden abgelehnt da das AA und n…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Antwort des BMI mit Anhängen und Übersicht über Fallzahlen, etc.
Datum
20. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Diverse Anfragen wurden abgelehnt da das AA und nicht das BMI mit Melzer kommuniziert hat. Einige Punkte der Anfrage wurden aber beantwortet - siehe Anhänge und Übersicht in Tabellenform (von mir).
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme an die UN zu Polizeigewalt auf s…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahme an die UN zu Polizeigewalt auf sog. "Querdenken" Demos, z.B. in Berlin am 1.8.2020 und 29.8.2020 [#233281]
Datum
21. Dezember 2021 08:58
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme an die UN zu Polizeigewalt auf sog. "Querdenken" Demos, z.B. in Berlin am 1.8.2020 und 29.8.2020“ vom 19.11.2021 (#233281) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233281/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr Antragsteller/in der Bescheid und die Unterlagen sind am 15.12.21 an die von Ihnen angegebene Adresse gesand…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Stellungnahme an die UN zu Polizeigewalt auf sog. "Querdenken" Demos, z.B. in Berlin am 1.8.2020 und 29.8.2020 [#233281]#3213
Datum
21. Dezember 2021 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der Bescheid und die Unterlagen sind am 15.12.21 an die von Ihnen angegebene Adresse gesandt worden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Da muss ein Irrtum vorliegen, ich habe nichts erhalten. Wurde per email oder per …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahme an die UN zu Polizeigewalt auf sog. "Querdenken" Demos, z.B. in Berlin am 1.8.2020 und 29.8.2020 [#233281]#3213 [#233281]
Datum
21. Dezember 2021 11:14
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Da muss ein Irrtum vorliegen, ich habe nichts erhalten. Wurde per email oder per Post versandt? Gibt es eine Sendungsnummer? Bitte versenden sie ansonsten nochmals. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233281/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Versenden sie bitte an die Adresse im Anhang oder alternativ per email an <<…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahme an die UN zu Polizeigewalt auf sog. "Querdenken" Demos, z.B. in Berlin am 1.8.2020 und 29.8.2020 [#233281]#3213 [#233281]
Datum
21. Dezember 2021 11:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Versenden sie bitte an die Adresse im Anhang oder alternativ per email an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233281/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, Die Unterlagen sind soeben bei mir eingegangen, ich werde sie nun sichten. Vielen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahme an die UN zu Polizeigewalt auf sog. "Querdenken" Demos, z.B. in Berlin am 1.8.2020 und 29.8.2020 [#233281]#3213 [#233281]
Datum
21. Dezember 2021 12:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Unterlagen sind soeben bei mir eingegangen, ich werde sie nun sichten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233281/