Stellungnahme der Oberbürgermeisterin zur Zweckentfremdungssatzung

Am 15.10.2020 stellte ich als Regensburger Bürger und als Aktivist der Initiative Recht auf Stadt Anzeige bei der Regierung der Oberpfalz gegen die Regensburger Zweckentfremdungssatzung. Unserer Ansicht nach verhindert diese nicht Zweckentfremdungen, sondern legalisiert sie, was rechtswidrig sein dürfte.

Aufgrund dieser Anzeige wurde die Stadtverwaltung vom Zuständigen der Regierung zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Am 21.12.2020 wurde mir von der Regierung mitgeteilt: "… die Stellungnahme der Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg vom 02.12.2020 zu Ihrer Eingabe vom 15.10.2020 betreffend Wohnraumzweckentfremdungssatzung der Stadt Regensburg ist bei der Regierung der Oberpfalz am 16.12.2020".

Ich bitte Sie, mir diese Stellungnahme der Oberbürgermeisterin baldmöglichst zukommen zu lassen. Ein Pdf per Email ist ausreichend.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Kurt Raster
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Regensburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG), Verbr…
An Stadtverwaltung Regensburg Details
Von
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Betreff
Stellungnahme der Oberbürgermeisterin zur Zweckentfremdungssatzung [#219241]
Datum
26. April 2021 09:36
An
Stadtverwaltung Regensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Regensburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG), Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 15.10.2020 stellte ich als Regensburger Bürger und als Aktivist der Initiative Recht auf Stadt Anzeige bei der Regierung der Oberpfalz gegen die Regensburger Zweckentfremdungssatzung. Unserer Ansicht nach verhindert diese nicht Zweckentfremdungen, sondern legalisiert sie, was rechtswidrig sein dürfte. Aufgrund dieser Anzeige wurde die Stadtverwaltung vom Zuständigen der Regierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Am 21.12.2020 wurde mir von der Regierung mitgeteilt: "… die Stellungnahme der Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg vom 02.12.2020 zu Ihrer Eingabe vom 15.10.2020 betreffend Wohnraumzweckentfremdungssatzung der Stadt Regensburg ist bei der Regierung der Oberpfalz am 16.12.2020". Ich bitte Sie, mir diese Stellungnahme der Oberbürgermeisterin baldmöglichst zukommen zu lassen. Ein Pdf per Email ist ausreichend.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Regensburg (Informationsfreiheitssatzung - IFS) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach der Tarifnummer 001 c) der Anlage der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg (Kostensatzung - RKS) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 4 Abs. 1 IFS/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 5 Abs. 1 IFS. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kurt Raster Anfragenr: 219241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219241/ Postanschrift Kurt Raster << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)

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Kurt Raster
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Sehr << Anrede >> inzwischen hat mich die Stellungnahme der Bürgermeisterin erreicht. Ich bin im Janu…
An Stadtverwaltung Regensburg Details
Von
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Betreff
AW: Stellungnahme der Oberbürgermeisterin zur Zweckentfremdungssatzung [#219241]
Datum
28. April 2021 14:27
An
Stadtverwaltung Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> inzwischen hat mich die Stellungnahme der Bürgermeisterin erreicht. Ich bin im Januar zwangsgeräumt worden und offensichtlich ist mir von der Regierung das Schreiben nicht an meine neue Adresse zugesandt worden, trotz Nachsendeantrag. Auf meine Nachfrage hin wurden mir aber nun die Stellungnahme zugesandt. Meine Antrag hat sich also erledigt. Mit freundlichen Grüßen Kurt Raster Anfragenr: 219241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219241/ Postanschrift Kurt Raster << Adresse entfernt >>