Stellungnahme der Bremer Höhe eG zum Mietendeckel

Laut Berichten des RBB von 17.06.2019 hat die Bremer Höhe eG in einem Positionspapier gegenüber dem Senat Stellung zum damaligen Entwurf des geplanten Mietendeckelgesetz genommen. Bitte senden Sie mir diese Stellungnahme zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2019
  • Frist
    13. November 2019
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Josua Grawitter
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Josua Grawitter
Betreff
Stellungnahme der Bremer Höhe eG zum Mietendeckel [#168304]
Datum
11. Oktober 2019 08:35
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Berichten des RBB von 17.06.2019 hat die Bremer Höhe eG in einem Positionspapier gegenüber dem Senat Stellung zum damaligen Entwurf des geplanten Mietendeckelgesetz genommen. Bitte senden Sie mir diese Stellungnahme zu.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Josua Grawitter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Josua Grawitter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Josua Grawitter
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Grawitter, Ihr untenstehender Antrag auf Akteneinsicht wurde mir zur Bearbeitung übergeben. Hi…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Stellungnahme der Bremer Höhe eG zum Mietendeckel [#168304]
Datum
17. Oktober 2019 10:14
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
3,8 KB


Sehr geehrter Herr Grawitter, Ihr untenstehender Antrag auf Akteneinsicht wurde mir zur Bearbeitung übergeben. Hiermit bestätige ich den Empfang Ihres Antrages. Die Akteneinsicht soll kostenfrei gewährt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Grawitter beiliegend übersende ich Ihnen das erbetene Positionspapier, welches der Senatsverwa…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Stellungnahme der Bremer Höhe eG zum Mietendeckel [#168304]
Datum
22. Oktober 2019 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Grawitter beiliegend übersende ich Ihnen das erbetene Positionspapier, welches der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am 11. Juni 2019 übersandt wurde. Mit freundlichen Grüßen

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