Stellungnahme der Finanzbehörde zu Kritik der EU-Kommission

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir die Stellungnahme der Finanzbehörde zu senden, aus der das Hamburger Abendblatt in seiner Ausgabe vom 16. April 2022 unter der Überschrift "EU-Kommission kritisiert Dressels Millionenauftrag" zitiert.

Ich bitte Sie, mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Stellungnahme der Finanzbehörde zu Kritik der EU-Kommission [#246491]
Datum
17. April 2022 15:11
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir die Stellungnahme der Finanzbehörde zu senden, aus der das Hamburger Abendblatt in seiner Ausgabe vom 16. April 2022 unter der Überschrift "EU-Kommission kritisiert Dressels Millionenauftrag" zitiert. Ich bitte Sie, mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 246491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246491/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, aus Ihrer Anfrage ist nicht erkennbar, welche Stellungnahme Sie meinen. Beim Zita…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Stellungnahme der Finanzbehörde zu Kritik der EU-Kommission [#246491]
Datum
25. April 2022 13:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, aus Ihrer Anfrage ist nicht erkennbar, welche Stellungnahme Sie meinen. Beim Zitat des Abendblatts handelt es sich um die Wiedergabe einer Reaktion der Pressestelle der Finanzbehörde, die mit dem zuständigen Fachbereich abgestimmt war. Wir stellen anheim, den Auskunftsantrag mit Blick auf diese Information entweder zu präzisieren oder aber den Antrag – wenn er sich durch diese Rückmeldung erledigt hat – zurückzunehmen. Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Sehr geehrte Damen und Herren, Es geht mir um den Text, der dem Hamburger Abendblatt übermittelt worden ist. Mit…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
AW: Stellungnahme der Finanzbehörde zu Kritik der EU-Kommission [#246491]
Datum
25. April 2022 14:08
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Es geht mir um den Text, der dem Hamburger Abendblatt übermittelt worden ist. Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anfragenr: 246491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246491/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, von der Pressestelle ist folgender Text übermittelt worden: „Die Mitteilung der …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Stellungnahme der Finanzbehörde zu Kritik der EU-Kommission [#246491]
Datum
6. Mai 2022 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, von der Pressestelle ist folgender Text übermittelt worden: „Die Mitteilung der EU-Kommission bedeutet keinen neuen Sachstand. Die EU-Kommission hat weder den Einzelfall geprüft geschweige denn abschließende rechtliche Wertungen über die Vergabeentscheidung treffen wollen. Sie hat vielmehr einem Bürger, der eine Beschwerde eingereicht hat, mitgeteilt, dass sie keine Veranlassung dafür sieht, den Vorgang weiter zu prüfen. Wenn sie dies getan hätte, wäre der Fokus auch ein ganz anderer gewesen – nämlich die Frage, ob Deutschland die EU-Vorgaben zur Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung fehlerfrei in nationales Recht umgesetzt hat oder aber es in Deutschland eine generelle Praxis gibt, die von den EU-Vorgaben abweicht. Dafür sieht die Kommission keinerlei Anhaltspunkte. Die Finanzbehörde war deshalb – anders, als Medienberichte es darstellen – folgerichtig auch nicht Adressat des Schreibens.“ Mit freundlichen Grüßen