Stellungnahme der Expertenkommission zum LfV-GE

Stellungnahme der „Expertenkommission für die Umsetzung der Empfehlungen des Zweiten Bundestagsuntersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (NSU-Untersuchungsausschuss ,Rechtsterrorismus')“ zu den am 10.10.2014 öffentlich gemachten Entwürfen für ein Gesetz zur Neufassung des hessischen Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV-GE 2014) und für ein Gesetz zur Parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes. Laut Abschlussbericht der Expertenkommission erfolgte diese Stellungnahme „gesondert“ (Abschlussbericht, Rdnr. 12).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
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Betreff
Stellungnahme der Expertenkommission zum LfV-GE [#33196]
Datum
31. August 2018 20:36
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme der „Expertenkommission für die Umsetzung der Empfehlungen des Zweiten Bundestagsuntersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (NSU-Untersuchungsausschuss ,Rechtsterrorismus')“ zu den am 10.10.2014 öffentlich gemachten Entwürfen für ein Gesetz zur Neufassung des hessischen Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV-GE 2014) und für ein Gesetz zur Parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes. Laut Abschlussbericht der Expertenkommission erfolgte diese Stellungnahme „gesondert“ (Abschlussbericht, Rdnr. 12).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme der Expertenkommission zum LfV-G…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
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Betreff
AW: Stellungnahme der Expertenkommission zum LfV-GE [#33196]
Datum
2. Oktober 2018 07:29
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme der Expertenkommission zum LfV-GE“ vom 31.08.2018 (#33196) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stellungnahme der Expertenkommission zum LfV-GE“ [#33196] [#33196]
Datum
8. Oktober 2018 14:31
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33196 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die in § 87 Abs. 1 Satz 1 HDSIG vorgesehene Antwortfrist ohne ersichtlichen Grund überschritten und auch auf meines diesbezügliche Erinnerung nicht reagiert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in die Prüfung Ihres Antrags konnte leider noch nicht abgeschlossen werden. Ich bitte S…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Stellungnahme der Expertenkommission zum LfV-GE [#33196]
Datum
17. Oktober 2018 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Prüfung Ihres Antrags konnte leider noch nicht abgeschlossen werden. Ich bitte Sie um Verständnis, dass die Beantwortung noch etwas Zeit benötigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme der Expertenkommission zum LfV-G…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahme der Expertenkommission zum LfV-GE [#33196]
Datum
14. Dezember 2018 07:03
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme der Expertenkommission zum LfV-GE“ vom 31.08.2018 (#33196) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hessisches Datenschutz - und I…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stellungnahme der Expertenkommission zum LfV-GE“ [#33196] [#33196]
Datum
14. Dezember 2018 07:32
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33196 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Antwortfrist mittlerweile um 74 Tage überschritten wurde, obwohl es sich um eine einfache Anfrage nach einem konkret benannten Dokument handelt. Die angefragte Stellungnahme bezieht sich auf einen öffentlich zugänglichen Gesetzentwurf. Auch die Stellungnahme selbst wurden in einer öffentlichen Sitzung des Innenausschusses vorgestellt (https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-KB-57-oe_01.09.2016.pdf). Daher sollten Geheimschutzbelange keine Rolle spielen und eine weitere Verzögerung jedenfalls nicht rechtfertigen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 33196.pdf Anfragenr: 33196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungna…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Stellungnahme der Expertenkommission zum LfV-GE“ [#33196] [#33196]
Datum
25. Januar 2019 10:04
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme der Expertenkommission zum LfV-GE“ vom 31.08.2018 (#33196) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 116 Tage überschritten, ohne eine Begründung für diese extrem lange Zeit der Prüfung anzugeben. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Telefonisch habe ich Sie leider gerade nicht erreicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 31.08.2018 begehrten Sie die Übersendung der Stellungnahme der "…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 31.08.2018 / Stellungnahme der Expertenkommission zum LfV-GE 2914
Datum
22. Februar 2019 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 31.08.2018 begehrten Sie die Übersendung der Stellungnahme der "Expertenkommission für die Umsetzung der Empfehlungen des Zweiten Bundestagsuntersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (NSU-Untersuchungsausschuss 'Rechtsterrorismus')" zu den am 10.10.2014 öffentlich gemachten Entwürfen für ein Gesetz zur Neufassung des hessischen Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV-GE 2014). Darin liegt ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Ihr Antrag wird hiermit abgelehnt, da die Bekanntgabe der von Ihnen begehrten Informationen den Kernbereich der Willens- und Entscheidungsbildung der Landesregierung betreffen, § 84 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG. Zwar handelt es sich bei der Stellungnahme der Expertenkommission um die Maßnahme eines externen Gremiums. Der Schutz des Kernbereichs der Willens- und Entscheidungsbildung der Landesregierung darf jedoch nicht davon abhängig gemacht werden, dass Dritte in die politischen Beratungen der Landesregierung einbezogen werden. Da es sich bei der Stellungnahme der Expertenkommission um eine meinungsbildende Maßnahme im Entstehungsprozess eines Gesetzesentwurfs handelt, ist die Vertraulichkeit politischer Entscheidungsbildung zu gewährleisten. Ein Ergebnisprotokoll nach § 84 Abs. 2 Satz 2 HDSIG ist in der Stellungnahme nicht zu sehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Klage Klage
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
13. August 2019
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
geschwärzt
3,9 MB
Klage
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden (Az. 6 K 1408/19.WI) vom 13.08.2019
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Via
Briefpost
Betreff
Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden (Az. 6 K 1408/19.WI) vom 13.08.2019
Datum
1. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort

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Verwaltungsgericht Wiesbaden
Beschluss im Verwaltungsstreitverfahren
Von
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Via
Briefpost
Betreff
Beschluss im Verwaltungsstreitverfahren
Datum
13. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
963,3 KB

Dokumente