Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Besetzung der Fachbereichsleitung III in Rheinbach

Anfrage an: Rhein-Sieg-Kreis

Die der Stadt Rheinbach übersandte Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Besetzung der Fachbereichsleitung III in Rheinbach aus Februar/März 2023.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. März 2023
  • Frist
    19. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Besetzung der Fachbereichsleitung III in Rheinbach [#273321]
Datum
17. März 2023 11:06
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die der Stadt Rheinbach übersandte Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Besetzung der Fachbereichsleitung III in Rheinbach aus Februar/März 2023.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273321/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG NRW. Sie erhalten in…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
WG: Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Besetzung der Fachbereichsleitung III in Rheinbach [#273321]
Datum
21. März 2023 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
13,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG NRW. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Rhein-Sieg-Kreis
Antrag nach dem IFG NRW Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben um Übersendung der an den Bürgermeister…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW
Datum
22. März 2023 15:58
Status
image003.png
13,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben um Übersendung der an den Bürgermeister der Stadt Rheinbach versandten Verfügung zu der Besetzung der Stelle des Fachbereichsleiters Finanzmanagement, Wasserwerk gebeten. Das Schreiben vom 14.03.2023 beinhaltet personenbezogene Daten, die ich Ihnen gemäß § 9 Abs. 1 a) IFG NRW nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person zur Verfügung stellen kann. Eine Schwärzung aller entsprechenden Passagen (§ 10 Abs. 1 IFG NRW) würde den Inhalt der Verfügung bezogen auf die darin vorgenommene Bewertung unverständlich machen, eine Abtrennung ist nicht möglich. Ich muss daher zunächst die betroffene Person gem. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG bzgl. der Einholung der erforderlichen Einwilligung kontaktieren. Ich bitte um Mitteilung, ob ich in diesem Zusammenhang Ihren Namen als Antragsteller angeben darf. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG NRW [#273321] Sehr << Anrede >> ich ziehe hiermit meine Anfrage zurück. Mit …
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG NRW [#273321]
Datum
22. März 2023 21:19
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich ziehe hiermit meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273321/