Stellungnahme der IMK-Geschäftsstelle zur Nicht-Veröffentlichung der IMK-Tagesordnungslisten

Die Stellungnahme der IMK-Geschäftsstelle zur Nichtbeauskunftung bzgl. meiner Anfrage zu den Tagesordnungslisten der Innenministerkonferenzen ab 2001.

Unter Bezug auf Ihr Schreiben vom 27.1.2014:
https://fragdenstaat.de/files/foi/14284/20140130bmi-keine-auskunft-imk-tops.jpg

Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, für die das nicht zutrifft.

Vielen Dank für Ihre Mühen mit meinen Fragen!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2014
  • Frist
    8. März 2014
  • 0 Follower:innen
Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stellungnahm…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Stellungnahme der IMK-Geschäftsstelle zur Nicht-Veröffentlichung der IMK-Tagesordnungslisten [#5635]
Datum
4. Februar 2014 07:54
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stellungnahme der IMK-Geschäftsstelle zur Nichtbeauskunftung bzgl. meiner Anfrage zu den Tagesordnungslisten der Innenministerkonferenzen ab 2001. Unter Bezug auf Ihr Schreiben vom 27.1.2014: https://fragdenstaat.de/files/foi/14284/20140130bmi-keine-auskunft-imk-tops.jpg Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, für die das nicht zutrifft. Vielen Dank für Ihre Mühen mit meinen Fragen!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Auskunft
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
6. Februar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Michael Ebeling
AW: Auskunft [#5635] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen dank für die schnelle Bearbeitung meines IFG-Antrags…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Auskunft [#5635]
Datum
14. Februar 2014 11:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen dank für die schnelle Bearbeitung meines IFG-Antrags vom 4.2.2014. Sie zitieren darin die IMK-Geschäftsstelle wie folgt: *** 8< Schnipp *** Die IMK ist keine Behörde im Sinne des § 1 des IFG. Sie nimmt auch keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahr. Sollten nun in anderen Behörden Unterlagen der IMK liegen (Berichte, Protokolle, Beschlussvorschläge oder sonstige Unterlagen), so behalten wir uns auch die Verfügungsbefugnis der Unterlagen vor. Einer generellen Herausgabe der kompletten Unterlagen, soweit sie nicht sowieso öffentlich im Internet abrufbar sind, können wir nicht zustimmen. Über die Freigabe von Beschlüssen oder Berichten befindet allein die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder. *** >8 Schnapp *** Dieses ist die Antwort der IMK-Geschäftsstelle im Zusammenhang mit meinem IFG-Antrag an Sie vom 17.12.2013: https://fragdenstaat.de/anfrage/tagesordnungslisten-der-innenministerkonferenzen-2001-2013-2-versuch/ Hiermit weise ich darauf hin, dass ich dort keineswegs eine "generelle Herausgabe kompletter Unterlagen", sondern nur die Übersicht der Tagesordnungspunkte erbeten hatte. Aus dem Schreiben der IMK-Geschäftsstelle geht hervor, dass Sie dieses vermutlicherweise falsch oder missverständlich weitergeleitet haben und stattdessen den Eindruck erweckt haben, als ginge es mir um die Beauskunftung weiterer Unterlagen über die Tagesordnungspunkte hinaus. Ich bitte Sie deshalb hiermit darum, hierzu Stellung zu beziehen und ggf. eine neue Anfrage an die IMK-Geschäftsstelle zu richten, um mein Auskunftsersuchen vom 17.12.2013 richtigzustellen und möglichst zu erfüllen. Vielen Dank und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 5635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Rückmeldung zur Nachfrage
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Rückmeldung zur Nachfrage
Datum
17. Februar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen

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Michael Ebeling
AW: Rückmeldung zur Nachfrage [#5635] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre schnelle Antwort auf …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Rückmeldung zur Nachfrage [#5635]
Datum
20. Februar 2014 15:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre schnelle Antwort auf meine letzte Nachfrage. Danke vor allem für die Übermittlung des Mailverkehrs zwischen Ihnen und der Geschäftsstelle der Innenministerkonferenz, aus der ja sehr deutlich hervorgeht, dass keinesfalls Sie - wie von mir falsch vermutet - meine Anfrage unrichtig oder missverständlich weitergegeben haben, sondern dass die IMK-Geschäftsstelle zur der sehr konkreten IFG-Anfrage die sehr ausweichende und eigentlich auf die Sache gar nicht bezogene Antwort gegeben hat. Für die Falsch-Vermutung möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen! Ich hätte mir trotzdem gewünscht, dass Sie im Verlauf der Mailkommunikation mit der IMK-Geschäftsstelle klargestellt hätten, dass ich keineswegs "die generelle Herausgabe der kompletten Unterlagen der IMK" verlangt oder erbeten habe, sondern eben nur die Liste der Tagesordnungspunkte. Falls Sie der Sache so noch nachgehen wollen, würde ich mich freuen. Wenn nicht, ist das für mich aber auch in Ordnung. Auf jeden Fall vielen Dank für Ihre Arbeit mit mir und meiner IFG-Anfrage und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 5635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>